Neues Rotwild-Managementkonzept in Bayern

In einigen Revieren des Forstbetriebs Hammelburg ist die Neuschäle mit fünf Prozent untragbar hoch. Doch anstatt einfach nur an der jagdlichen Stellschraube zu drehen, haben die Verantwortlichen vor Ort nun ein umfassendes Rotwild-Managementkonzept vorgestellt. Die Kernpunkte des Konzeptes sind Jagd, Jagdruhe und Lebensraumqualität.

Deutsche Wildtier Stiftung veröffentlicht Stellungnahme zum Änderungsentwurf des Niedersächsischen Jagdgesetzes

Hamburg, 27. September/ 25. Oktober 2021. Niedersachsen will sein Landesjagdgesetz zum kommenden Jagdjahr ändern. Der Änderungsentwurf aus dem Frühjahr wurde nachgebessert, nachdem ihn viele Artenschützer vor allem in Bezug auf den zu schwachen Schutz von Elterntieren kritisiert hatten. „Der Schutz biologisch notwendiger Elterntiere ist nicht verhandelbar“, sagt Dr. Andreas Kinser, stellvertretender Leiter Natur- und Artenschutz der Deutschen Wildtier Stiftung. Gerade beim Rotwild hat der Jäger aufgrund der engen und langen Bindung zwischen Alttier und Kalb eine besondere Verantwortung bei der Jagd auf Alttiere – nicht zuletzt auf den bevorstehenden Gesellschaftsjagden im Herbst. „Folgerichtig wurde an dem ursprünglichen Vorschlag des Landwirtschaftsministeriums, Elterntiere erlegen zu dürfen, die nicht mehr erkennbar zur Führung ihres Nachwuchses notwendig sind, nicht festgehalten“, erklärt Kinser.

Die vollständige Stellungnahme der Deutschen Wildtier Stiftung zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Jagdgesetzes finden Sie hier.

Aber auch die bereits geänderte Fassung ist noch immer verbesserungswürdig. So wurde der fortschrittliche Ansatz, den Grundeigentümern eine Mitwirkung in den sogenannten Hegegemeinschaften zu ermöglichen, wieder komplett aus dem Änderungsentwurf gestrichen. „Aus unserer Sicht sind Hegegemeinschaften das geeignete Gremium, um einen Ausgleich zwischen den Bedürfnissen der Wildtiere an ihren Lebensraum und den Nutzungsansprüchen des Menschen in diesem Lebensraum zu finden“, sagt Kinser. Neben einem direkten Mitspracherecht – zum Beispiel bei der Abschussplanung – würden die Jagdrechtsinhaber damit auch die Verantwortung für geeignete Wildtier-Lebensräume übertragen bekommen. Kinser: „Wir hätten uns zukünftig eine aktive Rolle der Grundeigentümer in den Hegegemeinschaften gewünscht.“

Zähneknirschen löst bei dem Artenschützer auch die vorgesehene Regelung zum „Abschuss ohne Abschussplan von wiederkäuendem Hochwild“ aus. Zukünftig dürfen zum Beispiel zwei Stück weibliches Rotwild ohne Abschussplan, das heißt außerhalb der bereits existierenden Rotwildvorkommen, erlegt werden. „Dadurch wird die Wiederbesiedlung ehemaliger Lebensräume des Rotwildes massiv erschwert“, bemängelt Kinser. Immerhin werden Hirsche nach dem überarbeiteten Entwurf nicht ohne Abschussplan freigegeben, wodurch wenigstens der Gen-Austausch zwischen den bestehenden Populationen gewährleistet bleibt. Völliges Unverständnis zeigt der Experte der Deutschen Wildtier Stiftung bei der vorgesehenen Streichung der gesetzlich verankerten Möglichkeit zum temporären oder dauerhaften Ruhenlassen der Jagd: „Gerade in Schutzgebieten, zum Beispiel an den niedersächsischen Küsten oder in seinen Mooren, kann das Ruhenlassen der Jagd auf alle jagdbaren Arten ein wichtiges Instrument sein, um die jeweiligen Schutzziele zu erreichen“, betont Kinser.

Der neue Entwurf für ein Landesjagdgesetz soll nun in den Landtag eingebracht werden. Ziel ist eine Verabschiedung des Gesetzes zu Beginn des Jahres 2022, damit die Regelungen mit Beginn des neuen Jagdjahres 2022/23 am 1. April 2022 in Kraft treten können.

Einladung zum Online-Vortrag über Muttertierschutz auf Bewegungsjagden

Aufgrund der engen und langen Bindung zwischen Alttier und Kalb hat der Rotwildjäger eine besondere Verantwortung bei der Jagd auf Alttiere. Dies gilt vor allem für Bewegungsjagden, auf denen einzeln anwechselnde Alttiere erlegt werden dürfen. Diese Freigabe beruht meist auf der Annahme, dass Alttier und Kalb unzertrennlich sind und damit in der Regel gemeinsam anwechseln. Und sollte dann doch einmal entgegen dem gesetzlichen Eltern- oder Muttertierschutz (§ 22 Abs. 4 BJagdG) ein Alttier vor seinem Kalb erlegt worden sein, so das Kalkül vieler Jagdleiter, wird das verwaiste Kalb im Laufe der Jagd noch zur Strecke kommen.

Um zu überprüfen, wie hoch das Risiko des Verwaisens von Rotwildkälbern auf Bewegungsjagden ist, hat Olaf Simon, Mitbegründer und geschäftsführender Mitarbeiter am Institut für Tierökologie und Naturbildung in Hessen, den Gesäugestatus und die verwandtschaftlichen Beziehungen von bei Bewegungsjagden erlegten Alttieren und Kälbern analysiert. Die Ergebnisse dieser im Auftrag der Deutschen Wildtier Stiftung durchgeführten Studie werden nun auf einem Online-Vortrag erstmals vorgestellt.

„Risiko von Kälberwaisen bei Rotwild auf Bewegungsjagden – erste Ergebnisse einer Fallstudie“

am 07. Oktober 2021

von 17.00 bis 18.30 Uhr

Die Teilnahme ist kostenlos und alle Interessierten sind herzlich willkommen! (Anmeldung ist abgeschlossen)

Hintergrund

Bewegungsjagden sind im deutschsprachigen Raum eine übliche Jagdmethode, um störungsarm und effizient zu jagen und Rotwildbestände während kurzer Jagdzeiten im Herbst regulieren zu können. Die Freigabe umfasst dabei häufig Alttiere, die einzeln anwechseln und deren Verhalten darauf schließen lässt, dass sie nicht oder nicht mehr führen. SIMON & LANG (2019; im Tagungsband des 9. Rotwildsymposiums) gingen der Frage nach, wie groß der Anteil nicht-führender bzw. als Dublette mit ihrem Kalb erlegter Alttiere auf Bewegungsjagden ist und untersuchten dazu den Gesäugestatus von 368 in den Jahren 2006 bis 2017 auf Bewegungsjagden erlegten Alttieren. Dabei stellen die Autoren fest, dass nur etwa jedes fünfte auf Bewegungsjagden erlegte Alttier tatsächlich nicht mehr laktierend war. Über 50 % aller erlegten Alttiere waren am Tag der Jagd noch führend während das Schicksal ihrer Kälber gleichzeitig unbekannt blieb. Damit blieb auch unklar, ob der gesetzlich verankerte Muttertierschutz in diesen Fällen eingehalten wurde. Objektive Fakten, ob die führungslos gewordenen Kälber tatsächlich noch im Jagdverlauf erlegt werden, fehlten dazu bisher. Mittels genetischer Analyse von auf Bewegungsjagden gewonnenen Alttier- und Kalbproben konnte in der Fallstudie des Instituts für Tierökologie und Naturbildung nun erstmals geklärt werden,

  1. wie viele am Jagdtag führungslos gewordener Kälber den Jagdtag überlebt haben und verwaist zurück geblieben sind und
  2. wie hoch der Anteil derjenigen als Kalb-Alttier-Dubletten angegebenen Erlegungen ist, bei denen zwischen den erlegten Tieren keine direkten Verwandtschaftsbeziehungen vorhanden sind.

Um dem biologisch so wichtigen Muttertierschutz beim Rotwild gerecht zu werden, fordert die Deutsche Wildtier Stiftung bereits seit Jahren, auf die Freigabe einzeln anwechselnder Alttiere auf Bewegungsjagden im Oktober und November zu verzichten. Gleichzeitig plädiert sie für eine intensive Spätsommerjagd auf Kahlwild mit erfahrenen Jägern, um durch Kalb-Alttier-Dubletten noch vor der Brunft Alttiere tierschutzgerecht zu erlegen.

Hubertus hilf!

Im tiefsten Mittelalter verfolgt ein Adeliger namens Hubertus Pfalzgraf von Burgund – er soll 655 in Toulouse geboren sein – mit Pfeil und Bogen in wilder Hatz einen Rothirsch. So die Legende. Plötzlich bleibt das Tier stehen, dreht sich zu Hubertus um und blickt ihm ins Angesicht. Als der Jäger schießen will, erstrahlt ein Kreuz zwischen den Geweihstangen. Das Tier fragt Hubertus. „Warum verfolgst du mich?“ Aus dem wilden Jäger wird ein Heiliger und Schutzpatron der Jäger und Wildtiere, der am 3. November, am Hubertustag, gefeiert wird.

Heute muss der Hirsch sich nicht vor „Pfalzgrafen“ fürchten, sondern vor den Politikern, die im Landtag von Baden-Württemberg und anderen Bundesländern gegen ihn schießen – und das, obwohl „das Volk“ in Umfragen klar Position für den Hirsch bezogen hat. Mit Petitionen, Plakatkampagnen und Post an die Politiker in Baden-Württemberg steht die Deutsche Wildtier Stiftung dem größten Säugetier Deutschlands zur Seite. Doch der Hirsch hat bei der Landesregierung keine Lobby.

Dabei geht es nur um ein bisschen mehr Freiheit und etwas mehr Lebensraum. In Baden-Württemberg darf der Rothirsch auf 96% der Landesfläche nicht leben – dort muss er tot geschossen werden. Und so soll es im Namen der Politik auch bleiben. Am 30. November 2020 läuft die bestehende Rotwildrichtlinie aus, aber allen weltlichen Bemühungen zum Trotz gesteht auch der neue Richtlinienentwurf dem Hirsch nicht mehr Lebensraum zu. Dabei antworteten 68 % der vom Meinungsforschungsinstitut TNS Emnid Befragten schon vor einem Jahr auf die Frage: „Sollte der Rothirsch in Baden-Württemberg mehr Lebensraum zur Verfügung haben?“ mit einem eindeutigen „Ja“! Doch mehr Platz für den Rothirsch? Fehlanzeige!

„Die Deutsche Wildtier Stiftung hat eine Petition im Landtag eingereicht und bereits 42.000 Unterschriften gesammelt, um die Politiker umzustimmen“, sagt Dr. Andreas Kinser von der Deutschen Wildtier Stiftung. „Aber unsere ´Post vom Hirsch` an alle Landtagsabgeordneten blieb ungehört.“ Da alle weltlichen Bemühungen im Ländle nicht gefruchtet haben, kann jetzt nur noch der Heilige Hubertus helfen!

Info-Kasten:

Die Deutsche Wildtier Stiftung wird mit ihrer Petition „Freiheit für den Rothirsch“ bis zum 30. November weiter Stimmen für den Rothirsch in Baden-Württemberg sammeln (www.HilfdemHirsch.org).

Jagdgeschichte aus den Bayerischen Staatsforsten: Zwei Juni-Alttiere an einem Abend

Die „Wild und Hund“ berichtet auf ihrer online-Seite eine traurige Jagdgeschichte aus den Bayerischen Staatsforsten: An einem Abend wurden dort von einem ehemaligen Förster gleich zwei Juni-Alttiere geschossen. Demnach hatten Spaziergänger am 21. Juni im Wald der Bayerischen Staatsforsten bei Garmisch-Partenkirchen ein säugendes Alttier mit einer Schussverletzung gefunden. Um den Schützen zu ermitteln, kontrollierten Beamte der örtlichen Polizeiinspektion unter anderem das Wildeingangsbuch der nächstgelegenen Wildkammer im BaySF-Betrieb Oberammergau. Dadurch konnte ein ehemaliger Förster und Begehungsscheininhaber des fraglichen Gebiets ermittelt werden, der zum betreffenden Zeitpunkt ein vermeindliches Schmaltier, dass sich bei der Fleischbeschau als nicht führendes Alttier erwies, in der Kammer angeliefert hatte. Laut Polizei sei er geständig, auch das führende Alttier erlegt zu haben.

Der Version des Schützen zufolge habe er am 19. Juni auf ein als Schmaltier angesprochenes Stück geschossen, das in eine Dickung absprang. Als kurz darauf erneut ein weibliches Stück aus dieser Dickung zog, glaubte er, dasselbe Stück vor sich zu haben und schoss erneut. Das von ihm in die Wildkammer gelieferte nicht-führende Alttier wies allerdings nur einen einzelnen Schuss auf. Infolgedessen habe er am Folgetag das erste Stück nachgesucht, allerdings erfolglos.

Spaziergänger fanden dann das führende Alttier am 21. Juni rund 200 Meter von der fraglichen Dickung entfernt. Es war laut Polizei spitz von vorn beschossen worden, da ein Ein- aber kein Ausschuss vorhanden war. Die Polizei hat eine Anzeige wegen Schonzeitvergehen an die Staatsanwaltschaft München II weitergeleitet. Der Schütze wird sich zudem wegen Verstoßes gegen den Muttertierschutz verantworten müssen. Unbestätigten Berichten zufolge habe er darüber hinaus im Wildeingangsbuch fälschlicherweise seinen Sohn als Erleger eingetragen.

Streit um Winterfütterung in Österreich entbrannt

In Österreich ist ein erbitterter Streit um die Winterfütterung der Österreichischen Bundesforste (ÖBf) ausgebrochen. Anlass und Mittelpunkt des Streits ist eine Winterfütterung für Rotwild im Gasteiner Angertal, die durch eine online-Petition und einen Fernsehbericht in den vergangenen Wochen erhebliche mediale Aufmerksamkeit auf sich gezogen hat. Der Vorwurf: Trotz Jahrhundertwinters haben die staatlichen Forstbetriebe als Grundbesitzer und Jagdverpächter die Winterfütterung von Reh- und Rotwild teilweise untersagt oder eingestellt. Dadurch verhungere das Wild qualvoll, kritisieren die Jäger. Die Bundesforste widersprechen, der Waldbestand sei durch die Zunahme an Verbissschäden in Gefahr.

Mittlerweile hat auch das Landesverwaltungsgericht Salzburg die Wildschäden behördlich festgestellt. Dort heisst es, dass es „auf den Flächen durch massive Wildschäden – vorrangig verursacht durch Rotwild – großflächig zum Ausfall und Absterben von Forstkulturen gekommen ist“.  Das Landesverwaltungsgericht Salzburg selbst hat einen Zusammenhang mit der Fütterung festgestellt. Weiters hat das Gericht angeordnet, „eine Wildstandsreduktion auf ein für die Wiederbewaldung verträgliches Maß herbeizuführen.“.

Den Bericht des österreichischen Fernsehsenders Servus TV finden Sie hier.

Die Gegendarstellung der Österreichischen Bundesforste finden Sie hier.

Fotorechte: © Servus TV / Mabon

Winterfütterung

Winterfütterungen sind ein wirksames Instrument, um die räumliche Verteilung von Rotwild zu steuern. Darüber hinaus wird sie vor allem in den Alpen und den Mittelgebirgen als Kompensation für Winterlebensräume in den Tallagen angesehen, die durch Besiedelung, Verkehrswege und Stauseen verloren gegangen sind. Winterfütterung kann in diesen Regionen zur Minderung von Wildschäden beitragen und helfen, Energieengpässe bei den Tieren im Winter in Folge von menschlicher Beunruhigung wie z.B. durch Freizeitnutzung auszugleichen.

Andererseits können falsch oder missbräuchlich eingesetzte Fütterungen schwerwiegende Eingriffe in das natürliche Verhalten der Tiere darstellen. Auch wird diskutiert, ob Winterfütterung dazu beiträgt, die Nahrungsgrundlage des Lebensraumes künstlich anzuheben. Eine an dieser Lebensraumkapazität orientierte Wilddichte würde zu nachteiligen Auswirkungen auf die Vegetation im Sommer führen.

Ein an der Biologie des Rotwildes orientiertes Management nutzt alle Möglichkeiten, auf Winterfütterung zu verzichten. Voraussetzungen für ein konfliktarmes Überwintern von Rotwild sind eine angemessene Populationsgröße, ruhige Einstände und vor allem ausreichend verfügbare und zugleich schadlose Äsungskapazitäten im Winter. Ein naturnah aufgebauter, gut strukturierter Wald ist dabei weniger anfällig gegen den Fraßeinfluss durch Rotwild als Altersklassenwälder. Gleichzeitig bietet die Gestaltung von Waldinnenrändern mit Weichhölzern nicht nur dem Rotwild geeignete Winteräsung, sondern bildet insgesamt einen HotSpot für die Artenvielfalt in unseren Wäldern. Unbejagte Wildäsungsflächen, die vom Wild auch am Tag genutzt werden, sind das wichtigste Element für erfolgreiche Überwinterungskonzepte beim Rotwild. Ziel sollte es also sein, Situationen, in denen Winterfütterung erforderlich ist, deutlich zu minimieren. Gleichzeitig darf der Verzicht auf Winterfütterung auch nicht zum Dogma werden.

Wintergatter

In den Alpen werden immer mehr Fütterungsbereiche eingezäunt, aus denen das Wild erst entlassen wird, wenn reichlich Bodenäsung zur Verfügung steht Für den Wald sind Wintergatter eine Entlastung. Wenn sich das Wild jedoch frühzeitig einstellt, kann es nicht mehr bejagt und der Abschuss nicht erfüllt werden. Manche Revierinhaber nutzen Wintergatter dazu, einen höheren Wildbestand zu halten. Das Gattern wilder Tiere über etwa fünf Monate pro Jahr stößt auch auf ethische Einwände und ist für viele unvereinbar mit dem Wildtiercharakter. Die Tiere selbst finden allerdings ihr Ruhebedürfnis optimal befriedigt, weil sie vor Störungen sicher sind.

Gut zu wissen: Wintergatter und Rotwildbezirke im BR

Rotwild darf vor allem in den südlichen Bundesländern nicht uneingeschränkt umherziehen. Während es in Norddeutschland überall leben darf, gibt es in Bayern nur zehn Gebiete, in denen die Art geduldet wird. Außerhalb davon muss es per Gesetz ausgerottet werden. In der Sendung „Gut zu wissen“ des Bayerischen Fernsehens wurden am 2.2.2019 die sogenannten Rotwildbezirke thematisiert. Gleichzeitig ging es in der Sendung auch um die Überwinterung von Rotwild in Wintergattern, zum Beispiel im Nationalpark Bayerischer Wald.

Den Beitrag über Rotwildbezirke und Wintergatter in der Sendung „Gut zu wissen“ finden Sie hier.

https://www.br.de/mediathek/video/gut-zu-wissen-wildtierfuetterung-kritik-an-wintergattern-av:5c545957d516e100184f5edb

Im Wald gibt es kaum noch Schäden

(Badische Zeitung vom 23.9.2017) Im Jahr 2008 hat sich die Arbeitsgemeinschaft Rotwild im Südschwarzwald zum ersten Mal getroffen. Damals diskutierten Jäger, Vertreter der Forstverwaltung, der Wald- und Landwirtschaft, des Tourismus und des Tier- und Naturschutzes über die Schäden, die auf Grund eines hohen Wildbestandes verhältnismäßig hoch waren. Neun Jahre später hat man nun eine erste Bilanz gezogen: Aus der Sicht des Vorsitzenden Thomas Kaiser habe die AG gute Arbeit geleistet und man habe erreicht, dass jeder im Interesse des Rotwildes denke. „Wir sind mit der Waldbewirtschaftung auf einem guten Weg“, sagte er weiter, „und, was sich bei der Arbeit positiv ausgewirkt hat, ist, dass wir bei unserem Vorgehen die Öffentlichkeitsarbeit nicht vergaßen.“ So wurden Hirschbrunftwanderungen und Wildbeobachtungsstationen eingerichtet und die Rothirschtage, wodurch man weit bekannt wurde.

Wildökologe Rudi Suchant stellte dar, dass die Bewertung der objektiven Grundlagen über Rotwild, Menschen und Lebensraum zu Konzeptionsentwürfen geführt haben, über die in der AG abgestimmt und deren Entscheidungen umgesetzt wurden. Nun sei man bei der Erfolgskontrolle. Wurde das, über was man damals diskutierte, bewältigt? Gelang das wichtigste Ziel, die Nutzungsansprüche der Menschen mit den Bedürfnissen des Rotwildes abzustimmen? Zentraler Diskussionspunkt sei immer die Wilddichte, erläuterte Suchant. Der zweite Punkt sei das Vorhaben, Schälschäden zu vermeiden. Es gehe aber auch um die Bejagungsmethoden oder wie das Raum-Zeitverhalten vom Wild durch den Tourismus beeinflusst wird. „Wenn dann noch das Rotwild erlebbar gemacht werden soll, ist alles ziemlich komplex“.

Über Interviews habe man erfahren, ob die festgelegten Ziele erreicht wurden. Dazu seien 44 Personen aus den verschiedenen Gruppierungen befragt worden. Man habe fast keine Wildschäden mehr und nach Meinung einiger Befragten sei der Rotwildbestand ausreichend reduziert worden. Die Rotwildkonzeption sei, so Suchant, auf einem guten Weg, aber es gebe Bedarf an einer Weiterentwicklung.

Mehr Informationen über die Rotwildkonzeption Südschwarzwald finden Sie hier. 

Instinkt oder Erfahrung: Das Meideverhalten von Rotwild

„Das Rotwild entzieht sich immer mehr seiner Bejagung.“ Dieses Zitat könnte zurzeit ebenso gut aus dem Spessart wie aus dem Harz oder dem Taunus kommen. Kanadische Wissenschaftler sind diesem Phänomen in den vergangenen Jahren auf den Grund gegangenen und haben es nun wissenschaftlich untermauert: Je älter die Tiere werden, desto erfolgreicher entziehen sie sich ihrer Bejagung.

In den Untersuchungsgebieten in den kanadischen Provinzen Alberta und British Columbia versahen die Forscher 49 weibliche Wapitis (Cervus elaphus canadensis) mit Sendehalsbändern und beobachteten die Tiere über einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren. Das Ergebnis: Ab einem Alter von etwa acht Jahren sind mache Individuen für ihre menschlichen Verfolger praktisch unerreichbar. Dabei lernen die erfahrenen Tiere offenbar gleich mehrere Methoden, um nicht erschossen zu werden. Indem sie sich grundsätzlich weniger bewegen, die Nähe von unübersichtlichem Gelände bevorzugen und in der Morgen- und Abenddämmerung aktiv sind, verringern sie die Gefahr, einem Jäger zu begegnen. Die Forscher fanden sogar Hinweise darauf, dass die Tiere auf unterschiedliche Arten der Jagd unterschiedlich reagierten.

Den vollständigen Artikel auf spiegel.de finden Sie hier.

Zu dem wissenschaftlichen Artikel „Learning from the mistakes of others: How female elk (Cervus elaphus) adjust behaviour with age to avoid“ hunters gelangen Sie hier.

Zwischen vererbtem (Evolution) und erworbenem (Erlerntem) Verhalten

Besonders gravierende Auswirkungen auf den langfristigen Jagderfolg wären zu befürchten, wenn das erlernte Verhalten der erfahrenen Rothirsche bereits an die nächste Generation weitergegeben werden würde. Und gerade an dieser Stelle schwelt derzeit ein Streit unter Biologen, der die Evolutionstheorie nach Charles Darwin zumindest in Teilen in Frage stellt. Denn die Trennung zwischen vererbtem (Evolution) und erworbenem (Erlerntem) Verhalten lässt sich längst nicht mehr uneingeschränkt aufrechterhalten.

Womöglich ist es die sogenannten Epigenetik, die die Brücke zwischen Genen und Erfahrung schlägt. Ein besonders eindrucksvolles Beispiel für Epigenetik lieferte 2013 ein Forscherteam in Atlanta. Sie ließen männliche Mäuse an einer nach Mandeln riechenden Chemikalie schnüffeln und versetzten ihren Pfoten kurz darauf einen schwachen Stromschlag. Bald hatten die Mäuse gelernt, den Geruch mit dem Stromschlag in Verbindung zu bringen und mieden fortan alles, was mit Mandelgeruch zu tun hatte. Anschließend wurden die Männchen mit nicht konditionierten Weibchen verpaart. Und überraschenderweise reagierte die Mehrzahl der Nachkommen ebenfalls ängstlich auf den Geruch von Mandeln. Der Effekt war sogar noch in der folgenden Mäusegeneration nachweisbar, er musste also vererbt worden sein. Australische Wissenschaftler folgen nun daraus, dass es im Gehirn die strikte Trennung zwischen Erlerntem und Angeborenem nicht gibt. Instinkte, so die Forscher, könnten sich aus erlerntem Verhalten entwickelt haben.

Für Rotwildpopulationen würde die Epigenetik bedeuten, das „antrainiertes“ Verhalten, wie beispielsweise die Meidung von Wildäsungsflächen bei Büchsenlicht, auch nach einer Änderung der Jagdmethoden noch einige Jahre in der Population Bestand haben wird.

Den vollständigen Artikel über Instinkt und Erlerntes auf spektrum.de finden Sie hier.

 

 

Landesweite Wildruhezonen geplant

(orf.at vom 26.05.17) Das österreichische Bundesland Salzburg plant Ruhezonen für Wildtiere, die zukünftig in Karten für Skitourengeher eingetragen werden sollen. Die Initiative resultiert aus dem Projekt „Respektiere deine Grenzen“. Dabei wurden bereits in der Vergangenheit Skitourengeher und Wanderer mit Schildern dazu aufgefordert, die ausgewiesenen Routen nicht zu verlassen, um Wildtiere nicht zu stören. Denn vor allem im Winter brauchen die Tiere ihre Rückzugs- und Ruheräume. Neu ist nun, dass die Wildruhezonen auch in die Karten zur Tourenplanung eingearbeitet werden sollen. Für das UNESCO Biosphärenpark Salzburger Lungau wurde eine solche Ruhezonenkarte bereits ausgearbeitet.

Bei der aktuellen Initiative geht es vor allem um den Rückzugsraum für Gämsen und Steinböcke oberhalb der Waldgrenze. Die neue Karte basiert auf einem wildökologischen Gutachten, bei dem Experten die geeigneten Winterlebensräume der Wildtiere herausgearbeitet haben. Für die Lebensräume von Hirschen seien die Vorarbeiten schon weiter. Allerdings: Bei den ausgewiesenen Ruhezonen handle es sich um kein Sperrgebiet. Die Karte solle umweltbewussten Skitourengehern aber ermöglichen, bei der Tourenplanung Rücksicht auf die Wildtiere zu nehmen.

Bevor das Land die geplanten Ruhezonen veröffentlicht, wird es sich mit den alpinen Vereinen abstimmen, um eventuelle Konfliktpunkte herauszufiltern. Auch für die Grundeigentümer bringen Ruhezonen viele Vorteile mit sich, denn ein Abwandern der Hochgebirgsarten in tiefer gelegene Schutz- und Wirtschaftswälder soll verhindert werden. Auf diese Weise können junge Bäumen vor Wildverbiss geschützt werden.

Zum vollständigen Artikel gelangen Sie hier.