Herbstzeit ist Jagdzeit

Im Oktober beginnt die Hauptjagdzeit in Deutschland – und bestenfalls sollte sie im Dezember enden. Der Verzicht auf Jagdzeit ist einer von zwei wichtigen Faktoren einer tiergerechten Jagd. Ein Ende der Bejagung zum Anfang des Jahres ist wichtig, damit die Wildtiere im Winter Energie sparen können und weniger Nahrung aufnehmen müssen. Auf dem stiftungseigenen Gut Klepelshagen endet die Jagd auf Rehe und Rotwild daher seit vielen Jahren am 31. Dezember, obwohl sie im Januar noch gesetzlich erlaubt wäre. Diese Maßnahme trägt dazu bei, dass auf den Stiftungsflächen den Wildtieren so viel Ruhe wie möglich geben wird. Gemeinschaftliches Jagen hilft dabei, die Jagdzeit vor allem im Wald auf wenige Tage im Jahr zu begrenzen.

Beschränkung der Jagdzeiten

Die Deutsche Wildtier Stiftung ist Eigentümerin von rund 7.600 Hektar Wald, Feld, Moor und Heideflächen. Etwa 3.700 Hektar davon zählen zum Nationalen Naturerbe (NNE). Hier erlaubt die Stiftung die Jagd künftig nur noch in sechs Monaten im Jahr, die die jeweiligen Jäger innerhalb der gesetzlichen Jagdzeiten festlegen, in den restlichen sechs Monaten haben alle Tiere „jagdfrei“, wie der Stifter Haymo G. Rethwisch es nannte. Durch die langen Ruhephasen können Wildtiere ihren natürlichen Verhaltensweisen nachgehen. Wenn Rehe und Rothirsche nicht nur nachts, sondern auch tagsüber Nahrung auf Wiesen suchen, dann spricht das für eine tiergerechte Jagd. Die Jagdstrecke leidet durch diese zurückhaltende Jagd nicht. Im Gegenteil: Sichtbares Wild lässt sich erfolgreicher bejagen als Tiere, die sich permanent im dichten Wald verstecken.

Vermeidung von Tierleid

Das zweite Merkmal der tiergerechten Jagd ist die Vermeidung von Tierleid. Dazu gehört natürlich ein unmittelbar tödlicher Schuss. Aber auch die Schonung von Muttertieren zählt dazu. Gemeinschaftliche Jagden mit Hunden sollten ab Januar allein deswegen eingestellt werden, weil zum Jahresbeginn schon viele Wildschweine Frischlinge zur Welt gebracht haben. Dann ist das Risiko groß, dass Muttertiere, die sich von ihren Frischlingen entfernt haben, aus Versehen erlegt werden.

Während die Frischlinge der Wildschweine nach einigen Monaten selbstständig werden, sind die Kälber des Rotwilds im ganzen ersten Lebensjahr auf die Führung des Muttertiers angewiesen. Leider versucht Rheinland-Pfalz gerade mit der Novelle seines Landesjagdgesetzes den Elterntierschutz beim Rotwild deutlich abzuschwächen. Dies hätte dramatische Folgen: Verwaiste Rotwildkälber werden aus dem Rudel ausgestoßen und verlieren schnell an körperlicher Fitness. Selbst wenn die sichtlich kümmerlichen, allein ziehenden Kälber den ersten Winter überleben, bleiben diese Tiere zeitlebens hinter der körperlichen Entwicklung ihrer Generationsgenossen zurück. Dieses durch nicht tiergerechte Jagd verursachte Leid ist nicht hinnehmbar und wird auch gesellschaftlich niemals akzeptiert werden. Die Stiftung fordert daher, den Elterntierschutz auch in Rheinland-Pfalz in seiner bisherigen Form beizubehalten.

Rothirsch-Webinar der Deutschen Wildtier Stiftung

In ihrem 3. Wildtier-Webinar widmete sich die Deutsche Wildtier Stiftung dem Rothirsch. Dr. Andreas Kinser berichtete über die Lebensweise der Rothirsche und erklärte, welchen Risiken sie in unserem Land ausgesetzt sind. Er sprach über die Herausforderungen, die die Koexistenz von Menschen und großen Pflanzenfressern mit sich bringt und machte Lösungsvorschläge, wie die Konflikte zwischen verschiedenen Interessensgruppen gelöst werden können. Eine zentrale Rolle spielen dabei die Jagd, Jagdruhe und geeignete Lebensräume.

Neues Rotwild-Managementkonzept in Bayern

In einigen Revieren des Forstbetriebs Hammelburg ist die Neuschäle mit fünf Prozent untragbar hoch. Doch anstatt einfach nur an der jagdlichen Stellschraube zu drehen, haben die Verantwortlichen vor Ort nun ein umfassendes Rotwild-Managementkonzept vorgestellt. Die Kernpunkte des Konzeptes sind Jagd, Jagdruhe und Lebensraumqualität.

Film über tiergerechte Rotwildjagd auf Gut Klepelshagen

Das Gut Klepelshagen ist für seine hör- und sichtbare Rotwildbrunft bekannt. Gleichzeitig verfolgt das Gut eine ambitionierte Jagdstrategie, durch die jährlich über 500 Stück Schalenwild erlegt werden. Die Jagdzeitschrift „unsere Jagd“ war zu Gast bei einer gemeinschaftlichen Kahlwildjagd und hat sich das Konzept der Deutschen Wildtier Stiftung für tiergerechte Jagd vor Ort angeschaut.

Bundesweite Allianz gegen Entwurf für Brandenburger Jagdgesetz

Eine Allianz aus sechs bundesweit tätigen Organisationen lehnt den nun vorliegenden Entwurf für ein neues Brandenburger Jagdgesetz als wildtierfeindlich ab. Der Entwurf ist ökonomisch, ökologisch und aus Tierschutzsicht nachteilig sowie in Teilen verfassungswidrig und nicht praktikabel. Zu diesem Ergebnis kommen Deutscher Jagdverband (DJV), Bundesverband Deutscher Berufsjäger (BDB), Internationaler Rat zur Erhaltung des Wildes und der Jagd in Deutschland (CIC), Deutscher Falkenorden (DFO), Deutscher Jagdrechtstag (DJRT) und Deutsche Wildtier Stiftung. Die Organisationen fordern den brandenburgischen Umweltminister Axel Vogel auf, den bundesweit einmaligen Fehltritt einzugestehen und den stark kritisierten Gesetzentwurf zurückzunehmen. Unterstützt wird diese Position durch ein aktuelles Rechtsgutachten des Verfassungsrechtlers Professor Dr. Johannes Dietlein.

Sozialstrukturen von Wildtieren werden zerstört
In einem gemeinsamen Positionspapier werfen die Organisationen Vogel vor, einen fachlich schlechten Jagdgesetzentwurf formuliert zu haben, der zudem ausschließlich den Wald im Fokus hat – gerade einmal 35 Prozent der Landesfläche. Allein durch verstärkten Abschuss von Pflanzenfressern soll der Waldumbau gelingen. Ansätze eines modernen Wildtier- und Lebensraummanagements finden sich im Gesetzentwurf nicht. Vielmehr soll die Jagd künftig bereits ab 10 Hektar Fläche möglich sein und Hegegemeinschaften sollen abgeschafft werden. Die Gefahr ist groß, dass dadurch Sozialstrukturen von Rudel bildenden Wildtieren mit großem Raumanspruch wie dem Rothirsch zerstört werden. Bereits das viel kleinere Reh hat ein durchschnittliches Streifgebiet von 50 Hektar im Jahresverlauf.

Entwurf schwächt Artenschutz gravierend
Mittel aus der Jagdabgabe, die Jäger beim Lösen des Jagdscheins automatisch an die Behörden entrichten, sollen künftig nicht mehr für Artenschutzprojekte eingesetzt werden dürfen. Zudem sollen einige Raubsäuger, die den Nachwuchs von Bodenbrütern gefährden, nicht mehr jagdbar sein. Die sechs Organisationen protestieren gegen diese gravierende Schwächung des Artenschutzes.

Fahrlässiger Verstoß gegen Tierschutz soll legal werden
Sogar der fahrlässige Abschuss von biologisch notwendigen Elterntieren soll in Brandenburg in der Jagdzeit künftig legal sein. Damit nimmt Minister Vogel tausendfaches Tierleid bei Jungtieren in Kauf. Der Gesetzentwurf sieht zudem eine Abschaffung sämtlicher Abschussregelungen für große Wiederkäuer wie Rot- und Damhirsch vor. Artgerechte Wilddichte sowie arttypischer Alterklassenaufbau und Geschlechterverhältnis sind damit in Gefahr.

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Das Positionspapier der bundesweiten Allianz aus Jagd und Naturschutz finden Sie hier.

Brandenburg will auf Tier- und Artenschutz im Jagdgesetz verzichten

Der Brandenburger Umwelt- und Landwirtschaftsminister Axel Vogel hat einen Entwurf für ein neues Landesjagdgesetz vorgelegt, das „den Wildbestand in Brandenburg reduzieren und damit den ökologischen Waldumbau“ vorantreiben solle. Unerwähnt bleibt in der Ankündigung des Entwurfes allerdings, dass zur Erreichung dieses Ziels der Tierschutz bei der Jagd in Teilen abgeschafft werden und der Artenschutz forstwirtschaftlichen Belangen weichen soll. „Nicht anders ist es zu verstehen, dass sogar der Abschuss von biologisch notwendigen Elterntieren in der Jagdzeit künftig in Brandenburg in manchen Fällen legal sein soll,“ kritisiert Prof. Dr. Klaus Hackländer, Wildbiologe und Vorstandsvorsitzender der Deutschen Wildtier Stiftung. Denn dass bisher selbst der fahrlässige Abschuss von führungsnotwendigen Elterntieren als Straftat bewertet wurde, ist durch den Tierschutz gut begründet. „Ein verwaistes Rotwildkalb wird sofort aus dem Rudel ausgestoßen – sein Gesundheitszustand verschlechtert sich rapide,“ so Hackländer. Die Deutsche Wildtier Stiftung fordert daher, die bisherigen Regelungen zum Elterntierschutz in Brandenburg beizubehalten.

Artenschutzprojekte nicht mehr durch Jagdabgabe förderfähig

Der Gesetzentwurf sieht außerdem vor, dass durch die sogenannte Jagdabgabe in Zukunft vor allem forstliche Inventuren und nicht wie bisher Lebensraum- oder Artenschutzprojekte gefördert werden sollen. „Dieser Vorschlag trifft vor allem jene hart, die einen erfolgreichen Waldumbau nicht nur mit dem Gewehr, sondern auch durch ökologisch wertvolle Habitatelemente wie Waldinnenränder oder Waldwiesen betreiben wollen“, sagt Hackländer. „Es ist nicht zu verstehen, warum dringend notwendige Artenschutzprojekte auch in der Feldflur, zum Beispiel für Rebhuhn und Feldhase, zukünftig in Brandenburg nicht mehr durch die Jagdabgabe gefördert werden sollen.“ Die geplanten Änderungen zur Jagdabgabe entlarven den Entwurf als ein reines Forstgesetz.

Gesetzentwurf enthält viele wildbiologische Fehlannahmen

Die rein ideologische Borniertheit des Entwurfs zeigt sich bei den Vorschlägen zur Abschaffung sämtlicher Abschussregelungen für große Wiederkäuer wie Rot- und Damhirsch. Laut Entwurf seien Abschusspläne nur zur Begrenzung von Abschüssen und zur Trophäenzucht geeignet. „Aus wildbiologischer Sicht sind Abschusspläne vor allem für solche Wildarten notwendig, die vergleichsweise langlebig sind und gleichzeitig relativ wenig Nachkommen haben,“ so Hackländer. Denn diese sogenannten K-Strategen benötigen einen ausreichend hohen Anteil erfahrener Individuen in der Population. Wenn zum Beispiel nur junge, unerfahrene Hirsche an der Brunft teilnehmen, werden viele weibliche Tiere in der kurzen Phase ihrer Empfängnisbereitschaft nicht rechtzeitig beschlagen. Wochen später werden sie dann erneut brunftig und ihre Kälber werden nicht wie von der Evolution bevorzugt ins Frühjahr, sondern manchmal erst in den Winter hinein geboren. „Eine Jagd ohne strukturelle Vorgaben führt bald zu einer Devastation der gesamten Population,“ so Hackländer. Der im Gesetzentwurf vorhandene Satz „Das Wild kann sich in Brandenburg nur selbst gefährden“ klingt in dem Zusammenhang besonders zynisch. Sehr merkwürdig wirkt da auch der Vorschlag, dass Schäden verursachendes Federwild besser vergrämt als reduziert werden solle. Warum, so fragt man sich, soll das dann nicht auch bei Rehen und Hirschen funktionieren?

Die Deutsche Wildtier Stiftung lehnt vor dem Hintergrund der beabsichtigten Schwächung des Tierschutzes, der einseitigen Ausrichtung auf die Forstwirtschaft sowie vieler wildbiologischer Fehlannahmen den Gesetzentwurf für ein neues Jagdgesetz in Brandenburg vollständig ab.

(PM der Deutschen Wildtier Stiftung vom Hamburg, 5. April 2022)

Deutsche Wildtier Stiftung veröffentlicht Stellungnahme zum Änderungsentwurf des Niedersächsischen Jagdgesetzes

Hamburg, 27. September/ 25. Oktober 2021. Niedersachsen will sein Landesjagdgesetz zum kommenden Jagdjahr ändern. Der Änderungsentwurf aus dem Frühjahr wurde nachgebessert, nachdem ihn viele Artenschützer vor allem in Bezug auf den zu schwachen Schutz von Elterntieren kritisiert hatten. „Der Schutz biologisch notwendiger Elterntiere ist nicht verhandelbar“, sagt Dr. Andreas Kinser, stellvertretender Leiter Natur- und Artenschutz der Deutschen Wildtier Stiftung. Gerade beim Rotwild hat der Jäger aufgrund der engen und langen Bindung zwischen Alttier und Kalb eine besondere Verantwortung bei der Jagd auf Alttiere – nicht zuletzt auf den bevorstehenden Gesellschaftsjagden im Herbst. „Folgerichtig wurde an dem ursprünglichen Vorschlag des Landwirtschaftsministeriums, Elterntiere erlegen zu dürfen, die nicht mehr erkennbar zur Führung ihres Nachwuchses notwendig sind, nicht festgehalten“, erklärt Kinser.

Die vollständige Stellungnahme der Deutschen Wildtier Stiftung zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Jagdgesetzes finden Sie hier.

Aber auch die bereits geänderte Fassung ist noch immer verbesserungswürdig. So wurde der fortschrittliche Ansatz, den Grundeigentümern eine Mitwirkung in den sogenannten Hegegemeinschaften zu ermöglichen, wieder komplett aus dem Änderungsentwurf gestrichen. „Aus unserer Sicht sind Hegegemeinschaften das geeignete Gremium, um einen Ausgleich zwischen den Bedürfnissen der Wildtiere an ihren Lebensraum und den Nutzungsansprüchen des Menschen in diesem Lebensraum zu finden“, sagt Kinser. Neben einem direkten Mitspracherecht – zum Beispiel bei der Abschussplanung – würden die Jagdrechtsinhaber damit auch die Verantwortung für geeignete Wildtier-Lebensräume übertragen bekommen. Kinser: „Wir hätten uns zukünftig eine aktive Rolle der Grundeigentümer in den Hegegemeinschaften gewünscht.“

Zähneknirschen löst bei dem Artenschützer auch die vorgesehene Regelung zum „Abschuss ohne Abschussplan von wiederkäuendem Hochwild“ aus. Zukünftig dürfen zum Beispiel zwei Stück weibliches Rotwild ohne Abschussplan, das heißt außerhalb der bereits existierenden Rotwildvorkommen, erlegt werden. „Dadurch wird die Wiederbesiedlung ehemaliger Lebensräume des Rotwildes massiv erschwert“, bemängelt Kinser. Immerhin werden Hirsche nach dem überarbeiteten Entwurf nicht ohne Abschussplan freigegeben, wodurch wenigstens der Gen-Austausch zwischen den bestehenden Populationen gewährleistet bleibt. Völliges Unverständnis zeigt der Experte der Deutschen Wildtier Stiftung bei der vorgesehenen Streichung der gesetzlich verankerten Möglichkeit zum temporären oder dauerhaften Ruhenlassen der Jagd: „Gerade in Schutzgebieten, zum Beispiel an den niedersächsischen Küsten oder in seinen Mooren, kann das Ruhenlassen der Jagd auf alle jagdbaren Arten ein wichtiges Instrument sein, um die jeweiligen Schutzziele zu erreichen“, betont Kinser.

Der neue Entwurf für ein Landesjagdgesetz soll nun in den Landtag eingebracht werden. Ziel ist eine Verabschiedung des Gesetzes zu Beginn des Jahres 2022, damit die Regelungen mit Beginn des neuen Jagdjahres 2022/23 am 1. April 2022 in Kraft treten können.

Einladung zum Online-Vortrag über Muttertierschutz auf Bewegungsjagden

Aufgrund der engen und langen Bindung zwischen Alttier und Kalb hat der Rotwildjäger eine besondere Verantwortung bei der Jagd auf Alttiere. Dies gilt vor allem für Bewegungsjagden, auf denen einzeln anwechselnde Alttiere erlegt werden dürfen. Diese Freigabe beruht meist auf der Annahme, dass Alttier und Kalb unzertrennlich sind und damit in der Regel gemeinsam anwechseln. Und sollte dann doch einmal entgegen dem gesetzlichen Eltern- oder Muttertierschutz (§ 22 Abs. 4 BJagdG) ein Alttier vor seinem Kalb erlegt worden sein, so das Kalkül vieler Jagdleiter, wird das verwaiste Kalb im Laufe der Jagd noch zur Strecke kommen.

Um zu überprüfen, wie hoch das Risiko des Verwaisens von Rotwildkälbern auf Bewegungsjagden ist, hat Olaf Simon, Mitbegründer und geschäftsführender Mitarbeiter am Institut für Tierökologie und Naturbildung in Hessen, den Gesäugestatus und die verwandtschaftlichen Beziehungen von bei Bewegungsjagden erlegten Alttieren und Kälbern analysiert. Die Ergebnisse dieser im Auftrag der Deutschen Wildtier Stiftung durchgeführten Studie werden nun auf einem Online-Vortrag erstmals vorgestellt.

„Risiko von Kälberwaisen bei Rotwild auf Bewegungsjagden – erste Ergebnisse einer Fallstudie“

am 07. Oktober 2021

von 17.00 bis 18.30 Uhr

Die Teilnahme ist kostenlos und alle Interessierten sind herzlich willkommen! (Anmeldung ist abgeschlossen)

Hintergrund

Bewegungsjagden sind im deutschsprachigen Raum eine übliche Jagdmethode, um störungsarm und effizient zu jagen und Rotwildbestände während kurzer Jagdzeiten im Herbst regulieren zu können. Die Freigabe umfasst dabei häufig Alttiere, die einzeln anwechseln und deren Verhalten darauf schließen lässt, dass sie nicht oder nicht mehr führen. SIMON & LANG (2019; im Tagungsband des 9. Rotwildsymposiums) gingen der Frage nach, wie groß der Anteil nicht-führender bzw. als Dublette mit ihrem Kalb erlegter Alttiere auf Bewegungsjagden ist und untersuchten dazu den Gesäugestatus von 368 in den Jahren 2006 bis 2017 auf Bewegungsjagden erlegten Alttieren. Dabei stellen die Autoren fest, dass nur etwa jedes fünfte auf Bewegungsjagden erlegte Alttier tatsächlich nicht mehr laktierend war. Über 50 % aller erlegten Alttiere waren am Tag der Jagd noch führend während das Schicksal ihrer Kälber gleichzeitig unbekannt blieb. Damit blieb auch unklar, ob der gesetzlich verankerte Muttertierschutz in diesen Fällen eingehalten wurde. Objektive Fakten, ob die führungslos gewordenen Kälber tatsächlich noch im Jagdverlauf erlegt werden, fehlten dazu bisher. Mittels genetischer Analyse von auf Bewegungsjagden gewonnenen Alttier- und Kalbproben konnte in der Fallstudie des Instituts für Tierökologie und Naturbildung nun erstmals geklärt werden,

  1. wie viele am Jagdtag führungslos gewordener Kälber den Jagdtag überlebt haben und verwaist zurück geblieben sind und
  2. wie hoch der Anteil derjenigen als Kalb-Alttier-Dubletten angegebenen Erlegungen ist, bei denen zwischen den erlegten Tieren keine direkten Verwandtschaftsbeziehungen vorhanden sind.

Um dem biologisch so wichtigen Muttertierschutz beim Rotwild gerecht zu werden, fordert die Deutsche Wildtier Stiftung bereits seit Jahren, auf die Freigabe einzeln anwechselnder Alttiere auf Bewegungsjagden im Oktober und November zu verzichten. Gleichzeitig plädiert sie für eine intensive Spätsommerjagd auf Kahlwild mit erfahrenen Jägern, um durch Kalb-Alttier-Dubletten noch vor der Brunft Alttiere tierschutzgerecht zu erlegen.

Hubertus hilf!

Im tiefsten Mittelalter verfolgt ein Adeliger namens Hubertus Pfalzgraf von Burgund – er soll 655 in Toulouse geboren sein – mit Pfeil und Bogen in wilder Hatz einen Rothirsch. So die Legende. Plötzlich bleibt das Tier stehen, dreht sich zu Hubertus um und blickt ihm ins Angesicht. Als der Jäger schießen will, erstrahlt ein Kreuz zwischen den Geweihstangen. Das Tier fragt Hubertus. „Warum verfolgst du mich?“ Aus dem wilden Jäger wird ein Heiliger und Schutzpatron der Jäger und Wildtiere, der am 3. November, am Hubertustag, gefeiert wird.

Heute muss der Hirsch sich nicht vor „Pfalzgrafen“ fürchten, sondern vor den Politikern, die im Landtag von Baden-Württemberg und anderen Bundesländern gegen ihn schießen – und das, obwohl „das Volk“ in Umfragen klar Position für den Hirsch bezogen hat. Mit Petitionen, Plakatkampagnen und Post an die Politiker in Baden-Württemberg steht die Deutsche Wildtier Stiftung dem größten Säugetier Deutschlands zur Seite. Doch der Hirsch hat bei der Landesregierung keine Lobby.

Dabei geht es nur um ein bisschen mehr Freiheit und etwas mehr Lebensraum. In Baden-Württemberg darf der Rothirsch auf 96% der Landesfläche nicht leben – dort muss er tot geschossen werden. Und so soll es im Namen der Politik auch bleiben. Am 30. November 2020 läuft die bestehende Rotwildrichtlinie aus, aber allen weltlichen Bemühungen zum Trotz gesteht auch der neue Richtlinienentwurf dem Hirsch nicht mehr Lebensraum zu. Dabei antworteten 68 % der vom Meinungsforschungsinstitut TNS Emnid Befragten schon vor einem Jahr auf die Frage: „Sollte der Rothirsch in Baden-Württemberg mehr Lebensraum zur Verfügung haben?“ mit einem eindeutigen „Ja“! Doch mehr Platz für den Rothirsch? Fehlanzeige!

„Die Deutsche Wildtier Stiftung hat eine Petition im Landtag eingereicht und bereits 42.000 Unterschriften gesammelt, um die Politiker umzustimmen“, sagt Dr. Andreas Kinser von der Deutschen Wildtier Stiftung. „Aber unsere ´Post vom Hirsch` an alle Landtagsabgeordneten blieb ungehört.“ Da alle weltlichen Bemühungen im Ländle nicht gefruchtet haben, kann jetzt nur noch der Heilige Hubertus helfen!

Info-Kasten:

Die Deutsche Wildtier Stiftung wird mit ihrer Petition „Freiheit für den Rothirsch“ bis zum 30. November weiter Stimmen für den Rothirsch in Baden-Württemberg sammeln (www.HilfdemHirsch.org).

Post vom Hirsch

Hamburg / Stuttgart, 30. September 2020. Die Abgeordneten des Landtags in Baden-Württemberg bekommen heute „Post vom Hirsch“ . 143 Mandatsträger aller Parteien erhalten eine Postkarte von der Deutschen Wildtier Stiftung, in denen sie Dr. Jörg Soehring, der Vorstand der Stiftung, bittet: „Geben Sie dem Rothirsch eine Stimme!“ Denn am 30. November läuft die bisherige Rotwildrichtlinie aus, die dem Rothirsch in Baden-Württemberg nur 4 % Platz zum Leben gibt. Gleichzeitig veröffentlichte die Stiftung einen Offenen Brief an Winfried Kretschmann, den Ministerpräsidenten des Landes Baden-Württemberg. 

Den genetischen Austausch ermöglichen

„Unser Vorschlag ist, zukünftig alle Rothirsche zu schonen, die sich entlang der Wildtierkorridore des Generalwildwegeplans von Baden-Württemberg bewegen“, sagt der Vorstand der Deutschen Wildtier Stiftung. „So würde zumindest der genetische Austausch zwischen den bestehenden Rotwildvorkommen ermöglicht.“ Mittelfristig sollten geeignete Gebiete wie die Schwäbische Alb oder der gesamte Schwarzwald wieder zum Lebensraum für den Rothirsch werden.

Die Verfressene-Sau-Kampagne

Mit einer Plakat-Kampagne in Stuttgart streitet die Deutsche Wildtier Stiftung seit gestern für den Rothirsch. Als „Verfressene Sau!“ verschmäht, bietet der Rothirsch auf den Plakaten einen traurigen Anblick. Ein so mächtiges Tier auf Asphalt, vor Graffitis, an Bahngleisen – in einem Umfeld weit weg von seinem natürlichen Lebensraum. Mit diesem verstörenden Anblick will die Deutsche Wildtier Stiftung auf den schändlichen Umgang mit dem Rothirsch in Baden-Württemberg aufmerksam machen.

Auf 96 % der Landesfläche muss der Rothirsch per Gesetz ausgerottet werden. Wer auf das Landeswappen Baden-Württembergs schaut, kann die Situation des Wildtieres nur für eine politische Posse halten; denn das goldene Schild im großen Landeswappen wird von einem Rothirsch gestützt! „Der Hirsch als Hüter und Wächter des Landes und der Verfassung wird in Wirklichkeit mit Füßen getreten“, betont Dr. Andreas Kinser, stellvertretender Leiter Natur- und Artenschutz der Deutschen Wildtier Stiftung. „Den Rothirsch auf einen Baumfresser und Schädling zu reduzieren wird seiner Rolle als faszinierender Bestandteil unserer Ökosysteme nicht gerecht.“

Unterstützen Sie uns dabei, dem Rothirsch eine Stimme zu geben.

Um die Politik in Baden-Württemberg zum Umdenken zu bewegen, hat die Deutsche Wildtier Stiftung eine Petition an Peter Hauk, den Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz in Baden-Württemberg, gestartet. Geben Sie hier Ihre Stimme für den Rothirsch ab und unterstützen Sie damit unsere Forderung nach mehr Lebensraum für den Rothirsch in Baden-Württemberg.

Die Kampagnen-Seite der Deutschen Wildtier Stiftung finden Sie unter www.HilfdemHirsch.org.