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Alttier + Kalb Muttertierschutz

Niedersächsische Landesregierung billigt verwaiste Rotwildkälber

18. Februar 2021/in Allgemein, Tierschutz bei der Rotwildjagd/von Andreas Kinser

Die Niedersächsische Landesregierung hat mit einem Anfang Februar vorgelegten Entwurf für ein neues Landesjagdgesetz tiefe Abgründe betreten: Laut ihrem Gesetzentwurf soll der Abschuss führender Elterntiere zukünftig nicht wie bisher als Straftat geahndet, sondern sogar vollständig legalisiert werden, wenn das Elterntier nicht mehr „erkennbar“ zur Führung seines Nachwuchses notwendig ist. Dann dürften zum Beispiel Alttiere des Rotwildes erlegt werden, sobald ihre Kälber nicht mehr in ihrer unmittelbaren Nähe sind. Mehr noch: In der Begründung zum Entwurf des Landesjagdgesetzes fordert der Gesetzgeber dazu auf, das Verwaisen von Rotwildkälbern in Kauf zu nehmen, wenn die „wenigen Kälber in einem großen Rudel nicht mehr zuzuordnen sind“ und stattdessen Alttiere geschossen werden. Aus Sicht der Deutschen Wildtier Stiftung hat die Niedersächsische Landesregierung damit den Tierschutz auf dem Altar der Forstwirtschaft geopfert.

Dass der Abschuss von Elterntieren, die abhängiges Jungwild führen, bisher als Straftat bewertet wird, ist gut begründet: Verliert beispielsweise ein Rotwildkalb im ersten Lebensjahr sein Muttertier, wird es sofort aus dem Rudel ausgestoßen. Es verliert an Gewicht und sein Gesundheitszustand verschlechtert sich rapide. Gerade in harten Wintern wie in den letzten Wochen fehlt den verwaisten und allein umherziehenden Kälbern die Führung des Alttieres, das aus Erfahrung günstige Futter- und Ruheplätze aufsuchen würde. Bei hoher Schneelage haben mutterlose Rotwildkälber kaum eine Überlebenschance.

Zweifellos gehört es zu den größten Herausforderungen bei der Rotwildjagd, den notwendigen Anteil an Alttieren tierschutzgerecht zu erlegen. Die Deutsche Wildtier Stiftung fordert daher seit Jahren, bereits im Spätsommer mit der Jagd auf weibliches Rotwild zu beginnen. Versierte Jäger haben dann gute Chancen, zunächst das Kalb und direkt danach das dazugehörige Alttier zu erlegen. Die ‚Produktion von Waisen‘ ist damit ausgeschlossen“. Tatsächlich hat Niedersachsen erst vor kurzem den Beginn der Jagdzeit für Alttiere und Kälber des Rotwildes auf den 1. August vorgezogen und damit die Möglichkeit für eine tierschutzgerechte Jagd ermöglicht. Allerdings: Deren Umsetzung ist mehr als fraglich. Denn bereits in den vergangenen Jahren gab es für einige Landkreise in Niedersachsen eine entsprechende Ausnahmegenehmigung. Trotzdem wurde nicht zuletzt in den rotwildreichen Gebieten der Lüneburger Heide kaum ein weibliches Tier im August erlegt. Offenbar ist die Niedersächsische Landesregierung also eher gewillt, den Tierschutz zu opfern, als ihre eigenen Förster anzuweisen, bereits im August weibliches Rotwild zu erlegen.

Der Gesetzentwurf für ein neues Niedersächsisches Jagdgesetz ist noch bis Mitte März in der Verbändeanhörung.

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https://www.rothirsch.org/wp-content/uploads/2016/08/Beitragsbild_Alttier_Kalb_piclease_Martin-Kreuels.jpg 1577 2800 Andreas Kinser https://www.rothirsch.org/wp-content/uploads/2020/01/dewist_logo_2017-300x300-1.gif Andreas Kinser2021-02-18 10:00:032022-04-05 12:31:28Niedersächsische Landesregierung billigt verwaiste Rotwildkälber

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