Neues Rotwild-Managementkonzept in Bayern

In einigen Revieren des Forstbetriebs Hammelburg ist die Neuschäle mit fünf Prozent untragbar hoch. Doch anstatt einfach nur an der jagdlichen Stellschraube zu drehen, haben die Verantwortlichen vor Ort nun ein umfassendes Rotwild-Managementkonzept vorgestellt. Die Kernpunkte des Konzeptes sind Jagd, Jagdruhe und Lebensraumqualität.

Deutsche Wildtier Stiftung veröffentlicht Stellungnahme zum Änderungsentwurf des Niedersächsischen Jagdgesetzes

Hamburg, 27. September/ 25. Oktober 2021. Niedersachsen will sein Landesjagdgesetz zum kommenden Jagdjahr ändern. Der Änderungsentwurf aus dem Frühjahr wurde nachgebessert, nachdem ihn viele Artenschützer vor allem in Bezug auf den zu schwachen Schutz von Elterntieren kritisiert hatten. „Der Schutz biologisch notwendiger Elterntiere ist nicht verhandelbar“, sagt Dr. Andreas Kinser, stellvertretender Leiter Natur- und Artenschutz der Deutschen Wildtier Stiftung. Gerade beim Rotwild hat der Jäger aufgrund der engen und langen Bindung zwischen Alttier und Kalb eine besondere Verantwortung bei der Jagd auf Alttiere – nicht zuletzt auf den bevorstehenden Gesellschaftsjagden im Herbst. „Folgerichtig wurde an dem ursprünglichen Vorschlag des Landwirtschaftsministeriums, Elterntiere erlegen zu dürfen, die nicht mehr erkennbar zur Führung ihres Nachwuchses notwendig sind, nicht festgehalten“, erklärt Kinser.

Die vollständige Stellungnahme der Deutschen Wildtier Stiftung zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Jagdgesetzes finden Sie hier.

Aber auch die bereits geänderte Fassung ist noch immer verbesserungswürdig. So wurde der fortschrittliche Ansatz, den Grundeigentümern eine Mitwirkung in den sogenannten Hegegemeinschaften zu ermöglichen, wieder komplett aus dem Änderungsentwurf gestrichen. „Aus unserer Sicht sind Hegegemeinschaften das geeignete Gremium, um einen Ausgleich zwischen den Bedürfnissen der Wildtiere an ihren Lebensraum und den Nutzungsansprüchen des Menschen in diesem Lebensraum zu finden“, sagt Kinser. Neben einem direkten Mitspracherecht – zum Beispiel bei der Abschussplanung – würden die Jagdrechtsinhaber damit auch die Verantwortung für geeignete Wildtier-Lebensräume übertragen bekommen. Kinser: „Wir hätten uns zukünftig eine aktive Rolle der Grundeigentümer in den Hegegemeinschaften gewünscht.“

Zähneknirschen löst bei dem Artenschützer auch die vorgesehene Regelung zum „Abschuss ohne Abschussplan von wiederkäuendem Hochwild“ aus. Zukünftig dürfen zum Beispiel zwei Stück weibliches Rotwild ohne Abschussplan, das heißt außerhalb der bereits existierenden Rotwildvorkommen, erlegt werden. „Dadurch wird die Wiederbesiedlung ehemaliger Lebensräume des Rotwildes massiv erschwert“, bemängelt Kinser. Immerhin werden Hirsche nach dem überarbeiteten Entwurf nicht ohne Abschussplan freigegeben, wodurch wenigstens der Gen-Austausch zwischen den bestehenden Populationen gewährleistet bleibt. Völliges Unverständnis zeigt der Experte der Deutschen Wildtier Stiftung bei der vorgesehenen Streichung der gesetzlich verankerten Möglichkeit zum temporären oder dauerhaften Ruhenlassen der Jagd: „Gerade in Schutzgebieten, zum Beispiel an den niedersächsischen Küsten oder in seinen Mooren, kann das Ruhenlassen der Jagd auf alle jagdbaren Arten ein wichtiges Instrument sein, um die jeweiligen Schutzziele zu erreichen“, betont Kinser.

Der neue Entwurf für ein Landesjagdgesetz soll nun in den Landtag eingebracht werden. Ziel ist eine Verabschiedung des Gesetzes zu Beginn des Jahres 2022, damit die Regelungen mit Beginn des neuen Jagdjahres 2022/23 am 1. April 2022 in Kraft treten können.

Protest gegen Isolation von Rothirschpopulationen

Im Osten des Großraum Kölns in der Stadt Overath stößt die Planung eines Gewerbegebietes auf Widerstand: Das Gewerbegebiet an den Sülzeauen würde die Wanderrouten der Rotwildpopulationen in der Wahner Heide und des Königsforstes nach Osten endgültig abschneiden, die Populationen isolieren und den Biotopverbund gefährden. Eingezwängt zwischen Autobahnen und Siedlungen in der bevölkerungsdichtesten Region Europas wäre die Folge dieser Isolation des Rotwildes die Unterbindung des genetischen Austausches und damit Inzucht in den Populationen. Mit erheblichen Mitteln wurde bereits über die A 3 und die L 284 Wildbrücken errichtet, um den Biotopverbund des Rotwildgebiets der Wahner Heide und des Königsforst zu erhalten. Die Bauvorhaben würden diese Bemühungen jedoch unterlaufen.

Auf dem Treffen zum „3. Overather Jagdforum“ zeigten sich die Teilnehmer einig, dass die Pläne der Stadt nicht mit dem Biotopverbund vereinbar sein. Der vornehmlich durch die örtliche Jägerschaft organisierte Protest wurde durch Expertenbeiträge unterstützt. Unter anderem stellte Herr Dr. Petrak, Leiter der Forschungsstelle für Wildtierkunde und Wildschadensverhüttung in Bonn, die bisherigen Erfolge der Wildbrücken zum Biotopverbund da.

Den Bericht des Kölner Stadt Anzeigers zum „3. Overather Jagdforum“ finden Sie hier.

Biotopverbund

Der Biotopverbund dient der dauerhaften Sicherung der Populationen wild lebender Tiere und Pflanzen einschließlich ihrer Lebensstätten und ist im § 21 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) festgeschrieben. Rotwild ist durch seine weiten Wanderungen eine Leitart für den Biotopverbund. Die Deutsche Wildtier Stiftung fordert seit langem, Rotwild-Lebensräume großräumig zu vernetzen und ihre Beschränkung auf Rotwildbezirke zu beenden. Wenn Rotwild ungehindert wandern dürfte, könnten Trittsteinbiotope und Wildbrücken die Vernetzung weiter von einander entfern lebender Rotwildpopulationen ermöglichen.

Mangelnder Muttertierschutz im Staatsbetrieb Sachsenforst?

Bei dem Versuch der Rotwildreduktion wurden in den vergangenen zwei Jahren in mehreren Erzgebirgsrevieren des Staatsbetriebes Sachsenforst deutlich mehr Alttiere erlegt als Kälber. Im Forstbezirk Neudorf wurden z.B. im Revier Tellerhäuser im Jagdjahr 2016/17 23 Alttiere aber insgesmat nur 18 Kälber erlegt (Verhältnis 1 : 0,78) und im Revier Crottendorf im Jagdjahr 2017/18 29 Alttiere bei insgesamt 21 Kälbern (Verhältnis 1 : 0,72). In mehrerern Revieren wurden außerdem etwa gleich viele Alttiere wie Kälber beiderlei Geschlechts erlegt. Es ist nur sehr schwer vorstellbar, dass in diesen Revieren der gesetzlich vorgeschriebene Muttertierschutz beim Rotwild eingehalten wurde. Denn bei einer konsequenten Umsetzung des Prinzips „Kalb vor Alttier“ müsste die Jagdstrecke der Kälber auf der Revierebene stets höher sein als die der Alttiere.

Bad Driburger Erklärung fordert Muttertierschutz

Die Deutsche Wildtier Stiftung hat in ihrer Bad Driburger Erklärung aus dem Sommer 2018 Wege aufgezeigt, wie eine Reduktion von Rotwildpopulationen unter Beachtung des Muttertierschutz gelingen kann. Merkmale eines wirkungsvollen und gleichzeitig tierschutzgerechten Reduktionsprojektes sind ein Streckenverhältnis von Alttieren zu Kälbern, das tierschutzgerecht – und damit immer nach dem Prinzip „erst das Kalb und dann das dazu gehörende Alttier“ – zu realisieren ist und durch das gleichzeitig ausreichend Zuwachsträger aus der Population entnommen werden. Vor allem mit Hilfe einer intensiven Spätsommerjagd auf weibliches Rotwild ist ein Streckenverhältnis von Alttieren zu Kälbern von 1:1,5 (z.B. 10 Alttiere zu 15 Kälber) bis 1:2 ist in der Praxis möglich. Die Zahlen aus dem Erzgebirge liegen jedoch weit davon entfernt. Zwangsläufig müssen in den staatlichen Forstbetrieben Rotwildkälber verwaist sein, die aus dem Rudel ausgestoßen werden und kaum eine Chance hatten, den Winter im Erzgebirge zu überstehen.

Die detaillierten Streckendaten gießen Öl ins Feuer um die Rotwildreduktion im sächsischen Erzgebirge. Erst vor kurzem wurde die Abschussfreigabe von Rotwild für die laufende Jagdsaison stark erhöht: Fast 400 Tiere dürfen nun mehr erlegt werden, als ursprünglich vorgesehen. Dieser Fall, der es mit einer Kleinen Anfrage bis in den sächsischen Landtag geschafft hat, macht deutlich, dass der Staatsbetrieb Sachsenforst in den vergangenen Jahren ganz gegen die Intention eines Freistaates zum Alleinherrscher geworden ist. Denn die Abschusserhöhung wurde gegen den Widerstand der örtlichen Hegegemeinschaft und den des Jagdbeirates des Landkreise durchgedrückt – also gegen die verantwortlichen Akteure vor Ort. Möglich wird dies, in dem die Genehmigungsbehörde für den Staatsbetrieb Sachsenforst in der eigenen Verwaltung sitzt. Gleiches gilt bei der Prüfung möglicher Vergehen gegen den Muttertierschutz bei der Rotwildjagd in Staatsforstbetrieben – sie werden aktuell vom hauseigenen Kompetenzzentrum des Staatsbetriebes Sachsenforst verfolgt. Vergleichbar wäre die offizielle Beauftragung von VW zur Untersuchungen der Abgasaffäre!

Ein ausführliches Interview mit dem Leiter der Hegegemeinschaft Erzgebirge und gleichzeitig Förster eines regionalen Privatforstbetriebes finden Sie hier. 

 

Bewegung im Streit über Rotwild im Erzgebirge

Im andauernden Streit zwischen dem Staatsbetrieb Sachsenforst und der Interessengemeinschaft südsächsischer Hegegemeinschaften um die Bejagung des Rotwildes im Erzgebirge hat ein von den Hegegemeinschaften beauftragter Gutachter erste Ergebnisse seiner Studie präsentiert. Ein Jahr nach dem Start des Projekts haben die Untersuchungen ergeben, dass es zwar nicht zu viel Rotwild in den Wäldern des Erzgebirges gibt, dass viele Schäden aber durch falsche Jagd provoziert worden sind. Die Gutachter von der TU Dresden kritisierten den zu hohen Jagddruck, Drückjagden im Januar und die Jagd in Wiesengebieten, wodurch Rotwild überhaupt erst aus seinem Lebensraum in den Wald gedrängt wird. Leider hätten jedoch weder der Staatsbetrieb Sachsenforst noch das zuständige Landratsamt den Gutachtern für die Studie zugearbeitet.

Den ganzen Artikel in der Freie Presse finden Sie hier.

Deutsche Wildtier Stiftung verurteilt Schonzeitaufhebung in RLP

Hamburg, 01. Februar 2018. Am 1. Februar beginnt für Rothirsche in ganz Deutschland endlich die Schonzeit. In ganz Deutschland? Nein! Ein kleiner Landkreis im Südwesten der Republik zieht weiter gegen die Hirsche zu Felde und verlängert die Jagdzeit bis in den März. Damit nicht genug: Um die Jagdstrecke in den kommenden Wochen noch zu erhöhen, dürfen die Tiere per Ausnahmeregelung in stockdunkler Nacht mit Scheinwerfern angestrahlt und dann abgeschossen werden. „Die Schonzeitaufhebung im rheinland-pfälzischen Rhein-Lahn-Kreis ist an behördlichem Aktionismus und wildbiologischer Unkenntnis nicht zu überbieten“, kommentiert Dr. Andreas Kinser, Jagd- und Forstexperte der Deutschen Wildtier Stiftung die Bekanntmachung der Oberen Jagdbehörde. Die Schonzeitaufhebung soll nach Behördenwillen die Schäden des Rotwildes auf landwirtschaftlichen Flächen verhindern. „Die viel langfristigeren Schäden im Wald werden aber durch nächtliche Jagd im Februar und März massiv zunehmen“, so Kinser weiter. „Im Rhein-Lahn-Kreis wird in Sachen Rotwild in den kommenden Wochen alles falsch gemacht, was man nur falsch machen kann.“

Dass in der Region zwischen Rhein und hessischer Landesgrenze ein sehr hoher Rotwildbestand existiert, ist seit vielen Jahren bekannt. Darum wurde im vergangenen Jahr der Abschussplan großzügig erhöht. Da bisher die neuen Zielvorgaben nicht erreicht wurden, sollen es nun eine verlängerte Jagdzeit und künstliche Lichtquellen richten. Ignoriert wird aber die Tatsache, dass die Tiere, die Nachts auf die Felder ziehen und dort gejagt werden, in den kommenden Wochen den Wald kaum mehr verlassen werden und dann dort junge Baumtriebe und Rinde fressen. Dass Problem wird also lediglich vom Feld in den Wald verschoben.

Die Deutsche Wildtier Stiftung warnt davor, dass das Rotwild durch die nächtlichen Abschusskommandos immer unsichtbarer wird und der dringend notwendige Abschuss zukünftig noch schwerer zu erfüllen sein wird. Ein Teufelskreis! „Die Reduktion einer Rotwildpopulation ist eine anspruchsvolle Aufgabe“, so Andreas Kinser. „Klug wäre eine intensive Jagd im August und gemeinsames Jagen im Herbst, um möglichst viele weibliche Tiere tierschutzgerecht zu erlegen.“ Ganz falsch ist ein wahlloser Eingriff im Winter, wenn die Tiere von Natur aus eigentlich auf Sparflamme leben. Fazit: Verantwortungsvolle Jäger reduzieren hohe Rotwildpopulationen im Spätsommer und Herbst. Behördlicher Aktionismus beginnt aber erst, wenn es längst zu spät ist.

Die Deutsche Wildtier Stiftung setzt sich für einen verantwortungsvollen Umgang mit Rotwild ein, der auch notwendige Reduktionsphasen einschließt. Die tierschutzgerechte Rotwildreduktion wird auch das Thema des 9. Rotwildsymposiums sein, das die Stiftung im Juni 2018 in Nordrhein-Westfalen veranstalten wird. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Forschung zur Rotwildgenetik in Mittelhessen

(hr-iNFO/ Frankfurter Neue Presse vom 13.1.18) Bereits vor über 30 Jahren gab es erste Anzeichen, dass die Rotwildgenetik in Mittelhessen verarmt. Damals stellten Wissenschaftler im Krofdorfer Forst nördlich von Gießen und Wetzlar fest, dass die genetische Vielfalt zurückgeht. Gemeinsam mit den Rotwild-Hegegemeinschaften im Krofdorfer Forst, im Lahn- und im Dill-Bergland sowie im hohen und nördlichen Vogelsberg wurden nun von Forschern der Uni Gießen erneut Gen-Proben von 300 erlegten Stücken Rotwild ausgewertet. Das Ergebnis: Die Vielfalt der Rotwildgenetik ist besonders im Krofdorfer Forst und im nördlichen Vogelsberg noch weiter zurückgegangen.

Die Tiere haben durch den Verlust der genetischen Vielfalt immer weniger Möglichkeiten, sich an langfristige Umweltveränderungen anpassen. „Wenn wir das mit einem Kartenspiel vergleichen, dann fehlt den Hirschen mittlerweile ein As im Ärmel“, erklärt Professor Gerald Reiner, Veterinärmediziner an der Universität in Gießen und Leiter der Studie. Mittelfristig gefährde das ihre Gesundheit. Eine Ursache für den Genverlust sehen die Wissenschaftler in Autobahnen und anderen stark befahrenen Straßen, die den Genaustausch der Populationen behindern. Reiner zufolge sind besonders die Verbindung zwischen Gießen und Wetzlar sowie die A5 problematisch. Die fünf Hegegemeinschaften der Region fordern daher, Wild- oder Grünbrücken zu bauen, um dem Rotwild das Wandern zwischen den Gebieten wieder zu ermöglichen. Darüber hinaus sollen Ruhezonen geschaffen werden, in denen weder Jäger noch Waldbesucher das Wild stören sollen.

Junger Hirsche als Retter der Rotwildgenetik

Außerdem fordern die Hegegemeinschaften eine Änderung des Hessischen Jagdgesetzes, nach dem junge Hirsche bisher in den Korridoren zwischen den Rotwildgebieten geschossen werden müssen. Denn zwischen diesen Arealen ist das Wild aus forstlichen Gründen weitestgehend unerwünscht. Das sei aber ebenfalls schlecht für die Vielfalt der Genetik vom Rotwild, da vor allem junge Hirsche wandern. „Wenn man schon solche getrennten Populationen bildet, dann muss man auch dafür sorgen, dass ein Austausch besteht“, betont Gerald Reiner. Die massive Reduktion des Bestandes in den 80ern wirke sich bis heute ebenfalls fatal auf die genetische Vielfalt aus. „Wir wollen auch zukünftigen Generationen den Wildbestand erhalten“, ist Reiners Credo. Dabei geht es ihm nicht nur um den Rothirsch. „Wenn das Rotwild nicht durchkommt, dann gilt das für andere Arten umso mehr“, warnt er. So lässt sich von den Erkenntnissen der Studie auch auf andere Tiere schließen und Verbesserungsmaßnahmen zum Austausch der Rotwildgenetik kommt auch anderen Arten wie dem Luchs oder der Wildkatze zugute.

Die Studie zur Rotwildgenetik soll nun auf ganz Hessen ausgedehnt werden. Dazu sammelt das Forschungsteam in der aktuellen Jagdsaison Proben von geschossenen Tieren aus dem ganzen Bundesland.

Zum vollständigen Artikel in der Hessenschau gelangen Sie hier.

Zum vollständigen Artikel in der Frankfurter Neuen Presse gelangen Sie hier.

 

 

 

 

Hegegemeinschaften übergeben Petition pro Rotwild

Genau ein Jahr ist es her, dass sich die südsächsischen Hegegemeinschaften mit einer ersten Petition zum Umgang mit dem Rotwild im Erzgebirge an den sächsischen Landtag wandten. Am kommenden Donnerstag übergeben Vertreter der Interessensgemeinschaft südsächsischer Hegegemeinschaften nun erneut exakt 4127 Unterschriften an den sächsischen Landtag. Die Initiatoren wollen erreichen, dass sich die Abgeordneten intensiv mit der Frage befassen, ob mit dem Rotwild im Erzgebirge verantwortungsvoll umgegangen wird. Das bemerkenswerte an dieser neuen Initiative: Viele Unterstützer verfassten eigene Kommentare zu ihren Beweggründen, die Petition zu unterstützen. So kamen seitenweise Argumente zusammen, mit denen sich der Landtag nun auseinandersetzen soll. Dabei stammen viele Unterschriften nicht aus dem Erzgebirge, sondern von Rotwildfreunden aus ganz Deutschland.

Den vollständigen Artikel in der Freien Presse und einen Kommentar zur Petition finden Sie hier.

10 Jahre nach dem Jagdverzicht im NSG

Seit dem Jahr 2007 wird auf einer rund 6.000 Hektar großen Flächen im Naturschutzgebiet Königsbrücker Heide im Osten Sachsens nicht mehr gejagt. Von vielen Seiten wurde damals prophezeit, dass im Gebiet vor allem Laubbäume durch den hohen Fraßdruck durch Schalenwild keine Chance haben würden. Heute lässt sich besichtigen, dass alle Wissenschaftler mit ihren Vorhersagen daneben gelegen haben. Mehr noch: Die IUCN (Weltnaturschutzunion) hat vor einem Jahr die Königsbrücker Heide zum einzigen großteils unbeeinflussten Wildnisareal Deutschlands erklärt.

Einen Artikel vom 28.03.2017 über die Königsbrücker Heide in der ZEIT finden Sie hier.

In der Baden-Badener Erklärung, die die Deutsche Wildtier Stiftung aus Anlass ihres 8. Rotwildsymposiums formuliert hat, fordert die Stiftung einen vollständigen Jagdverzicht in den Kernbereichen der Großschutzgebiete. Das Naturschutzgebiet Königsbrücker Heide ist ein gelungenes Beispiel dafür, dass ein Jagdverzicht zugunsten eines vollständigen Prozessschutzes gelingen kann.

Neue Jagdregeln zeigen Wirkung

(Kölnische Rundschau vom 01.02.2017) Eine sehr hohe Wilddichte erfreut das Auge des Jägers, führt aber auch dazu, dass das Wild die Verjüngung der Baumarten und die Qualität des stehenden Holzes mindert. Die Gemeinde Nettersheim in der Eifel konnte das am eigenen Wald erleben: Seit vor zwei Jahren durch eine von den Gemeinden und dem Forstamt Hocheifel-Zülpicher Börde durchgeführte Befliegung mehr als 200 Stück Rotwild auf 1.000 Hektar gezählt wurden, ist der Druck auf die Jägerschaft gewachsen, höhere Abschusszahlen vorzuweisen.Dass dies nur durch Kooperation geht, ist ein vor allem vom Regionalforstamt vorgeschlagenes Vorgehen.

Vor zwei Jahren hat der zuständige Revierförster die Jagdstruktur in der Gemeinde und die Jagdtaktik auf Rotwild verändert. Schon heute sei zu spüren, so der Förster, dass die Wildmengen und damit auch der extreme Verbiss sich vermindert hätten. Für Nettersheim hat die Rotwild-Hegegemeinschaft neue Jagdregeln eingeführt. Dazu gehört zum Beispiel, nicht in ein Rudel hineinschießen und vor allem bereits vor der Brunft im September mit der Jagd auf weibliche Tiere zu beginnen. Zu Beginn der Brunft ist seither bereits ein Drittel des Abschusses erledigt.

Zum vollständigen Artikel in der Kölnischen Rundschau gelangen Sie hier.

Veranstaltungstipp

Am Samstag den 11. März, veranstaltet die Rotwild-Hegegemeinschaft Nettersheim eine Diskussionsveranstaltung mit dem Rotwildexperten Dr. Armin Deutz aus der Steiermark zum Thema
„Rotwild: Vom Edeltier zum Schadtier?“.

Ort:
Holzkompetenzzentrum Nettersheim

Zeit:
11.03.2017 um 14.00 Uhr