Deutsche Wildtier Stiftung veröffentlicht Stellungnahme zum Änderungsentwurf des Niedersächsischen Jagdgesetzes

Hamburg, 27. September/ 25. Oktober 2021. Niedersachsen will sein Landesjagdgesetz zum kommenden Jagdjahr ändern. Der Änderungsentwurf aus dem Frühjahr wurde nachgebessert, nachdem ihn viele Artenschützer vor allem in Bezug auf den zu schwachen Schutz von Elterntieren kritisiert hatten. „Der Schutz biologisch notwendiger Elterntiere ist nicht verhandelbar“, sagt Dr. Andreas Kinser, stellvertretender Leiter Natur- und Artenschutz der Deutschen Wildtier Stiftung. Gerade beim Rotwild hat der Jäger aufgrund der engen und langen Bindung zwischen Alttier und Kalb eine besondere Verantwortung bei der Jagd auf Alttiere – nicht zuletzt auf den bevorstehenden Gesellschaftsjagden im Herbst. „Folgerichtig wurde an dem ursprünglichen Vorschlag des Landwirtschaftsministeriums, Elterntiere erlegen zu dürfen, die nicht mehr erkennbar zur Führung ihres Nachwuchses notwendig sind, nicht festgehalten“, erklärt Kinser.

Die vollständige Stellungnahme der Deutschen Wildtier Stiftung zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Jagdgesetzes finden Sie hier.

Aber auch die bereits geänderte Fassung ist noch immer verbesserungswürdig. So wurde der fortschrittliche Ansatz, den Grundeigentümern eine Mitwirkung in den sogenannten Hegegemeinschaften zu ermöglichen, wieder komplett aus dem Änderungsentwurf gestrichen. „Aus unserer Sicht sind Hegegemeinschaften das geeignete Gremium, um einen Ausgleich zwischen den Bedürfnissen der Wildtiere an ihren Lebensraum und den Nutzungsansprüchen des Menschen in diesem Lebensraum zu finden“, sagt Kinser. Neben einem direkten Mitspracherecht – zum Beispiel bei der Abschussplanung – würden die Jagdrechtsinhaber damit auch die Verantwortung für geeignete Wildtier-Lebensräume übertragen bekommen. Kinser: „Wir hätten uns zukünftig eine aktive Rolle der Grundeigentümer in den Hegegemeinschaften gewünscht.“

Zähneknirschen löst bei dem Artenschützer auch die vorgesehene Regelung zum „Abschuss ohne Abschussplan von wiederkäuendem Hochwild“ aus. Zukünftig dürfen zum Beispiel zwei Stück weibliches Rotwild ohne Abschussplan, das heißt außerhalb der bereits existierenden Rotwildvorkommen, erlegt werden. „Dadurch wird die Wiederbesiedlung ehemaliger Lebensräume des Rotwildes massiv erschwert“, bemängelt Kinser. Immerhin werden Hirsche nach dem überarbeiteten Entwurf nicht ohne Abschussplan freigegeben, wodurch wenigstens der Gen-Austausch zwischen den bestehenden Populationen gewährleistet bleibt. Völliges Unverständnis zeigt der Experte der Deutschen Wildtier Stiftung bei der vorgesehenen Streichung der gesetzlich verankerten Möglichkeit zum temporären oder dauerhaften Ruhenlassen der Jagd: „Gerade in Schutzgebieten, zum Beispiel an den niedersächsischen Küsten oder in seinen Mooren, kann das Ruhenlassen der Jagd auf alle jagdbaren Arten ein wichtiges Instrument sein, um die jeweiligen Schutzziele zu erreichen“, betont Kinser.

Der neue Entwurf für ein Landesjagdgesetz soll nun in den Landtag eingebracht werden. Ziel ist eine Verabschiedung des Gesetzes zu Beginn des Jahres 2022, damit die Regelungen mit Beginn des neuen Jagdjahres 2022/23 am 1. April 2022 in Kraft treten können.