Herbstzeit ist Jagdzeit

Im Oktober beginnt die Hauptjagdzeit in Deutschland – und bestenfalls sollte sie im Dezember enden. Der Verzicht auf Jagdzeit ist einer von zwei wichtigen Faktoren einer tiergerechten Jagd. Ein Ende der Bejagung zum Anfang des Jahres ist wichtig, damit die Wildtiere im Winter Energie sparen können und weniger Nahrung aufnehmen müssen. Auf dem stiftungseigenen Gut Klepelshagen endet die Jagd auf Rehe und Rotwild daher seit vielen Jahren am 31. Dezember, obwohl sie im Januar noch gesetzlich erlaubt wäre. Diese Maßnahme trägt dazu bei, dass auf den Stiftungsflächen den Wildtieren so viel Ruhe wie möglich geben wird. Gemeinschaftliches Jagen hilft dabei, die Jagdzeit vor allem im Wald auf wenige Tage im Jahr zu begrenzen.

Beschränkung der Jagdzeiten

Die Deutsche Wildtier Stiftung ist Eigentümerin von rund 7.600 Hektar Wald, Feld, Moor und Heideflächen. Etwa 3.700 Hektar davon zählen zum Nationalen Naturerbe (NNE). Hier erlaubt die Stiftung die Jagd künftig nur noch in sechs Monaten im Jahr, die die jeweiligen Jäger innerhalb der gesetzlichen Jagdzeiten festlegen, in den restlichen sechs Monaten haben alle Tiere „jagdfrei“, wie der Stifter Haymo G. Rethwisch es nannte. Durch die langen Ruhephasen können Wildtiere ihren natürlichen Verhaltensweisen nachgehen. Wenn Rehe und Rothirsche nicht nur nachts, sondern auch tagsüber Nahrung auf Wiesen suchen, dann spricht das für eine tiergerechte Jagd. Die Jagdstrecke leidet durch diese zurückhaltende Jagd nicht. Im Gegenteil: Sichtbares Wild lässt sich erfolgreicher bejagen als Tiere, die sich permanent im dichten Wald verstecken.

Vermeidung von Tierleid

Das zweite Merkmal der tiergerechten Jagd ist die Vermeidung von Tierleid. Dazu gehört natürlich ein unmittelbar tödlicher Schuss. Aber auch die Schonung von Muttertieren zählt dazu. Gemeinschaftliche Jagden mit Hunden sollten ab Januar allein deswegen eingestellt werden, weil zum Jahresbeginn schon viele Wildschweine Frischlinge zur Welt gebracht haben. Dann ist das Risiko groß, dass Muttertiere, die sich von ihren Frischlingen entfernt haben, aus Versehen erlegt werden.

Während die Frischlinge der Wildschweine nach einigen Monaten selbstständig werden, sind die Kälber des Rotwilds im ganzen ersten Lebensjahr auf die Führung des Muttertiers angewiesen. Leider versucht Rheinland-Pfalz gerade mit der Novelle seines Landesjagdgesetzes den Elterntierschutz beim Rotwild deutlich abzuschwächen. Dies hätte dramatische Folgen: Verwaiste Rotwildkälber werden aus dem Rudel ausgestoßen und verlieren schnell an körperlicher Fitness. Selbst wenn die sichtlich kümmerlichen, allein ziehenden Kälber den ersten Winter überleben, bleiben diese Tiere zeitlebens hinter der körperlichen Entwicklung ihrer Generationsgenossen zurück. Dieses durch nicht tiergerechte Jagd verursachte Leid ist nicht hinnehmbar und wird auch gesellschaftlich niemals akzeptiert werden. Die Stiftung fordert daher, den Elterntierschutz auch in Rheinland-Pfalz in seiner bisherigen Form beizubehalten.

Rothirsch-Webinar der Deutschen Wildtier Stiftung

In ihrem 3. Wildtier-Webinar widmete sich die Deutsche Wildtier Stiftung dem Rothirsch. Dr. Andreas Kinser berichtete über die Lebensweise der Rothirsche und erklärte, welchen Risiken sie in unserem Land ausgesetzt sind. Er sprach über die Herausforderungen, die die Koexistenz von Menschen und großen Pflanzenfressern mit sich bringt und machte Lösungsvorschläge, wie die Konflikte zwischen verschiedenen Interessensgruppen gelöst werden können. Eine zentrale Rolle spielen dabei die Jagd, Jagdruhe und geeignete Lebensräume.

Deutsche Wildtier Stiftung fordert, die Jagd auf den Rothirsch tiergerecht auszuüben

Hamburg, 23. Mai 2022. Auf Initiative ihres 2014 verstorbenen Stifters Haymo G. Rethwisch fand vor genau zwanzig Jahren das 1. Rotwildsymposium der Deutschen Wildtier Stiftung im Bundeslandwirtschaftsministerium in Bonn statt. Nun lud die Stiftung zu ihrem 10. Rotwildsymposium nach Berlin ein. Die Veranstaltung mit mehr als 150 Teilnehmern, darunter Spitzenvertreter aus Politik, Behörden, Naturschutzverbänden, Jagd sowie Land- und Forstwirtschaft, ging am Wochenende im Berliner Allianz-Forum am Brandenburger Tor erfolgreich zu Ende. Im Mittelpunkt der Veranstaltung: ein fairer und tiergerecht gestalteter Umgang mit dem Rothirsch.

„Schon immer stand der Rothirsch im Kreuzfeuer verschiedensten Interessen“, sagt Prof. Dr. Klaus Hackländer, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Wildtier Stiftung. Jäger erfreuen sich an seinem Anblick, Artenschützer sorgen sich um seinen Lebensraum und Förster haben Angst um junge Bäume, die der Hirsch gerne verbeißt. Beim Rückblick auf die Rotwildarbeit der vergangenen 20 Jahre standen die Konflikte zwischen den unterschiedlichen Akteuren wieder im Vordergrund. „Die Rolle der Deutschen Wildtier Stiftung ist es, in diesen Konflikten die Stimme des Rothirsches zu vertreten“, so Wildtierbiologe Hackländer. „Wir setzen uns dabei besonders für eine tiergerecht ausgeübte Jagd ein, die der überlebenden Population arttypische Verhaltensweisen ermöglicht.“

Bei den vorangegangenen neun Rotwildsymposien hat die Deutsche Wildtier Stiftung jagdpolitische und -praktische Themen wie tiergerecht ausgeübte Jagdstrategien, die Jagd in Großschutzgebieten, Hegegemeinschaften oder die in einigen Bundesländern noch immer behördlich verordneten Rotwildbezirke in den Mittelpunkt der Diskussion gestellt. Auf ihrem diesjährigen Symposium hat sie nun ein Zwischenfazit dieser Arbeit gezogen: Immerhin vier Bundesländer haben seit dem ersten Rotwildsymposium im Jahr 2002 formal die Rotwildbezirke abgeschafft. Tiergerechte Jagdstrategien wie Wildruhezonen und kurze Jagdzeiten haben vielerorts Einzug in die jagdliche Praxis gehalten. Doch die Herausforderungen sind auch für die Zukunft groß. Ein drängendes Beispiel ist der immer offensichtlicher werdende Verlust genetischer Variation in den verinselten Rotwildpopulationen. „Es müssen Querungshilfen, beispielsweise über Autobahnen, gebaut werden und die behördlichen Vorgaben zur Rotwildverbreitung müssen in allen Bundesländern endlich abgeschafft werden“, so Dr. Andreas Kinser, der das jagdpolitische Engagement der Stiftung seit vielen Jahren organisiert. Ein dringend notwendiger erster Schritt wäre, allen männlichen Tieren die Wanderung zwischen den Populationen zu erlauben, damit sie ihre Gene weitertragen können. Doch auch der Tierschutz bei der Rotwildjagd wird die Stiftung weiterhin beschäftigen: „Gemeinsam mit unseren Partnern wollen wir Strategien entwickeln, die das Verwaisen von Rotwildkälbern durch die Jagd ausschließen“, formuliert Kinser die zukünftige Agenda der Deutschen Wildtier Stiftung in Sachen Rothirsch.

Bundesweite Allianz gegen Entwurf für Brandenburger Jagdgesetz

Eine Allianz aus sechs bundesweit tätigen Organisationen lehnt den nun vorliegenden Entwurf für ein neues Brandenburger Jagdgesetz als wildtierfeindlich ab. Der Entwurf ist ökonomisch, ökologisch und aus Tierschutzsicht nachteilig sowie in Teilen verfassungswidrig und nicht praktikabel. Zu diesem Ergebnis kommen Deutscher Jagdverband (DJV), Bundesverband Deutscher Berufsjäger (BDB), Internationaler Rat zur Erhaltung des Wildes und der Jagd in Deutschland (CIC), Deutscher Falkenorden (DFO), Deutscher Jagdrechtstag (DJRT) und Deutsche Wildtier Stiftung. Die Organisationen fordern den brandenburgischen Umweltminister Axel Vogel auf, den bundesweit einmaligen Fehltritt einzugestehen und den stark kritisierten Gesetzentwurf zurückzunehmen. Unterstützt wird diese Position durch ein aktuelles Rechtsgutachten des Verfassungsrechtlers Professor Dr. Johannes Dietlein.

Sozialstrukturen von Wildtieren werden zerstört
In einem gemeinsamen Positionspapier werfen die Organisationen Vogel vor, einen fachlich schlechten Jagdgesetzentwurf formuliert zu haben, der zudem ausschließlich den Wald im Fokus hat – gerade einmal 35 Prozent der Landesfläche. Allein durch verstärkten Abschuss von Pflanzenfressern soll der Waldumbau gelingen. Ansätze eines modernen Wildtier- und Lebensraummanagements finden sich im Gesetzentwurf nicht. Vielmehr soll die Jagd künftig bereits ab 10 Hektar Fläche möglich sein und Hegegemeinschaften sollen abgeschafft werden. Die Gefahr ist groß, dass dadurch Sozialstrukturen von Rudel bildenden Wildtieren mit großem Raumanspruch wie dem Rothirsch zerstört werden. Bereits das viel kleinere Reh hat ein durchschnittliches Streifgebiet von 50 Hektar im Jahresverlauf.

Entwurf schwächt Artenschutz gravierend
Mittel aus der Jagdabgabe, die Jäger beim Lösen des Jagdscheins automatisch an die Behörden entrichten, sollen künftig nicht mehr für Artenschutzprojekte eingesetzt werden dürfen. Zudem sollen einige Raubsäuger, die den Nachwuchs von Bodenbrütern gefährden, nicht mehr jagdbar sein. Die sechs Organisationen protestieren gegen diese gravierende Schwächung des Artenschutzes.

Fahrlässiger Verstoß gegen Tierschutz soll legal werden
Sogar der fahrlässige Abschuss von biologisch notwendigen Elterntieren soll in Brandenburg in der Jagdzeit künftig legal sein. Damit nimmt Minister Vogel tausendfaches Tierleid bei Jungtieren in Kauf. Der Gesetzentwurf sieht zudem eine Abschaffung sämtlicher Abschussregelungen für große Wiederkäuer wie Rot- und Damhirsch vor. Artgerechte Wilddichte sowie arttypischer Alterklassenaufbau und Geschlechterverhältnis sind damit in Gefahr.

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Das Positionspapier der bundesweiten Allianz aus Jagd und Naturschutz finden Sie hier.

Brandenburg will auf Tier- und Artenschutz im Jagdgesetz verzichten

Der Brandenburger Umwelt- und Landwirtschaftsminister Axel Vogel hat einen Entwurf für ein neues Landesjagdgesetz vorgelegt, das „den Wildbestand in Brandenburg reduzieren und damit den ökologischen Waldumbau“ vorantreiben solle. Unerwähnt bleibt in der Ankündigung des Entwurfes allerdings, dass zur Erreichung dieses Ziels der Tierschutz bei der Jagd in Teilen abgeschafft werden und der Artenschutz forstwirtschaftlichen Belangen weichen soll. „Nicht anders ist es zu verstehen, dass sogar der Abschuss von biologisch notwendigen Elterntieren in der Jagdzeit künftig in Brandenburg in manchen Fällen legal sein soll,“ kritisiert Prof. Dr. Klaus Hackländer, Wildbiologe und Vorstandsvorsitzender der Deutschen Wildtier Stiftung. Denn dass bisher selbst der fahrlässige Abschuss von führungsnotwendigen Elterntieren als Straftat bewertet wurde, ist durch den Tierschutz gut begründet. „Ein verwaistes Rotwildkalb wird sofort aus dem Rudel ausgestoßen – sein Gesundheitszustand verschlechtert sich rapide,“ so Hackländer. Die Deutsche Wildtier Stiftung fordert daher, die bisherigen Regelungen zum Elterntierschutz in Brandenburg beizubehalten.

Artenschutzprojekte nicht mehr durch Jagdabgabe förderfähig

Der Gesetzentwurf sieht außerdem vor, dass durch die sogenannte Jagdabgabe in Zukunft vor allem forstliche Inventuren und nicht wie bisher Lebensraum- oder Artenschutzprojekte gefördert werden sollen. „Dieser Vorschlag trifft vor allem jene hart, die einen erfolgreichen Waldumbau nicht nur mit dem Gewehr, sondern auch durch ökologisch wertvolle Habitatelemente wie Waldinnenränder oder Waldwiesen betreiben wollen“, sagt Hackländer. „Es ist nicht zu verstehen, warum dringend notwendige Artenschutzprojekte auch in der Feldflur, zum Beispiel für Rebhuhn und Feldhase, zukünftig in Brandenburg nicht mehr durch die Jagdabgabe gefördert werden sollen.“ Die geplanten Änderungen zur Jagdabgabe entlarven den Entwurf als ein reines Forstgesetz.

Gesetzentwurf enthält viele wildbiologische Fehlannahmen

Die rein ideologische Borniertheit des Entwurfs zeigt sich bei den Vorschlägen zur Abschaffung sämtlicher Abschussregelungen für große Wiederkäuer wie Rot- und Damhirsch. Laut Entwurf seien Abschusspläne nur zur Begrenzung von Abschüssen und zur Trophäenzucht geeignet. „Aus wildbiologischer Sicht sind Abschusspläne vor allem für solche Wildarten notwendig, die vergleichsweise langlebig sind und gleichzeitig relativ wenig Nachkommen haben,“ so Hackländer. Denn diese sogenannten K-Strategen benötigen einen ausreichend hohen Anteil erfahrener Individuen in der Population. Wenn zum Beispiel nur junge, unerfahrene Hirsche an der Brunft teilnehmen, werden viele weibliche Tiere in der kurzen Phase ihrer Empfängnisbereitschaft nicht rechtzeitig beschlagen. Wochen später werden sie dann erneut brunftig und ihre Kälber werden nicht wie von der Evolution bevorzugt ins Frühjahr, sondern manchmal erst in den Winter hinein geboren. „Eine Jagd ohne strukturelle Vorgaben führt bald zu einer Devastation der gesamten Population,“ so Hackländer. Der im Gesetzentwurf vorhandene Satz „Das Wild kann sich in Brandenburg nur selbst gefährden“ klingt in dem Zusammenhang besonders zynisch. Sehr merkwürdig wirkt da auch der Vorschlag, dass Schäden verursachendes Federwild besser vergrämt als reduziert werden solle. Warum, so fragt man sich, soll das dann nicht auch bei Rehen und Hirschen funktionieren?

Die Deutsche Wildtier Stiftung lehnt vor dem Hintergrund der beabsichtigten Schwächung des Tierschutzes, der einseitigen Ausrichtung auf die Forstwirtschaft sowie vieler wildbiologischer Fehlannahmen den Gesetzentwurf für ein neues Jagdgesetz in Brandenburg vollständig ab.

(PM der Deutschen Wildtier Stiftung vom Hamburg, 5. April 2022)

Riskante Freigabe einzeln anwechselnder Alttiere

Um zu ermitteln, wie groß das Risiko von Verstößen gegen den Muttertierschutz auf Bewegungsjagden ist, hat die Deutsche Wildtier Stiftung im vergangenen Jahr eine Studie beim Institut für Tierökologie und Naturbildung in Auftrag gegeben. Mit dem Ergebnis der Fallstudie liegen nun erstmals Fakten zum Risiko von Kälberwaisen bei der Freigabe einzeln anwechselnder Alttiere auf Bewegungsjagden vor.

Deutsche Wildtier Stiftung nimmt Stellung zum Nds. Jagdgesetz

Die Niedersächsische Landesregierung hat mit einem Anfang Februar vorgelegten Entwurf für ein neues Landesjagdgesetz tiefe Abgründe betreten: Laut ihrem Gesetzentwurf soll der Abschuss führender Elterntiere zukünftig nicht wie bisher als Straftat geahndet, sondern sogar vollständig legalisiert werden, wenn das Elterntier nicht mehr „erkennbar“ zur Führung seines Nachwuchses notwendig ist. Die Deutsche Wildtier Stiftung hat diesen Vorstoß in ihrer Stellungnahme zum Entwurf für ein neues Niedersächsisches Jagdgesetz scharf verurteilt. Weitere Kritikpunkte der Stiftung betreffen die vorgesehenen Regelungen zum waldbaulichen Ziel der Hege, zum Mindestabschussplan für Rehwild und die indirekte Wiedereinführung von Rotwildbezirken im Land.

Die Stellungnahme der Deutschen Wildtier Stiftung finden Sie hier.

 

 

Niedersächsische Landesregierung billigt verwaiste Rotwildkälber

Die Niedersächsische Landesregierung hat mit einem Anfang Februar vorgelegten Entwurf für ein neues Landesjagdgesetz tiefe Abgründe betreten: Laut ihrem Gesetzentwurf soll der Abschuss führender Elterntiere zukünftig nicht wie bisher als Straftat geahndet, sondern sogar vollständig legalisiert werden, wenn das Elterntier nicht mehr „erkennbar“ zur Führung seines Nachwuchses notwendig ist. Dann dürften zum Beispiel Alttiere des Rotwildes erlegt werden, sobald ihre Kälber nicht mehr in ihrer unmittelbaren Nähe sind. Mehr noch: In der Begründung zum Entwurf des Landesjagdgesetzes fordert der Gesetzgeber dazu auf, das Verwaisen von Rotwildkälbern in Kauf zu nehmen, wenn die „wenigen Kälber in einem großen Rudel nicht mehr zuzuordnen sind“ und stattdessen Alttiere geschossen werden. Aus Sicht der Deutschen Wildtier Stiftung hat die Niedersächsische Landesregierung damit den Tierschutz auf dem Altar der Forstwirtschaft geopfert.

Dass der Abschuss von Elterntieren, die abhängiges Jungwild führen, bisher als Straftat bewertet wird, ist gut begründet: Verliert beispielsweise ein Rotwildkalb im ersten Lebensjahr sein Muttertier, wird es sofort aus dem Rudel ausgestoßen. Es verliert an Gewicht und sein Gesundheitszustand verschlechtert sich rapide. Gerade in harten Wintern wie in den letzten Wochen fehlt den verwaisten und allein umherziehenden Kälbern die Führung des Alttieres, das aus Erfahrung günstige Futter- und Ruheplätze aufsuchen würde. Bei hoher Schneelage haben mutterlose Rotwildkälber kaum eine Überlebenschance.

Zweifellos gehört es zu den größten Herausforderungen bei der Rotwildjagd, den notwendigen Anteil an Alttieren tierschutzgerecht zu erlegen. Die Deutsche Wildtier Stiftung fordert daher seit Jahren, bereits im Spätsommer mit der Jagd auf weibliches Rotwild zu beginnen. Versierte Jäger haben dann gute Chancen, zunächst das Kalb und direkt danach das dazugehörige Alttier zu erlegen. Die ‚Produktion von Waisen‘ ist damit ausgeschlossen“. Tatsächlich hat Niedersachsen erst vor kurzem den Beginn der Jagdzeit für Alttiere und Kälber des Rotwildes auf den 1. August vorgezogen und damit die Möglichkeit für eine tierschutzgerechte Jagd ermöglicht. Allerdings: Deren Umsetzung ist mehr als fraglich. Denn bereits in den vergangenen Jahren gab es für einige Landkreise in Niedersachsen eine entsprechende Ausnahmegenehmigung. Trotzdem wurde nicht zuletzt in den rotwildreichen Gebieten der Lüneburger Heide kaum ein weibliches Tier im August erlegt. Offenbar ist die Niedersächsische Landesregierung also eher gewillt, den Tierschutz zu opfern, als ihre eigenen Förster anzuweisen, bereits im August weibliches Rotwild zu erlegen.

Der Gesetzentwurf für ein neues Niedersächsisches Jagdgesetz ist noch bis Mitte März in der Verbändeanhörung.

Kahlwildjagd im August: die tierschutzgerechte Alternative

Am 1. August beginnt in fast allen Bundesländern die Jagd auf weibliches Rotwild. Wurde die Kahlwildjagd im August bis vor einigen Jahren noch mit Verweis auf die Verwertbarkeit von Kälbern vehement abgelehnt, wird sie heute mehr und mehr als tierschutzgerechte Alternative bei der Kahlwildjagd akzeptiert und eingesetzt. Durch die noch immer kurzen Nächte und die enge Bindung zwischen Alttier und Kalb ist zu keiner anderen Jahreszeit die Chance größer, Kalb-Alttier-Doubletten zu erlegen. Damit wird ein hoher Anteil an Zuwachsträgern zur Strecke beigetragen, ohne das Verwaisen von Rotwilkälbern in Kauf zu nehmen. Denn ein hoher Abschuss von Alttieren kann zwar auch durch die Freigabe „einzeln gehender Alttiere“ auf Gesellschaftsjagden erreicht werden – tierschutzgerecht ist diese Jagd allerdings erst, wenn keine verwaisten Kälber zurückbleiben. Aktuelle Studien weisen darauf hin, dass dies keinesfalls sichergestellt ist.

Spätsommerliche Kahlwildjagd als Element von Reduktionsprojekten

Die Deutsche Wildtier Stiftung hat in der Zeitschrift AFZ-Der Wald Nr. 9/ 2020 gemeinsam mit dem Institut für Terrestrische und Aquatische Wildtierforschung (ITAW) der Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover einen Artikel über die Abschussstruktur von Rotwild im Rahmen von Reduktionsprojekten veröffentlicht. Die Auswertung von über 50.000 Abschüssen aus Deutschland und Österreich untermauert, das die Kahlwildjagd im Spätsommer ein ganz wesentliches Element für ein tierschutzgerechtes Reduktionsprojekt ist. Reviere, in denen erfahrene und qualifizierte Jäger im August intensiv auf Kahlwild jagten, lieferten einen deutlich höheren Anteil an Alttieren an der Gesamtstrecke, als Reviere, in denen kaum oder garnicht im August gejagt wurde. Durch den bereits erfolgten Abschuss im Spätsommer konnten außerdem einzeln gehende Alttiere auf Bewegungsjagden konsequent geschont werden, wodurch das Risiko des Verwaisens von Rotwildkälbern minimiert wurde.

Hier finden Sie den vollständigen Artikel zur Abschussstruktur von Rotwild im Rahmen von Reduktionsprojekten:

Kinser, A.; Wölfing, B.; Münchhausen, H.Frhr.v.; Gräber, R. & Siebert, U. (2020): Abschussstruktur für Reduktionsprojekte beim Rotwild. AFZ-Der Wald 9/2020, 34-37.

Kahlwildjagd auf Gut Klepelshagen

Die früher oft ins Feld geführte Gefahr einer Gesäugeentzündung (Mastitis) beim Alttier im Fall des Verlustes ihres Kalbes ist bei der Kahlwildjagd im August ebenso wenig zu erwarten (s. DEUTZ & SCHAWALDER 2018) wie eine stille Brunft oder gar die Aufgabe traditioneller Brunftplätze. Zum Beispiel ist das Gut Klepelshagen der Deutschen Wildtier Stiftung für seine Möglichkeit bekannt, die Rotwildbrunft bei Tageslicht im Offenland zu erleben. Was kaum einer ahnt: Seit ein paar Jahren werden jährlich über 70 % des deutlich steigenden Jahresabschusses bis Ende September geliefert. Durch eine kluge Jagdstrategie haben diese Abschüsse der erlebbaren Brunft im Offenland keinen Abbruch getan. Ganz nebenbei wurde in den vergangenen 10 Jahren bei einer Gesamtstrecke von fast 500 Stück Rotwild ein einziges Stück im Januar erlegt – ein altkrankes Schmalttier.

Kahlwildjagd

Die Deutsche Wildtier Stiftung fordert in ihrer Bad Driburger Erklärung, dass Rotwildreduktion niemals ein Dauerzustand sein darf, sondern als ein zeitlich und räumlich begrenztes Projekt mit gezielt einzusetzenden Instrumenten verstanden werden muss. Ein ganz wesentliches Element ist dabei die Kahlwildjagd gleich ab dem 1. August, um tierschutzgerecht einen hohen Anteil Zuwachsträger zur Strecke beizutragen.

Effektivität neuer Hegerichtlinien fraglich

Deutlich hinterfragt werden müssen Regelungen, die zwar einen höheren Abschuss fördern, die jedoch gleichzeitig tendenziell geringe Eingriffe bei den Zuwachsträgern provozieren. So hat die neue Hegerichtlinie für Schalenwild in Hessen der Hegegemeinschaft Riedforst zwar im vergangenen Jagdjahr eine neue Rekordstrecke gebracht, an Alt- und Schmaltieren wurden aber absolut sogar weniger geschossen als im Vorjahr. Eine sehr deutliche Abschusssteigerung hat dagegen die Altersklasse der Spießer mit +62 % und die der jungen Hirsche mit knapp +30 % erfahren. Der Abschuss der Kälber blieb nahezu identisch. Das auf diese Weise langfristig keine Rotwildpopulation reduziert werden kann, ist jedem Milchmädchen klar.