Stellungnahme der Deutschen Wildtier Stiftung zur Reform des Bundesjagdgesetz

Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat Ende Juli einen Vorschlag zur Reform des Bundesjagdgesetz vorgelegt. Am 28. August wird er von den betroffenen Verbänden diskutiert. Im Mittelpunkt des Streits: Wie viel Wild darf im Wald noch leben? „Weil unser Wald durch Trockenheit und Borkenkäfer schwer geschädigt ist, soll nun verstärkt zur Jagd auf Rehe und Hirsche geblasen werden“, kritisiert Hilmar Freiherr von Münchhausen, Geschäftsführer der Deutschen Wildtier Stiftung. Geplant ist ein unbegrenzter Abschuss von Rehen, die nach Ansicht vieler Förster und Waldbesitzer den Baumnachwuchs in unseren Wäldern auffressen. „Dabei ignoriert der Gesetzgeber, dass nach den Ergebnissen der Bundeswaldinventur bereits heute auf jedem Hektar Wald durchschnittlich über 4.000 junge Bäume stehen, die nicht vom Wild verbissen sind“, so Münchhausen. Insgesamt stehen damit fast 50 Milliarden junge Buchen, Fichten, Eichen, Eschen, Ahorne, Tannen und andere Baumarten in den Startlöchern, die unseren Wald für morgen bilden.

Das Reh als Sündenbock im Bundesjagdgesetz

Mit dem Entwurf des Bundesjagdgesetz wird das Reh aus Sicht der Deutschen Wildtier Stiftung zum Sündenbock gemacht. Selbstverständlich können sich unsere Wälder auch dann natürlich verjüngen, wenn Wildtiere in einer artgerechten Alters- und Sozialstruktur in ihnen leben. Ein einmal verbissener Baum ist nicht gleich tot, sondern sein Wuchs nur verzögert. Der natürliche Prozess der Waldverjüngung dauert Jahrzehnte. Dort, wo menschliche Ungeduld dies beschleunigen möchte, könnte auch unter den derzeitigen Regelungen des Bundesjagdgesetz eine ausreichende Anzahl an Rehen erlegt werden. Wer jedoch Baumarten, die derzeit in den Wäldern nicht vorhanden sind, ohne Schutzmaßnahmen etablieren möchte, der fordert nicht weniger, als das Reh auszurotten. Denn als Feinschmecker stürzt es sich immer zuerst auf die seltenen Leckerbissen in seinem Lebensraum.

Die Deutsche Wildtier Stiftung fordert daher mit Blick auf die Reform des Bundesjagdgesetz, dass der Abschuss von Rehen auch zukünftig begrenzt sein muss. Die Höhe des Abschusses sollte, wie im Gesetzentwurf vorgesehen, jeweils durch Grundstückseigentümer und Jäger gemeinsam festgelegt werden. Aus Sicht der Stiftung fehlen im Reformvorschlag jedoch Ansätze dafür, wie auch die Lebensbedingungen der Wildtiere verbessert werden könnten. „Ein modernes Bundesjagdgesetz müsste nicht forstwirtschaftlichen Zielen, sondern wildbiologischen Erkenntnissen folgen“, sagt der Geschäftsführer der Deutschen Wildtier Stiftung. Denn Ursache für zu starken Verbiss von jungen Bäumen durch Wild ist nicht allein die Höhe des Wildbestands, sondern auch die Stärke des Jagddrucks oder das Angebot alternativer Nahrung. Erst ein Bundesjagdgesetz, das auch die Belange der Wildtiere stärkt, führt zu einem gerechten Ausgleich zwischen Wald und Wild.

Hier finden Sie die Stellungnahme der Deutschen Wildtier Stiftung zur geplanten Änderung des Bundesjagdgesetz.