Hirschkuh Hanna lernt fliegen

Der Verein Wildes Bayern e.V. hat eine Petition zur Öffnung der Rotwildbezirke in Bayern und gegen das bestehende Abschussgebot außerhalb der Rotwildbezirke gestartet. Mit der Kampagne „Hirschkuh Hanna lernt fliegen“ will der Verein dem Rothirsch Flügel verleihen damit er sich über seine bisherigen Gebietsgrenzen ausbreiten kann. Denn Hanna und ihre Artgenossen wechseln gerade in Gebirgsregionen zwischen Sommerquartieren in den Hochlagen und den Winterquartieren in den Tallagen. Junge Hirsche wandern sogar mehrere Hundert Kilometer weit, um sich neuen Lebensraum zu suchen. Doch dieses natürliche Verhalten wird in Bayern durch die Eingrenzung auf sehr kleine Rotwildbezirke sowie fehlende Verbindungskorridore stark eingeschränkt. Durch die Isolation droht dem Rothirsch langfristig sogar die Ausrottung, wie jüngste Studien nachdrücklich belegen.

Zu der Petition des Vereins Wildes Bayern gelangen Sie hier.

Im Rahmen ihres 5. Rotwildsymposiums hat die Deutsche Wildtier Stiftung bereits 2010 mit ihrer Kampagne „Unfrei im Freistaat“ auf die Situation der isolierten Rotwildlebensräume in Bayern hingewiesen. In einem gleichnamigen Artikel in der Zeitschrift „Wild und Hund“ wies die Stiftung damals bereits auf die Tatsache hin, dass es durch die geltenden Regelungen in Bayern zu besonderen Missständen kommt: Zum Beispiel wird das Rotwild durch eine lange Kette von Kirrungen und Fütterungen aus dem tschechischen Böhmerwald in Gebiete gelockt, die nach dem bayerischen Jagdgesetz „rotwildfrei zu machen und zu halten“ sind. Hier werden dann Kahlwild und geringe Hirsche häufig geschont, um auf den Kronenhirsch zu warten, der anders als in anderen Ländern, in denen Rotwildbezirke noch heute existieren, in den sogenannten Rotwildfreigebieten erlegt werden darf. Am Ende der Jagdzeit werden dann viele dieser Fütterungen nicht mehr beschickt und das über die Grenze gelockte Rotwild geht in den offiziell rotwildfreien Wäldern zu Schaden.

Zu dem Artikel in der Wild und Hund 6/2011 gelangen Sie hier.

Gespräche zur Weiterentwicklung der Rotwildgebiete in Baden-Württemberg

Auf Initiative ihrer jagdpolitischen Sprecherin hat die CDU-Fraktion im Baden-Württembergischen Landtag zu einem Rotwild-Fachgespräch eingeladen. Dabei zeichneten sich erste Lösungen für eine bessere Vernetzung der wenigen Rotwildvorkommen in Baden-Württemberg ab.

Landesjagdverband Schleswig-Holstein fordert Wildquerungen zur Lebensraumvernetzung

Jäger und Wildbiologen haben in Schleswig-Holstein in den vergangenen Jahren regelmäßig verformte Unterkiefer und andere Fehlbildungen bei Rothirschen entdeckt. Die Deformationen sind erste äußerliche Anzeichen für eine voranschreitende Inzuchtdepression in den Rotwildbeständen Schleswig-Holsteins. Denn obwohl gerade aus Dänemark zur Zeit immer wieder Tiere einwandern, ist der Genpool keiner der Teilpopulationen im Land groß genug, um sich zukünftig an sich verändernde Umweltbedingungen anpassen könnten. Es wäre deshalb von entscheidender Bedeutung, dass es immer wieder zur Abwanderung einzelner Tiere in andere Teilpopulationen kommt. Leider enden diese Wanderungen allzu oft an Autobahnen, Eisenbahnstrecken oder den Spundwänden künstlicher Wasserstraßen. Der Landesjagdverband Schleswig-Holstein fordert daher den Bau von Wildquerungen, damit sich die Populationen wieder vernetzen können.

Ein wesentlicher Grund für die Situation des Rotwildes in Schleswig-Holstein liegt auch in seiner Geschichte. Die Art wurde nach der Reform des Jagdrechts Mitte des 19. Jahrhunderts weitestgehend ausgerottet – eine Analyse von H.-A. Hewicker kam zu dem Ergebnis, dass es 1869 nur noch 50 bis 60 Stück Rotwild in Schleswig-Holstein gab. Diese Tiere sind mit Ausnahme der Population im Duvenstedter Brook die Urahnen aller heute lebenden Individuen. Die Masse des Rotwildes, dass heute durch Schleswig-Holstein zieht, ist daher sehr eng miteinander verwandt.

Einen ausführlichen Artikel des Landesjagdverbandes Schleswig-Holstein zur Notwendigkeit von Wildquerungen finden Sie hier.

Deutsche Wildtier Stiftung fordert, die Jagd auf den Rothirsch tiergerecht auszuüben

Hamburg, 23. Mai 2022. Auf Initiative ihres 2014 verstorbenen Stifters Haymo G. Rethwisch fand vor genau zwanzig Jahren das 1. Rotwildsymposium der Deutschen Wildtier Stiftung im Bundeslandwirtschaftsministerium in Bonn statt. Nun lud die Stiftung zu ihrem 10. Rotwildsymposium nach Berlin ein. Die Veranstaltung mit mehr als 150 Teilnehmern, darunter Spitzenvertreter aus Politik, Behörden, Naturschutzverbänden, Jagd sowie Land- und Forstwirtschaft, ging am Wochenende im Berliner Allianz-Forum am Brandenburger Tor erfolgreich zu Ende. Im Mittelpunkt der Veranstaltung: ein fairer und tiergerecht gestalteter Umgang mit dem Rothirsch.

„Schon immer stand der Rothirsch im Kreuzfeuer verschiedensten Interessen“, sagt Prof. Dr. Klaus Hackländer, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Wildtier Stiftung. Jäger erfreuen sich an seinem Anblick, Artenschützer sorgen sich um seinen Lebensraum und Förster haben Angst um junge Bäume, die der Hirsch gerne verbeißt. Beim Rückblick auf die Rotwildarbeit der vergangenen 20 Jahre standen die Konflikte zwischen den unterschiedlichen Akteuren wieder im Vordergrund. „Die Rolle der Deutschen Wildtier Stiftung ist es, in diesen Konflikten die Stimme des Rothirsches zu vertreten“, so Wildtierbiologe Hackländer. „Wir setzen uns dabei besonders für eine tiergerecht ausgeübte Jagd ein, die der überlebenden Population arttypische Verhaltensweisen ermöglicht.“

Bei den vorangegangenen neun Rotwildsymposien hat die Deutsche Wildtier Stiftung jagdpolitische und -praktische Themen wie tiergerecht ausgeübte Jagdstrategien, die Jagd in Großschutzgebieten, Hegegemeinschaften oder die in einigen Bundesländern noch immer behördlich verordneten Rotwildbezirke in den Mittelpunkt der Diskussion gestellt. Auf ihrem diesjährigen Symposium hat sie nun ein Zwischenfazit dieser Arbeit gezogen: Immerhin vier Bundesländer haben seit dem ersten Rotwildsymposium im Jahr 2002 formal die Rotwildbezirke abgeschafft. Tiergerechte Jagdstrategien wie Wildruhezonen und kurze Jagdzeiten haben vielerorts Einzug in die jagdliche Praxis gehalten. Doch die Herausforderungen sind auch für die Zukunft groß. Ein drängendes Beispiel ist der immer offensichtlicher werdende Verlust genetischer Variation in den verinselten Rotwildpopulationen. „Es müssen Querungshilfen, beispielsweise über Autobahnen, gebaut werden und die behördlichen Vorgaben zur Rotwildverbreitung müssen in allen Bundesländern endlich abgeschafft werden“, so Dr. Andreas Kinser, der das jagdpolitische Engagement der Stiftung seit vielen Jahren organisiert. Ein dringend notwendiger erster Schritt wäre, allen männlichen Tieren die Wanderung zwischen den Populationen zu erlauben, damit sie ihre Gene weitertragen können. Doch auch der Tierschutz bei der Rotwildjagd wird die Stiftung weiterhin beschäftigen: „Gemeinsam mit unseren Partnern wollen wir Strategien entwickeln, die das Verwaisen von Rotwildkälbern durch die Jagd ausschließen“, formuliert Kinser die zukünftige Agenda der Deutschen Wildtier Stiftung in Sachen Rothirsch.

Neuer Film über Rothirsche und die Gefahr ihrer genetischen Verarmung

Hirsche gelten für viele Menschen als die „Könige der Wälder“. Dass dieser Mythos nichts mit den realen Lebensbedingungen dieser Tiere zu tun hat, zeigt ein Film des Wiesbadener Filmautors Markus Stifter. Naturschutzorganisationen und der Arbeitskreis Wildbiologie der Uni Gießen zeichnen darin eine für die Tierart düstere Prognose: Ganze Populationen könnten bereits in 10 Jahren nicht mehr überlebensfähig sein. In der Kritik des Films mit dem Titel “Hessens Wälder ohne Hirsche“ stehen sowohl die amtlich festgelegten Rotwildbezirke als auch Autobahnen, die Lebensräume zerschneiden und einen Wechsel der Tiere zwischen den Rotwildgebieten unmöglich machen. In den isolierten Gebieten steigt die Inzuchtrate unter den Tieren immer weiter an, warnen Organisationen wie die Deutsche Wildtier Stiftung und der Landesjagdverband Hessen. Damit sinkt die Anpassungsfähigkeit der Populationen an sich verändernde Umweltbedingungen durch zum Beispiel den Klimawandel. Manche Folgen der Inzucht sind aber bereits heute offensichtlich und haben mehrfach zu Missbildungen, wie z.B. verkürzten Unterkiefern bei hessischen Rotwildkälbern geführt. Es steht zu befürchten, dass parallel zu diesen Befunden auch die Krankheitsresistenz sowie die Fruchtbarkeit der Tiere bereits beeinträchtigt ist.

Den Film „Hessens Wälder ohne Hirsche“ von Markus Stifter können Sie unter folgendem Link kostenfrei ansehen: https://www.hirsche-in-gefahr.de/

Youtube-Direktlink: https://youtu.be/4tM1bKu6sMY

Behördliche Rotwildbezirke isolieren Populationen

Rotwildbezirke wurden in den 1950er Jahren aus forstwirtschaftlichen Beweggründen geschaffen. Sie sollten die Ausbreitung der Tiere verhindern. Beibehalten wurden sie vor allem in den südlichen Bundesländern. Laut den Landesverordnungen darf das Rotwild die behördlich ausgewiesenen Lebensräume nicht verlassen. Geschieht es dennoch, schreiben die Verordnungen den konsequenten Abschuss dieser Tiere vor. Zusätzlich stellen Autobahnen wie die A5 und die A45 in Hessen für das Rotwild unüberwindbare Barrieren dar. So können sich die Tiere in den Rotwildbezirken nur noch untereinander verpaaren. Die Auswirkungen in Hessen hat eine Studie der Justus-Liebig-Universität Gießen untersucht. Studienleiter Professor Dr. Dr. Gerald Reiner: „Die Ergebnisse sind bedenklich. Alle Rotwildbezirke in Hessen sind bereits von hohen Inzuchtgraden betroffen.“

Zu der Studie von Prof. Reiner gelangen Sie hier.

Hier können Sie die Studie „Sicherung der genetischen Vielfalt beim Hessischen Rotwild“ bestellen.

Ein erster Schritt: Die Schonung aller männlichen Tiere außerhalb von Rotwildbezirken

Die rigorosen Abschussvorgaben außerhalb der Rotwildbezirke verhindern in Bundesländern wie Hessen, Bayern oder Baden-Württemberg die natürliche Wanderung der Hirsche und damit den Genaustausch zwischen den Populationen, kritisieren der Landesjagdverband Hessen und die Deutsche Wildtier Stiftung. Beide Organisationen fordern daher die völlige Abschaffung der Rotwildbezirke. Ein erster Schritt wäre die Schonung aller männlichen Tiere, die sich auf Wanderschaft zwischen den einzelnen Rotwildgebieten befinden und ihre Gene weitertragen. Prof. Dr. Jürgen Ellenberger, Präsident des Landesjagdverbandes Hessen, der auch Präsidiumsmitglied des Deutschen Jagdverbandes ist, fordert einen festen Etat von 50 Millionen Euro pro Jahr im Haushaltsplan des Bundes, um Lebensräume, die durch Autobahnen zerschnitten wurden, z.B. mit Grünbrücken wieder zu vernetzen. Die Abschaffung der Rotwildgebiete, die freie Wanderung von männlichen Tieren und der Bau von Querungshilfen (Grünbrücken) seien zwingend notwendig, damit das Rotwild in den deutschen Wäldern langfristig überleben könne.

 

Bundesweite Allianz gegen Entwurf für Brandenburger Jagdgesetz

Eine Allianz aus sechs bundesweit tätigen Organisationen lehnt den nun vorliegenden Entwurf für ein neues Brandenburger Jagdgesetz als wildtierfeindlich ab. Der Entwurf ist ökonomisch, ökologisch und aus Tierschutzsicht nachteilig sowie in Teilen verfassungswidrig und nicht praktikabel. Zu diesem Ergebnis kommen Deutscher Jagdverband (DJV), Bundesverband Deutscher Berufsjäger (BDB), Internationaler Rat zur Erhaltung des Wildes und der Jagd in Deutschland (CIC), Deutscher Falkenorden (DFO), Deutscher Jagdrechtstag (DJRT) und Deutsche Wildtier Stiftung. Die Organisationen fordern den brandenburgischen Umweltminister Axel Vogel auf, den bundesweit einmaligen Fehltritt einzugestehen und den stark kritisierten Gesetzentwurf zurückzunehmen. Unterstützt wird diese Position durch ein aktuelles Rechtsgutachten des Verfassungsrechtlers Professor Dr. Johannes Dietlein.

Sozialstrukturen von Wildtieren werden zerstört
In einem gemeinsamen Positionspapier werfen die Organisationen Vogel vor, einen fachlich schlechten Jagdgesetzentwurf formuliert zu haben, der zudem ausschließlich den Wald im Fokus hat – gerade einmal 35 Prozent der Landesfläche. Allein durch verstärkten Abschuss von Pflanzenfressern soll der Waldumbau gelingen. Ansätze eines modernen Wildtier- und Lebensraummanagements finden sich im Gesetzentwurf nicht. Vielmehr soll die Jagd künftig bereits ab 10 Hektar Fläche möglich sein und Hegegemeinschaften sollen abgeschafft werden. Die Gefahr ist groß, dass dadurch Sozialstrukturen von Rudel bildenden Wildtieren mit großem Raumanspruch wie dem Rothirsch zerstört werden. Bereits das viel kleinere Reh hat ein durchschnittliches Streifgebiet von 50 Hektar im Jahresverlauf.

Entwurf schwächt Artenschutz gravierend
Mittel aus der Jagdabgabe, die Jäger beim Lösen des Jagdscheins automatisch an die Behörden entrichten, sollen künftig nicht mehr für Artenschutzprojekte eingesetzt werden dürfen. Zudem sollen einige Raubsäuger, die den Nachwuchs von Bodenbrütern gefährden, nicht mehr jagdbar sein. Die sechs Organisationen protestieren gegen diese gravierende Schwächung des Artenschutzes.

Fahrlässiger Verstoß gegen Tierschutz soll legal werden
Sogar der fahrlässige Abschuss von biologisch notwendigen Elterntieren soll in Brandenburg in der Jagdzeit künftig legal sein. Damit nimmt Minister Vogel tausendfaches Tierleid bei Jungtieren in Kauf. Der Gesetzentwurf sieht zudem eine Abschaffung sämtlicher Abschussregelungen für große Wiederkäuer wie Rot- und Damhirsch vor. Artgerechte Wilddichte sowie arttypischer Alterklassenaufbau und Geschlechterverhältnis sind damit in Gefahr.

Download

Das Positionspapier der bundesweiten Allianz aus Jagd und Naturschutz finden Sie hier.

Einladung zum 10. Rotwildsymposium

Vor genau 20 Jahren fand das 1. Rotwildsymposium der Deutschen Wildtier Stiftung in den Räumlichkeiten des damaligen Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft in Bonn statt. Nun lädt die Stiftung zu ihrem 10. Rotwildsymposium am 19. und 20. Mai 2022 in Berlin ein.

Das Programm und alle weiteren Tagungsinformationen finden Sie hier.

Bitte melden Sie sich dazu unter www.DeutscheWildtierStiftung.de/Registrierung an. Anmeldeschluss ist der 9. Mai 2022.

Die Rotwildsymposien der Deutschen Wildtier Stiftung haben sich seit 2002 zu einer zentralen Plattform für die Diskussion rund um den Rothirsch und andere Huftierarten entwickelt. Unsere Themen waren dabei u.a. Strategien für eine tiergerechte Jagd, der Umgang mit dem Rothirsch in Großschutzgebieten oder die tierschutzgerechte Reduktion großer Populationen. Bis zu 250 Teilnehmer aus Praxis, Wissenschaft, Behörden und Politik haben an dem Symposium teilgenommen. Mit unserem 10. Rotwildsymposium wollen wir einen Blick auf die vergangenen 20 Jahre werfen und Kurs in die Zukunft nehmen.

Das 10. Rotwildsymposium wird am Abend des 19. Mai mit einem Get-together im Zollpackhof am Bundeskanzleramt starten. Die eigentliche Tagung findet am 20. Mai im Allianz Forum direkt am Brandenburger Tor statt. Ein feierliches Abendessen in der Reichstagskuppel wird das Symposium abschließen.

Veranstaltungsorte

Get-together am Bundeskanzleramt
Zollpackhof, Remise
Elisabeth Abegg Straße 1 • 10557 Berlin

Tagung am Brandenburger Tor
Deutsche Wildtier Stiftung
Allianz Forum • Pariser Platz 6 • 10117 Berlin

Dinner im Reichstag
Reichstag, Restaurant Käfer
Platz der Republik 1 • 11011 Berlin
(Besucherempfangszentrum an der Scheidemannstraße)

Hotel-Empfehlung

Steigenberger am Kanzleramt
Ella-Trebe Straße 5 • 10557 Berlin
Telefon 030 740 74 39 90
EZ 149 Euro/ DZ 169 Euro pro Nacht, inkl. Frühstück
Zimmer sind bis zum 20. April unter dem Stichwort „Rotwildsymposium“ buchbar.

Anmeldung

Bitte melden Sie sich bis zum 9. Mai 2022 unter www.DeutscheWildtierStiftung.de/Registrierung an.
Ihre Online-Registrierung ist aus Sicherheitsgründen und nach Auflagen des Deutschen Bundestages notwendig.
Die Veranstaltung wird nach der 2G-Plus-Regelung durchgeführt.

Teilnahmegebühr

Tagung, Get-together und Dinner: 200 Euro
Tagung, Get-together oder Dinner: 150 Euro

Bitte überweisen Sie den Betrag bis zum 10. Mai 2022 an:

Deutsche Wildtier Stiftung
!! ACHTUNG !! aktualisierte IBAN
IBAN: DE24 2005 0550 1002 2515 18
BIC: HASPDEHHXXX
Verwendungszweck: „IHR NAME – Rotwildsymposium 2022“

Posterausstellung

Alle Rotwildprojekte in Deutschland sind herzlich eingeladen, ein Poster über ihr Projekt auf dem Rotwildsymposium zu
präsentieren. Bitte melden Sie Ihr Poster bis zum 10. Mai 2022 bei der Deutschen Wildtier Stiftung an.

Organisation

Susanne Haumann, Dr. Andreas Kinser
S.Haumann@DeutscheWildtierStiftung.de
Telefon 040 970 78 69 – 0

 

Neue Studie belegt Inzucht bei hessischem Rotwild

Der Rothirsch ist in Hessen noch zahlreich vertreten. Doch Wildbiologen des Arbeitskreises Wildbiologie der Justus-Liebig-Universität Gießen hatten bereits vor drei Jahren festgestellt: Es findet kaum ein Austausch zwischen den voneinander getrennten Populationen statt. 2018 wurde in Hessen das erste Tier mit einem verkürzten Unterkiefer entdeckt – einer Missbildung, die bei Inzucht auftritt. „In keiner einzigen Population Hessens reicht die genetische Vielfalt aus, damit sich Cervus elephus in der Zukunft an veränderte Umweltbedingungen anpassen kann“, sagt Prof. Gerald Reiner, Hauptautor der damaligen Studie und ergänzt: „Der langfristige Fortbestand unserer größten heimischen Wildtierart steht damit in Frage“. Mit einer neuen Veröffentlichung in den „Beiträgen zur Jagd- und Wildforschung“ unterstreichen sie nun ihre damaligen Erkenntnisse: Mittlerweile konnten bereits in drei Rotwildbezirken Tiere mit verkürzten Unterkiefern und damit mit bereits äußerlichen Anzeichen für eine Inzuchtdepression nachgewiesen werden.

Die neue Veröffentlichung von REINER & WILLEMS zu „Genetische Isolation, Inzuchtgrade und Inzuchtdepressionen in den hessischen Rotwildgebieten“ finden Sie hier.

Genetische Vielfalt als Teil von Biodiversität

Hessen ist eines von mehreren Bundesländern, in denen Rothirsche nur in sogenannten Rotwildbezirken existieren dürfen. Außerhalb dieser Gebiete müssen sie per Gesetz ausgerottet werden. „Sehr viel stärker als Autobahnen oder Eisenbahntrassen zerschneidet damit der Gesetzgeber die hessischen Rotwildlebensräume“ sagt Dr. Andreas Kinser, stellvertretender Leiter Natur- und Artenschutz der Deutschen Wildtier Stiftung, die die Veröffentlichung der hessischen Genetikstudie unterstützt hat. „Die falsche Jagdpolitik trägt Verantwortung für den Rückgang von genetischer Vielfalt, die ein wesentlicher Teil von Biodiversität ist.“

Doch nicht nur Hessen macht den Rothirsch krank. In Baden-Württemberg darf der Rothirsch nur auf vier Prozent der Landesfläche – aufgeteilt in fünf gesetzlich festgelegten Rotwildbezirken – existieren. Um dem Rothirsch eine Stimme zu geben, hat die Deutsche Wildtier Stiftung die erste geröhrte Petition der Welt gestartet. Bereits über 25.000 Natur-und Artenschützer haben auf www.change.org/rothirsch für die Abschaffung von Rotwildbezirken unterzeichnet. „Der Verlust von genetischer Vielfalt ist unumkehrbar“, sagt Andreas Kinser. „Um das Steuer herumzureißen, muss die Politik jetzt endlich die natürlichen Wanderungen des Rothirsches zulassen.“

Bestellinformationen & Download

Die Studie „Sicherung der genetischen Vielfalt beim hessischen Rotwild als Beitrag zur Biodiversität“ ist ein Plädoyer für die Wiedervernetzung nicht nur der Rotwildpopulationen durch überregionalen Lebensraumverbund. Zugleich ist sie ein Beitrag zur Sicherung der Biodiversität und nebenbei ein Grundkurs in Populationsgenetik – zum Anfassen und Verstehen.

Die Studie zur „Sicherung der genetischen Vielfalt beim hessischen Rotwild als Beitrag zur Biodiversität“ können Sie hier herunterladen:

REINER, G. & WILLEMS, H. (2019): Sicherung der genetischen Vielfalt beim hessischen Rotwild als Beitrag zur Biodiversität. Brühlsche Universitätsdruckerei, Gießen,  ISBN 978-3-936802-28-3, 76 S.

Gegen eine Schutzgebühr in Höhe von 9,90 € inkl. Versandt können Sie die Studie in Broschürenform durch unser Bestellformular oder per Tel. 040 9707869 – 0 bestellen.

 

ursprünglich veröffentlicht am 5.11.2019;

überarbeitet am 28.1.2022

Riskante Freigabe einzeln anwechselnder Alttiere

Um zu ermitteln, wie groß das Risiko von Verstößen gegen den Muttertierschutz auf Bewegungsjagden ist, hat die Deutsche Wildtier Stiftung im vergangenen Jahr eine Studie beim Institut für Tierökologie und Naturbildung in Auftrag gegeben. Mit dem Ergebnis der Fallstudie liegen nun erstmals Fakten zum Risiko von Kälberwaisen bei der Freigabe einzeln anwechselnder Alttiere auf Bewegungsjagden vor.

Einladung zum Online-Vortrag über Muttertierschutz auf Bewegungsjagden

Aufgrund der engen und langen Bindung zwischen Alttier und Kalb hat der Rotwildjäger eine besondere Verantwortung bei der Jagd auf Alttiere. Dies gilt vor allem für Bewegungsjagden, auf denen einzeln anwechselnde Alttiere erlegt werden dürfen. Diese Freigabe beruht meist auf der Annahme, dass Alttier und Kalb unzertrennlich sind und damit in der Regel gemeinsam anwechseln. Und sollte dann doch einmal entgegen dem gesetzlichen Eltern- oder Muttertierschutz (§ 22 Abs. 4 BJagdG) ein Alttier vor seinem Kalb erlegt worden sein, so das Kalkül vieler Jagdleiter, wird das verwaiste Kalb im Laufe der Jagd noch zur Strecke kommen.

Um zu überprüfen, wie hoch das Risiko des Verwaisens von Rotwildkälbern auf Bewegungsjagden ist, hat Olaf Simon, Mitbegründer und geschäftsführender Mitarbeiter am Institut für Tierökologie und Naturbildung in Hessen, den Gesäugestatus und die verwandtschaftlichen Beziehungen von bei Bewegungsjagden erlegten Alttieren und Kälbern analysiert. Die Ergebnisse dieser im Auftrag der Deutschen Wildtier Stiftung durchgeführten Studie werden nun auf einem Online-Vortrag erstmals vorgestellt.

„Risiko von Kälberwaisen bei Rotwild auf Bewegungsjagden – erste Ergebnisse einer Fallstudie“

am 07. Oktober 2021

von 17.00 bis 18.30 Uhr

Die Teilnahme ist kostenlos und alle Interessierten sind herzlich willkommen! (Anmeldung ist abgeschlossen)

Hintergrund

Bewegungsjagden sind im deutschsprachigen Raum eine übliche Jagdmethode, um störungsarm und effizient zu jagen und Rotwildbestände während kurzer Jagdzeiten im Herbst regulieren zu können. Die Freigabe umfasst dabei häufig Alttiere, die einzeln anwechseln und deren Verhalten darauf schließen lässt, dass sie nicht oder nicht mehr führen. SIMON & LANG (2019; im Tagungsband des 9. Rotwildsymposiums) gingen der Frage nach, wie groß der Anteil nicht-führender bzw. als Dublette mit ihrem Kalb erlegter Alttiere auf Bewegungsjagden ist und untersuchten dazu den Gesäugestatus von 368 in den Jahren 2006 bis 2017 auf Bewegungsjagden erlegten Alttieren. Dabei stellen die Autoren fest, dass nur etwa jedes fünfte auf Bewegungsjagden erlegte Alttier tatsächlich nicht mehr laktierend war. Über 50 % aller erlegten Alttiere waren am Tag der Jagd noch führend während das Schicksal ihrer Kälber gleichzeitig unbekannt blieb. Damit blieb auch unklar, ob der gesetzlich verankerte Muttertierschutz in diesen Fällen eingehalten wurde. Objektive Fakten, ob die führungslos gewordenen Kälber tatsächlich noch im Jagdverlauf erlegt werden, fehlten dazu bisher. Mittels genetischer Analyse von auf Bewegungsjagden gewonnenen Alttier- und Kalbproben konnte in der Fallstudie des Instituts für Tierökologie und Naturbildung nun erstmals geklärt werden,

  1. wie viele am Jagdtag führungslos gewordener Kälber den Jagdtag überlebt haben und verwaist zurück geblieben sind und
  2. wie hoch der Anteil derjenigen als Kalb-Alttier-Dubletten angegebenen Erlegungen ist, bei denen zwischen den erlegten Tieren keine direkten Verwandtschaftsbeziehungen vorhanden sind.

Um dem biologisch so wichtigen Muttertierschutz beim Rotwild gerecht zu werden, fordert die Deutsche Wildtier Stiftung bereits seit Jahren, auf die Freigabe einzeln anwechselnder Alttiere auf Bewegungsjagden im Oktober und November zu verzichten. Gleichzeitig plädiert sie für eine intensive Spätsommerjagd auf Kahlwild mit erfahrenen Jägern, um durch Kalb-Alttier-Dubletten noch vor der Brunft Alttiere tierschutzgerecht zu erlegen.