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Genetische Differenzierung von Rotwildpopulationen ist menschengemacht

25. März 2021/in Allgemein, RotwildForschung/von Andreas Kinser

In einem gerade erschienen Artikel im European Journal of Wildlife Research beschreiben Gerald REINER und Kollegen die genetische Differenzierung zwischen 19 Rotwildbezirken in Hessen. Dafür wurden insgesamt 1.291 Rotwildproben gesammelt und mit 16 Mikrosatellitenmarkern genotypisiert. Die Ergebnisse zeigen insgesamt eine hohe genetische Differenzierung zwischen den meisten Rotwildbezirken. Vierzehn von ihnen lassen sich zu vier Regionen zusammenfassen, in denen regelmäßiger genetischer Austausch vorhanden ist. Fünf Gebiete sind weitgehend isoliert oder zeigen nur einen begrenzten Genfluss mit benachbarten Gebieten. Die effektive Populationsgröße, dass heißt die Anzahl der Tiere, die tatsächlich an der Reproduktion teilnehmen, war in zehn der 19 Rotwildbezirken geringer als 100. Die zur Aufrechterhaltung des evolutionären Potenzials erforderliche effektive Populationsgröße von mindestens 500 bis 1.000 Tieren wurde weder in den vier zusammengefassten Regionen mit genetischem Austausch, geschweige denn in den einzelnen Rotwildbezirken erreicht. Bereits 2019 hatten REINER & WILLEMS in einer durch die Deutschen Wildtier Stiftung unterstützten Veröffentlichung auf die Notwendigkeit zur Sicherung der genetischen Vielfalt beim hessischen Rotwild als Beitrag zur Biodiversität hingewiesen.

Die hohe genetische Differenzierung zwischen den Rotwildbezirken in Hessen kann mit dem Vorhandensein von Landschaftsbarrieren wie zum Beipiel Flüssen aber auch mit der Durchsetzung von „rotwildfreien“ Gebieten in Verbindung gebracht werden. Beides verhindert den Genfluss zwischen benachbarten Populationen. Um die genetische Vielfalt der Populationen und damit ihre Anpassungsfähigkeit an zum Beispiel klimatische Entwicklungen zu erhalten, sollte die genetische Konnektivität zwischen den Populationen verbessert werden. Maßnahmen dafür wären z.B. die Errichtung von Wildbrücken über unüberwindliche Verkehrstrassen und die grundsätzliche Schonung von jungen männlichen Individuen, die zwischen den gesetzlich festgelegten Rotwildbezirken wandern.

Den vollständigen Artikel im European Journal of Wildlife Research lesen Sie hier.

Reiner, G.; Klein, C.; Lang, M. & Willems, H. (2021): Human-driven genetic differentiation in a managed red deer population. European Journal of Wildlife Research, volume 67, Article number: 29.

 

https://www.rothirsch.org/wp-content/uploads/2014/10/Beitragsbild_Großrudel_MBegander.jpg 2636 4725 Andreas Kinser https://www.rothirsch.org/wp-content/uploads/2020/01/dewist_logo_2017-300x300-1.gif Andreas Kinser2021-03-25 14:40:342021-11-02 15:46:55Genetische Differenzierung von Rotwildpopulationen ist menschengemacht

Deutsche Wildtier Stiftung nimmt Stellung zum Nds. Jagdgesetz

19. März 2021/in Allgemein, Tierschutz bei der Rotwildjagd/von Andreas Kinser

Die Niedersächsische Landesregierung hat mit einem Anfang Februar vorgelegten Entwurf für ein neues Landesjagdgesetz tiefe Abgründe betreten: Laut ihrem Gesetzentwurf soll der Abschuss führender Elterntiere zukünftig nicht wie bisher als Straftat geahndet, sondern sogar vollständig legalisiert werden, wenn das Elterntier nicht mehr „erkennbar“ zur Führung seines Nachwuchses notwendig ist. Die Deutsche Wildtier Stiftung hat diesen Vorstoß in ihrer Stellungnahme zum Entwurf für ein neues Niedersächsisches Jagdgesetz scharf verurteilt. Weitere Kritikpunkte der Stiftung betreffen die vorgesehenen Regelungen zum waldbaulichen Ziel der Hege, zum Mindestabschussplan für Rehwild und die indirekte Wiedereinführung von Rotwildbezirken im Land.

Die Stellungnahme der Deutschen Wildtier Stiftung finden Sie hier.

 

 

https://www.rothirsch.org/wp-content/uploads/2019/08/beitragsbild_cover_tb9rws_rotwildreduktion.jpg 446 792 Andreas Kinser https://www.rothirsch.org/wp-content/uploads/2020/01/dewist_logo_2017-300x300-1.gif Andreas Kinser2021-03-19 14:32:372022-04-05 12:31:00Deutsche Wildtier Stiftung nimmt Stellung zum Nds. Jagdgesetz

Niedersächsische Landesregierung billigt verwaiste Rotwildkälber

18. Februar 2021/in Allgemein, Tierschutz bei der Rotwildjagd/von Andreas Kinser

Die Niedersächsische Landesregierung hat mit einem Anfang Februar vorgelegten Entwurf für ein neues Landesjagdgesetz tiefe Abgründe betreten: Laut ihrem Gesetzentwurf soll der Abschuss führender Elterntiere zukünftig nicht wie bisher als Straftat geahndet, sondern sogar vollständig legalisiert werden, wenn das Elterntier nicht mehr „erkennbar“ zur Führung seines Nachwuchses notwendig ist. Dann dürften zum Beispiel Alttiere des Rotwildes erlegt werden, sobald ihre Kälber nicht mehr in ihrer unmittelbaren Nähe sind. Mehr noch: In der Begründung zum Entwurf des Landesjagdgesetzes fordert der Gesetzgeber dazu auf, das Verwaisen von Rotwildkälbern in Kauf zu nehmen, wenn die „wenigen Kälber in einem großen Rudel nicht mehr zuzuordnen sind“ und stattdessen Alttiere geschossen werden. Aus Sicht der Deutschen Wildtier Stiftung hat die Niedersächsische Landesregierung damit den Tierschutz auf dem Altar der Forstwirtschaft geopfert.

Dass der Abschuss von Elterntieren, die abhängiges Jungwild führen, bisher als Straftat bewertet wird, ist gut begründet: Verliert beispielsweise ein Rotwildkalb im ersten Lebensjahr sein Muttertier, wird es sofort aus dem Rudel ausgestoßen. Es verliert an Gewicht und sein Gesundheitszustand verschlechtert sich rapide. Gerade in harten Wintern wie in den letzten Wochen fehlt den verwaisten und allein umherziehenden Kälbern die Führung des Alttieres, das aus Erfahrung günstige Futter- und Ruheplätze aufsuchen würde. Bei hoher Schneelage haben mutterlose Rotwildkälber kaum eine Überlebenschance.

Zweifellos gehört es zu den größten Herausforderungen bei der Rotwildjagd, den notwendigen Anteil an Alttieren tierschutzgerecht zu erlegen. Die Deutsche Wildtier Stiftung fordert daher seit Jahren, bereits im Spätsommer mit der Jagd auf weibliches Rotwild zu beginnen. Versierte Jäger haben dann gute Chancen, zunächst das Kalb und direkt danach das dazugehörige Alttier zu erlegen. Die ‚Produktion von Waisen‘ ist damit ausgeschlossen“. Tatsächlich hat Niedersachsen erst vor kurzem den Beginn der Jagdzeit für Alttiere und Kälber des Rotwildes auf den 1. August vorgezogen und damit die Möglichkeit für eine tierschutzgerechte Jagd ermöglicht. Allerdings: Deren Umsetzung ist mehr als fraglich. Denn bereits in den vergangenen Jahren gab es für einige Landkreise in Niedersachsen eine entsprechende Ausnahmegenehmigung. Trotzdem wurde nicht zuletzt in den rotwildreichen Gebieten der Lüneburger Heide kaum ein weibliches Tier im August erlegt. Offenbar ist die Niedersächsische Landesregierung also eher gewillt, den Tierschutz zu opfern, als ihre eigenen Förster anzuweisen, bereits im August weibliches Rotwild zu erlegen.

Der Gesetzentwurf für ein neues Niedersächsisches Jagdgesetz ist noch bis Mitte März in der Verbändeanhörung.

https://www.rothirsch.org/wp-content/uploads/2016/08/Beitragsbild_Alttier_Kalb_piclease_Martin-Kreuels.jpg 1577 2800 Andreas Kinser https://www.rothirsch.org/wp-content/uploads/2020/01/dewist_logo_2017-300x300-1.gif Andreas Kinser2021-02-18 10:00:032022-04-05 12:31:28Niedersächsische Landesregierung billigt verwaiste Rotwildkälber

Wildtierfreundliche Organisationen nehmen Stellung zum Bundesjagdgesetz

18. Dezember 2020/in Allgemein/von Andreas Kinser

Der Bundesrat hat heute eine Stellungnahme zur geplanten Änderung des Bundesjagdgesetzes (BJagdG) beschlossen. Das neue Bundesjagdgesetz sieht u.a. vor, dass der Bestand von Wiederkäuern wie etwa Rothirschen und Rehen drastisch reduziert werden soll. Sechs wildfreundliche Organisationen und unter ihnen die Deutsche Wildtier Stiftung kritisieren in einer gemeinsamen Stellungnahme die waldbaulichen Ziele der Gesetzesnovelle und fordern den Bundesrat und die Abgeordneten des Bundestages auf, den Entwurf zu überarbeiten. Denn: Die Bedürfnisse und Ansprüche der Wildtiere dürfen nicht hinter den wirtschaftlichen Interessen der Waldbesitzer zurückbleiben.

Das neue Bundesjagdgesetz sieht u.a. vor, dass die „Verjüngung des Waldes im Wesentlichen ohne Schutzmaßnahmen“ Ziel der Hege und damit auch des jagdlichen Umgangs mit Wild sein soll. Besonders im Fokus steht dabei das Rehwild, dessen Bestand drastisch reduziert werden soll. Der Deutsche Jagdverband, der Bayerische Jagdverband, der Bundesverband Deutscher Berufsjäger, die Deutsche Delegation im Internationalen Rat zur Erhaltung des Wildes und der Jagd (CIC), der Deutsche Jagdrechtstag und die Deutsche Wildtier Stiftung kritisieren in ihrer gemeinsamen Stellungnahme die waldbaulichen Ziele der Gesetzesnovelle und fordern die Abgeordneten des Deutschen Bundestages auf, den vom Bundeskabinett vorgelegten Gesetzentwurf im parlamentarischen Verfahren zu überarbeiten. Vor allem der formulierte Anspruch, dass sich jedwede Waldverjüngung ohne Schutzmaßnahmen etablieren können muss, ist praxisfern und widerspricht einer Balance zwischen den forstwirtschaftlichen Zielen und den Ansprüchen des Wildes. So wirken neu eingebrachte und womöglich fremdländische Baumarten in den Wäldern selbst bei stark reduzierten Wildbeständen wie ein Magnet.

Die gemeinsame Stellungnahme der Organisationen finden Sie hier. 

https://www.rothirsch.org/wp-content/uploads/2016/03/Beitragsbild_KieferKalhlRudel_Manfred-Nieveler.jpg 443 789 Andreas Kinser https://www.rothirsch.org/wp-content/uploads/2020/01/dewist_logo_2017-300x300-1.gif Andreas Kinser2020-12-18 14:42:042020-12-18 14:55:56Wildtierfreundliche Organisationen nehmen Stellung zum Bundesjagdgesetz

Hubertus hilf!

2. November 2020/in Allgemein, Kampagnen, Unsere Positionen, Wald-Wild/von Andreas Kinser

Im tiefsten Mittelalter verfolgt ein Adeliger namens Hubertus Pfalzgraf von Burgund – er soll 655 in Toulouse geboren sein – mit Pfeil und Bogen in wilder Hatz einen Rothirsch. So die Legende. Plötzlich bleibt das Tier stehen, dreht sich zu Hubertus um und blickt ihm ins Angesicht. Als der Jäger schießen will, erstrahlt ein Kreuz zwischen den Geweihstangen. Das Tier fragt Hubertus. „Warum verfolgst du mich?“ Aus dem wilden Jäger wird ein Heiliger und Schutzpatron der Jäger und Wildtiere, der am 3. November, am Hubertustag, gefeiert wird.

Heute muss der Hirsch sich nicht vor „Pfalzgrafen“ fürchten, sondern vor den Politikern, die im Landtag von Baden-Württemberg und anderen Bundesländern gegen ihn schießen – und das, obwohl „das Volk“ in Umfragen klar Position für den Hirsch bezogen hat. Mit Petitionen, Plakatkampagnen und Post an die Politiker in Baden-Württemberg steht die Deutsche Wildtier Stiftung dem größten Säugetier Deutschlands zur Seite. Doch der Hirsch hat bei der Landesregierung keine Lobby.

Dabei geht es nur um ein bisschen mehr Freiheit und etwas mehr Lebensraum. In Baden-Württemberg darf der Rothirsch auf 96% der Landesfläche nicht leben – dort muss er tot geschossen werden. Und so soll es im Namen der Politik auch bleiben. Am 30. November 2020 läuft die bestehende Rotwildrichtlinie aus, aber allen weltlichen Bemühungen zum Trotz gesteht auch der neue Richtlinienentwurf dem Hirsch nicht mehr Lebensraum zu. Dabei antworteten 68 % der vom Meinungsforschungsinstitut TNS Emnid Befragten schon vor einem Jahr auf die Frage: „Sollte der Rothirsch in Baden-Württemberg mehr Lebensraum zur Verfügung haben?“ mit einem eindeutigen „Ja“! Doch mehr Platz für den Rothirsch? Fehlanzeige!

„Die Deutsche Wildtier Stiftung hat eine Petition im Landtag eingereicht und bereits 42.000 Unterschriften gesammelt, um die Politiker umzustimmen“, sagt Dr. Andreas Kinser von der Deutschen Wildtier Stiftung. „Aber unsere ´Post vom Hirsch` an alle Landtagsabgeordneten blieb ungehört.“ Da alle weltlichen Bemühungen im Ländle nicht gefruchtet haben, kann jetzt nur noch der Heilige Hubertus helfen!

Info-Kasten:

Die Deutsche Wildtier Stiftung wird mit ihrer Petition „Freiheit für den Rothirsch“ bis zum 30. November weiter Stimmen für den Rothirsch in Baden-Württemberg sammeln (www.HilfdemHirsch.org).

https://www.rothirsch.org/wp-content/uploads/2020/11/bstoecker_light-3.jpg.jpg 252 448 Andreas Kinser https://www.rothirsch.org/wp-content/uploads/2020/01/dewist_logo_2017-300x300-1.gif Andreas Kinser2020-11-02 08:00:112022-07-11 12:04:54Hubertus hilf!

Stellungnahme der Deutschen Wildtier Stiftung zur Reform des Bundesjagdgesetz

26. August 2020/in Allgemein/von Andreas Kinser

Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat Ende Juli einen Vorschlag zur Reform des Bundesjagdgesetz vorgelegt. Am 28. August wird er von den betroffenen Verbänden diskutiert. Im Mittelpunkt des Streits: Wie viel Wild darf im Wald noch leben? „Weil unser Wald durch Trockenheit und Borkenkäfer schwer geschädigt ist, soll nun verstärkt zur Jagd auf Rehe und Hirsche geblasen werden“, kritisiert Hilmar Freiherr von Münchhausen, Geschäftsführer der Deutschen Wildtier Stiftung. Geplant ist ein unbegrenzter Abschuss von Rehen, die nach Ansicht vieler Förster und Waldbesitzer den Baumnachwuchs in unseren Wäldern auffressen. „Dabei ignoriert der Gesetzgeber, dass nach den Ergebnissen der Bundeswaldinventur bereits heute auf jedem Hektar Wald durchschnittlich über 4.000 junge Bäume stehen, die nicht vom Wild verbissen sind“, so Münchhausen. Insgesamt stehen damit fast 50 Milliarden junge Buchen, Fichten, Eichen, Eschen, Ahorne, Tannen und andere Baumarten in den Startlöchern, die unseren Wald für morgen bilden.

Das Reh als Sündenbock im Bundesjagdgesetz

Mit dem Entwurf des Bundesjagdgesetz wird das Reh aus Sicht der Deutschen Wildtier Stiftung zum Sündenbock gemacht. Selbstverständlich können sich unsere Wälder auch dann natürlich verjüngen, wenn Wildtiere in einer artgerechten Alters- und Sozialstruktur in ihnen leben. Ein einmal verbissener Baum ist nicht gleich tot, sondern sein Wuchs nur verzögert. Der natürliche Prozess der Waldverjüngung dauert Jahrzehnte. Dort, wo menschliche Ungeduld dies beschleunigen möchte, könnte auch unter den derzeitigen Regelungen des Bundesjagdgesetz eine ausreichende Anzahl an Rehen erlegt werden. Wer jedoch Baumarten, die derzeit in den Wäldern nicht vorhanden sind, ohne Schutzmaßnahmen etablieren möchte, der fordert nicht weniger, als das Reh auszurotten. Denn als Feinschmecker stürzt es sich immer zuerst auf die seltenen Leckerbissen in seinem Lebensraum.

Die Deutsche Wildtier Stiftung fordert daher mit Blick auf die Reform des Bundesjagdgesetz, dass der Abschuss von Rehen auch zukünftig begrenzt sein muss. Die Höhe des Abschusses sollte, wie im Gesetzentwurf vorgesehen, jeweils durch Grundstückseigentümer und Jäger gemeinsam festgelegt werden. Aus Sicht der Stiftung fehlen im Reformvorschlag jedoch Ansätze dafür, wie auch die Lebensbedingungen der Wildtiere verbessert werden könnten. „Ein modernes Bundesjagdgesetz müsste nicht forstwirtschaftlichen Zielen, sondern wildbiologischen Erkenntnissen folgen“, sagt der Geschäftsführer der Deutschen Wildtier Stiftung. Denn Ursache für zu starken Verbiss von jungen Bäumen durch Wild ist nicht allein die Höhe des Wildbestands, sondern auch die Stärke des Jagddrucks oder das Angebot alternativer Nahrung. Erst ein Bundesjagdgesetz, das auch die Belange der Wildtiere stärkt, führt zu einem gerechten Ausgleich zwischen Wald und Wild.

Hier finden Sie die Stellungnahme der Deutschen Wildtier Stiftung zur geplanten Änderung des Bundesjagdgesetz.

https://www.rothirsch.org/wp-content/uploads/2016/03/Beitragsbild_Buchenfrühjahr_AKinser.jpg 321 575 Andreas Kinser https://www.rothirsch.org/wp-content/uploads/2020/01/dewist_logo_2017-300x300-1.gif Andreas Kinser2020-08-26 16:04:342020-08-26 16:56:02Stellungnahme der Deutschen Wildtier Stiftung zur Reform des Bundesjagdgesetz

Kahlwildjagd im August: die tierschutzgerechte Alternative

31. Juli 2020/in Allgemein, Tierschutz bei der Rotwildjagd, Unsere Positionen/von Andreas Kinser

Am 1. August beginnt in fast allen Bundesländern die Jagd auf weibliches Rotwild. Wurde die Kahlwildjagd im August bis vor einigen Jahren noch mit Verweis auf die Verwertbarkeit von Kälbern vehement abgelehnt, wird sie heute mehr und mehr als tierschutzgerechte Alternative bei der Kahlwildjagd akzeptiert und eingesetzt. Durch die noch immer kurzen Nächte und die enge Bindung zwischen Alttier und Kalb ist zu keiner anderen Jahreszeit die Chance größer, Kalb-Alttier-Doubletten zu erlegen. Damit wird ein hoher Anteil an Zuwachsträgern zur Strecke beigetragen, ohne das Verwaisen von Rotwilkälbern in Kauf zu nehmen. Denn ein hoher Abschuss von Alttieren kann zwar auch durch die Freigabe „einzeln gehender Alttiere“ auf Gesellschaftsjagden erreicht werden – tierschutzgerecht ist diese Jagd allerdings erst, wenn keine verwaisten Kälber zurückbleiben. Aktuelle Studien weisen darauf hin, dass dies keinesfalls sichergestellt ist.

Spätsommerliche Kahlwildjagd als Element von Reduktionsprojekten

Die Deutsche Wildtier Stiftung hat in der Zeitschrift AFZ-Der Wald Nr. 9/ 2020 gemeinsam mit dem Institut für Terrestrische und Aquatische Wildtierforschung (ITAW) der Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover einen Artikel über die Abschussstruktur von Rotwild im Rahmen von Reduktionsprojekten veröffentlicht. Die Auswertung von über 50.000 Abschüssen aus Deutschland und Österreich untermauert, das die Kahlwildjagd im Spätsommer ein ganz wesentliches Element für ein tierschutzgerechtes Reduktionsprojekt ist. Reviere, in denen erfahrene und qualifizierte Jäger im August intensiv auf Kahlwild jagten, lieferten einen deutlich höheren Anteil an Alttieren an der Gesamtstrecke, als Reviere, in denen kaum oder garnicht im August gejagt wurde. Durch den bereits erfolgten Abschuss im Spätsommer konnten außerdem einzeln gehende Alttiere auf Bewegungsjagden konsequent geschont werden, wodurch das Risiko des Verwaisens von Rotwildkälbern minimiert wurde.

Hier finden Sie den vollständigen Artikel zur Abschussstruktur von Rotwild im Rahmen von Reduktionsprojekten:

Kinser, A.; Wölfing, B.; Münchhausen, H.Frhr.v.; Gräber, R. & Siebert, U. (2020): Abschussstruktur für Reduktionsprojekte beim Rotwild. AFZ-Der Wald 9/2020, 34-37.

Kahlwildjagd auf Gut Klepelshagen

Die früher oft ins Feld geführte Gefahr einer Gesäugeentzündung (Mastitis) beim Alttier im Fall des Verlustes ihres Kalbes ist bei der Kahlwildjagd im August ebenso wenig zu erwarten (s. DEUTZ & SCHAWALDER 2018) wie eine stille Brunft oder gar die Aufgabe traditioneller Brunftplätze. Zum Beispiel ist das Gut Klepelshagen der Deutschen Wildtier Stiftung für seine Möglichkeit bekannt, die Rotwildbrunft bei Tageslicht im Offenland zu erleben. Was kaum einer ahnt: Seit ein paar Jahren werden jährlich über 70 % des deutlich steigenden Jahresabschusses bis Ende September geliefert. Durch eine kluge Jagdstrategie haben diese Abschüsse der erlebbaren Brunft im Offenland keinen Abbruch getan. Ganz nebenbei wurde in den vergangenen 10 Jahren bei einer Gesamtstrecke von fast 500 Stück Rotwild ein einziges Stück im Januar erlegt – ein altkrankes Schmalttier.

Kahlwildjagd

Die Deutsche Wildtier Stiftung fordert in ihrer Bad Driburger Erklärung, dass Rotwildreduktion niemals ein Dauerzustand sein darf, sondern als ein zeitlich und räumlich begrenztes Projekt mit gezielt einzusetzenden Instrumenten verstanden werden muss. Ein ganz wesentliches Element ist dabei die Kahlwildjagd gleich ab dem 1. August, um tierschutzgerecht einen hohen Anteil Zuwachsträger zur Strecke beizutragen.

Effektivität neuer Hegerichtlinien fraglich

Deutlich hinterfragt werden müssen Regelungen, die zwar einen höheren Abschuss fördern, die jedoch gleichzeitig tendenziell geringe Eingriffe bei den Zuwachsträgern provozieren. So hat die neue Hegerichtlinie für Schalenwild in Hessen der Hegegemeinschaft Riedforst zwar im vergangenen Jagdjahr eine neue Rekordstrecke gebracht, an Alt- und Schmaltieren wurden aber absolut sogar weniger geschossen als im Vorjahr. Eine sehr deutliche Abschusssteigerung hat dagegen die Altersklasse der Spießer mit +62 % und die der jungen Hirsche mit knapp +30 % erfahren. Der Abschuss der Kälber blieb nahezu identisch. Das auf diese Weise langfristig keine Rotwildpopulation reduziert werden kann, ist jedem Milchmädchen klar.

https://www.rothirsch.org/wp-content/uploads/2020/07/kahlwildjagd_gutklepelshagen_akinser.jpg 299 448 Andreas Kinser https://www.rothirsch.org/wp-content/uploads/2020/01/dewist_logo_2017-300x300-1.gif Andreas Kinser2020-07-31 10:35:172022-04-05 12:39:33Kahlwildjagd im August: die tierschutzgerechte Alternative

Beweidung durch Rotwild erhöht Pflanzendiversität im Offenland

21. Juli 2020/in Allgemein/von Andreas Kinser

Forscher der Universität Göttingen konnten nachweisen, dass die Beweidung durch Rotwild günstige Auswirkungen auf unterschiedliche Offenlandlebensräume mit sich bringt. In eingezäunten Flächen war die Pflanzendiversität im Grünland nach drei Jahren fehlender Rothirschbeweidung signifikant zurückgegangen. Die Ergebnisse aus einem dreijährigen Ausschlussexperiment zeigen, dass Wildtierbeweidung eine effektive und praktikable Naturschutzmaßname in Gebieten mit eingeschränkten Zugangsmöglichkeiten sein kann.

Beweidung durch große Pflanzenfresser

Viele Pflanzen- und Tierarten sind an naturnahe Offenlandschaften gebunden, die durch traditionelle landwirtschaftliche Nutzungsformen während der vergangenen Jahrhunderte entstanden sind. Diese zum Teil besonders artenreichen Lebensräume zu erhalten, ist eine große Herausforderung für den Naturschutz. Um dem anhaltenden Rückgang extensiv bewirtschafteter und naturnaher Offenlandlebensräume und den dort vorkommenden Arten entgegenzuwirken, muss auf geeigneten Flächen ein Naturschutzmanagement betrieben werden. Als ein sehr erfolgreiches Managementinstrument im Naturschutz hat sich die Beweidung mit robusten Nutztierrassen erwiesen. Große Pflanzenfresser wie etwa Rinder oder Schafe können die Vegetationsstruktur und die Diversität der Pflanzengesellschaften im Offenland durch Tritt, Verbiss und Samenverbreitung positiv beeinflussen. Allerdings lässt sich eine Beweidung mit Nutztieren nicht in Gebieten umsetzen, die Zugangsbeschränkungen unterliegen. Aus diesem Grund sollte in einer Studie der Abteilung Graslandwissenschaft der Universität Göttingen untersucht werden, ob auch wildlebende Pflanzenfresser zum Erhalt charakteristischer Offenlandgesellschaften beitragen können. Der Truppenübungsplatz Grafenwöhr bot dafür beste Bedingungen.

Um festzustellen, welchen Einfluss die Rothirsche auf die Vegetation haben, wurden in Mageren Flachlandmähwiesen und Trockenen Europäischen Heiden (FFH-Lebensraumtypen 6510 und 4030) 15 bzw. acht Ausschlusszäune aufgestellt. Gleichzeitig wurden offene, für das Rotwild durchgängig frei zugängliche Aufnahmeflächen ausgewiesen. Über einen Zeitraum von drei Jahren wurde die Höhe von Vegetation und Streuschicht gemessen, der Deckungsanteil von Offenboden und der Ertragsanteil der Besenheide geschätzt und die Individuenzahl verholzender Pflanzen gezählt. Außerdem wurde die Diversität und Zusammensetzung der Pflanzengemeinschaften vor Beginn des Experiments im Jahr 2014 und nach drei Jahren Rothirschausschluss im Jahr 2018 verglichen.

Auswirkungen der Rotwildbeweidung

In den eingezäunten Flächen war die Pflanzendiversität im Grünland nach drei Jahren fehlender Rotwildbeweidung signifikant zurückgegangen. Es wurde sowohl in den Wiesen als auch in den Heiden eine veränderte Zusammensetzung der Pflanzengesellschaften sowie eine Zunahme der Höhe von Vegetation und Streuschicht nachgewiesen. Außerdem ging in den Heiden innerhalb der Zäune der Anteil offenen Bodens zurück, während die Anzahl an Gehölzen stark zunahm. Diese Veränderungen in den eingezäunten Flächen deuten auf eine beginnende Entwicklung zu einer eher geschlossenen Strauch- oder Waldvegetation hin. Damit wurde der naturschutzfachliche Wert der Offenlandlebensraumtypen in den von der Rotwildbeweidung ausgeschlossenen Flächen gemindert.

Neben den generellen Auswirkungen der Rothirschbeweidung auf die Vegetation wurde auch untersucht, ob und wie sich die Intensität der Beweidung beeinflussen lässt. Rotwild bevorzugt frische Vegetation, welche beispielsweise wieder aufwächst, nachdem Biomasse etwa durch Brennen oder Mähen entfernt wurde. Vor diesem Hintergrund wurden in den Wiesen Brand und Mahd als zusätzliche Pflegemaßnahmen mit einbezogen. Je fünf der Paare aus offener und eingezäunter Aufnahmefläche wurden einmal jährlich gebrannt bzw. gemäht, die restlichen fünf verblieben ungepflegt. Die Untersuchungsergebnisse zeigten, dass die stärksten Unterschiede in der Vegetationsstruktur und –diversität zwischen eingezäunten und kontinuierlich beweideten Flächen in den gemähten Wiesen auftraten. Mit Hilfe von Wildkameras konnte nachgewiesen werden, dass sich die Rothirsche tatsächlich mehr auf den gemähten als auf anderen Flächen aufhielten. Daher scheint es möglich zu sein, die Habitatnutzung von Rothirschen durch das Mähen ausgewählter Flächen zu beeinflussen.

Insgesamt konnte die Studie nachweisen, dass die Beweidung wildlebender Rothirsche günstige Auswirkungen auf unterschiedliche geschützte Offenlandlebensräume mit sich bringt. Wildtierbeweidung erscheint daher als eine effektive und praktikable Naturschutzmaßname, die insbesondere für große Gebiete mit eingeschränkten Zugangsmöglichkeiten geeignet ist.

Zu der vollständigen Studie gelangen Sie hier:

Friederike Riesch, Bettina Tonn, Hans Georg Stroh, Marcus Meißner, Niko Balkenhol & Johannes Isselstein (2020). Grazing by wild red deer maintains characteristic vegetation of semi‐natural open habitats: Evidence from a 3‐year exclusion experiment. Applied Vegetation Science. doi:10.1111/avsc.12505

 

 

https://www.rothirsch.org/wp-content/uploads/2014/10/Beitragsbild_Großrudel_MBegander.jpg 2636 4725 Andreas Kinser https://www.rothirsch.org/wp-content/uploads/2020/01/dewist_logo_2017-300x300-1.gif Andreas Kinser2020-07-21 12:15:492020-07-21 12:25:13Beweidung durch Rotwild erhöht Pflanzendiversität im Offenland

Neue Jagdzeiten: Ein Minister auf dem Irrweg

1. April 2020/in Allgemein, Unsere Positionen/von Andreas Kinser

Deutsche Wildtier Stiftung kritisiert die Verlängerung der Jagdzeiten in Mecklenburg-Vorpommern

 Hamburg, 27.03.2020. Mit Beginn des neuen Jagdjahres am 1. April wird Mecklenburg-Vorpommern mit die längsten Jagdzeiten in Deutschland haben. Ob die Verlängerung der Jagdzeiten das richtige Mittel ist, um überhöhte Wildbestände abzubauen, stellt die Deutsche Wildtier Stiftung in Frage, so der Geschäftsführer der Deutschen Wildtier Stiftung, Hilmar Freiherr von Münchhausen.

Mit der neuen Verordnung beginnt die Jagdzeit auf Jährlinge beim Rot-, Dam- und Rehwild bereits am 16. April und soll bis zum 31. Januar andauern.  „Die Deutsche Wildtier Stiftung begrüßt einen früheren Beginn der Jagdzeit auf einjähriges Rot- und Damwild, jedoch erst ab dem 1. Mai.“ Der Rehbock ist nach der neuen Regelung 9,5 Monate zum Abschuss freigegeben. Das ist ein Negativrekord, den Mecklenburg-Vorpommern im bundesweiten Vergleich erreicht. „Das Management von Wild in unserer Kulturlandschaft und die Reduktion hoher Wildbeständen sind anspruchsvolle Aufgaben, die weit über das Totschießen von Wildtieren hinausgehen“, so Münchhausen. „Der Fokus auf die Verlängerung der Jagdzeiten bringt nicht die notwendigen Erfolge, wenn nicht alle jagdlichen Mittel vorher ausgeschöpft werden. Verlängerte Jagdzeiten führen zu mehr Störungen der Wildtiere mit der Konsequenz von scheuem Wild, das in den Wäldern steht und dort Bäume verbeißt.“

Lesen Sie hier die Stellungnahme der Deutschen Wildtier Stiftung zum Entwurf der neuen Jagdzeiten in Mecklenburg-Vorpommern.

Der zuständige Minister ignoriert mit seiner Entscheidung sowohl wildbiologische Erkenntnisse als auch die Einwände des Landesjagdverbandes. Er vertritt einseitig die Interessen von Privatwaldbesitzern und der Landesforst und vermittelt, dass hohe Wildbestände alleine durch längeren Jagddruck reduziert werden können. Die Praxis zeigt aber, dass der hohe Abschuss von Rot-, Dam- und Rehwild auch innerhalb einer kurzen Jagdzeit gelingen kann. „Auf dem Gutsbetrieb der Deutschen Wildtier Stiftung werden 65 Prozent des gesamten Jahresabschusses im August und September und damit in zwei Monaten erreicht. Im Januar herrscht Jagdruhe und wir werden auch im April nicht auf Rot- und Rehwild jagen“, betont Münchhausen.

Wege zu einer tierschutzgerechten Rotwildreduktion hat die Deutsche Wildtier Stiftung auf ihrem 9. Rotwildsymposium aufgezeigt. Das zentrale Instrument einer als Projekt verstandenen Reduktion ist dabei die Spätsommerjagd auf Kahlwild.

Den Tagungsband „Der Rothirsch in der Überzahl“ können Sie hier bestellen.

 

 

https://www.rothirsch.org/wp-content/uploads/2014/10/Beitragsbild_Jagdethik_OstseePapier_RGräber.jpg 328 588 Andreas Kinser https://www.rothirsch.org/wp-content/uploads/2020/01/dewist_logo_2017-300x300-1.gif Andreas Kinser2020-04-01 12:20:422020-04-08 09:35:08Neue Jagdzeiten: Ein Minister auf dem Irrweg

Röhr es raus! Petition zur Abschaffung von Rotwildbezirken läuft weiter

4. März 2020/in Allgemein, Kampagnen, Unsere Positionen/von Andreas Kinser

Der Rothirsch darf in Baden-Württemberg nur in fünf gesetzlich festgelegten Rotwildbezirken existieren. Sie umfassen etwa 4 % der Landesfläche. Kein anderes Bundesland gibt dem Hirsch so wenig Platz zum Leben. Deshalb fordern wir: Mehr Lebensraum für den Hirsch in Baden-Württemberg!

Geben Sie dem Rothirsch Ihre Stimme und unterstützen Sie damit die Petition der Deutschen Wildtier Stiftung!

Hier klicken und zur Petition gelangen: www.HilfdemHirsch.org

Rotwildbezirke Baden-Württemberg

Die Rotwildgebiete in Baden-Württemberg sind der Odenwald, der Nord- und Südschwarzwald, der Schönbuch und die Adelegg im Allgäu.

Die bestehende „Rotwildrichtlinie“ auf Basis einer völlig veralteten gesetzlichen Regelung von 1958 läuft im November 2020 aus. Sie darf aus unserer Sicht nicht verlängert werden! Denn sie verpflichtet Jäger dazu, 96 % der Landesfläche hirschfrei zu halten und die Art außerhalb der Rotwildgebiete auszurotten. So verhindert sie die natürlichen Wanderbewegungen der Tiere, den genetischen Austausch der Populationen und die Besiedlung neuer Landschaften. Der Grund: Forst- und Landwirtschaft haben Angst, dass Hirsche junge Bäume und landwirtschaftliche Kulturpflanzen fressen. In anderen Bundesländern findet daher ein Ausgleich zwischen den wirtschaftlichen Interessen des Menschen und den Bedürfnissen der Wildtiere statt. Unterzeichne jetzt diese Petition, um die Politik in Baden-Württemberg zum Umdenken zu bewegen!

Wir fordern, die Lebensräume für den Rothirsch in Baden-Württemberg auszuweiten. Er soll im gesamten Schwarzwald ebenso leben dürfen wie auf der Schwäbischen Alb und in weiteren geeigneten Gebieten. Der Hirsch ist ein faszinierendes Wildtier, eine Bereicherung der Artenvielfalt im „Ländle“ und ein großartiges Erlebnis für jeden Naturfreund. Wir sind davon überzeugt: Ein Miteinander von Hirsch und Mensch ist auch in Baden-Württemberg möglich.

 

https://www.rothirsch.org/wp-content/uploads/2020/04/beitragsbild_hirschpetition2-scaled-e1586332770138.jpg 331 588 Andreas Kinser https://www.rothirsch.org/wp-content/uploads/2020/01/dewist_logo_2017-300x300-1.gif Andreas Kinser2020-03-04 10:00:242022-07-11 12:05:28Röhr es raus! Petition zur Abschaffung von Rotwildbezirken läuft weiter
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Seiten

  • 1. Rotwildsymposium (2002): Rote Liste
  • 10. Rotwildsymposium (2022): 20 Jahre die Stimme des Rothirschs
  • 11.Rotwildsymposium (2024): Strategien zur Überwindung von Notzeiten
  • 2. Rotwildsymposium (2004): Leitbild Rotwild
  • 3. Rotwildsymposium (2006): Rotwildbezirke
  • 5. Rotwildsymposium (2010): Wald-Wild
  • 6. Rotwildsymposium (2012): Hegegemeinschaften
  • 8. Rotwildsymposium (2016): Der Hirsch als Naturschützer
  • 9. Rotwildsymposium (2018): Tierschutz in Reduktionsprojekten
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