Beweidung durch Rotwild erhöht Pflanzendiversität im Offenland

Forscher der Universität Göttingen konnten nachweisen, dass die Beweidung durch Rotwild günstige Auswirkungen auf unterschiedliche Offenlandlebensräume mit sich bringt. In eingezäunten Flächen war die Pflanzendiversität im Grünland nach drei Jahren fehlender Rothirschbeweidung signifikant zurückgegangen. Die Ergebnisse aus einem dreijährigen Ausschlussexperiment zeigen, dass Wildtierbeweidung eine effektive und praktikable Naturschutzmaßname in Gebieten mit eingeschränkten Zugangsmöglichkeiten sein kann.

Beweidung durch große Pflanzenfresser

Viele Pflanzen- und Tierarten sind an naturnahe Offenlandschaften gebunden, die durch traditionelle landwirtschaftliche Nutzungsformen während der vergangenen Jahrhunderte entstanden sind. Diese zum Teil besonders artenreichen Lebensräume zu erhalten, ist eine große Herausforderung für den Naturschutz. Um dem anhaltenden Rückgang extensiv bewirtschafteter und naturnaher Offenlandlebensräume und den dort vorkommenden Arten entgegenzuwirken, muss auf geeigneten Flächen ein Naturschutzmanagement betrieben werden. Als ein sehr erfolgreiches Managementinstrument im Naturschutz hat sich die Beweidung mit robusten Nutztierrassen erwiesen. Große Pflanzenfresser wie etwa Rinder oder Schafe können die Vegetationsstruktur und die Diversität der Pflanzengesellschaften im Offenland durch Tritt, Verbiss und Samenverbreitung positiv beeinflussen. Allerdings lässt sich eine Beweidung mit Nutztieren nicht in Gebieten umsetzen, die Zugangsbeschränkungen unterliegen. Aus diesem Grund sollte in einer Studie der Abteilung Graslandwissenschaft der Universität Göttingen untersucht werden, ob auch wildlebende Pflanzenfresser zum Erhalt charakteristischer Offenlandgesellschaften beitragen können. Der Truppenübungsplatz Grafenwöhr bot dafür beste Bedingungen.

Um festzustellen, welchen Einfluss die Rothirsche auf die Vegetation haben, wurden in Mageren Flachlandmähwiesen und Trockenen Europäischen Heiden (FFH-Lebensraumtypen 6510 und 4030) 15 bzw. acht Ausschlusszäune aufgestellt. Gleichzeitig wurden offene, für das Rotwild durchgängig frei zugängliche Aufnahmeflächen ausgewiesen. Über einen Zeitraum von drei Jahren wurde die Höhe von Vegetation und Streuschicht gemessen, der Deckungsanteil von Offenboden und der Ertragsanteil der Besenheide geschätzt und die Individuenzahl verholzender Pflanzen gezählt. Außerdem wurde die Diversität und Zusammensetzung der Pflanzengemeinschaften vor Beginn des Experiments im Jahr 2014 und nach drei Jahren Rothirschausschluss im Jahr 2018 verglichen.

Auswirkungen der Rotwildbeweidung

In den eingezäunten Flächen war die Pflanzendiversität im Grünland nach drei Jahren fehlender Rotwildbeweidung signifikant zurückgegangen. Es wurde sowohl in den Wiesen als auch in den Heiden eine veränderte Zusammensetzung der Pflanzengesellschaften sowie eine Zunahme der Höhe von Vegetation und Streuschicht nachgewiesen. Außerdem ging in den Heiden innerhalb der Zäune der Anteil offenen Bodens zurück, während die Anzahl an Gehölzen stark zunahm. Diese Veränderungen in den eingezäunten Flächen deuten auf eine beginnende Entwicklung zu einer eher geschlossenen Strauch- oder Waldvegetation hin. Damit wurde der naturschutzfachliche Wert der Offenlandlebensraumtypen in den von der Rotwildbeweidung ausgeschlossenen Flächen gemindert.

Neben den generellen Auswirkungen der Rothirschbeweidung auf die Vegetation wurde auch untersucht, ob und wie sich die Intensität der Beweidung beeinflussen lässt. Rotwild bevorzugt frische Vegetation, welche beispielsweise wieder aufwächst, nachdem Biomasse etwa durch Brennen oder Mähen entfernt wurde. Vor diesem Hintergrund wurden in den Wiesen Brand und Mahd als zusätzliche Pflegemaßnahmen mit einbezogen. Je fünf der Paare aus offener und eingezäunter Aufnahmefläche wurden einmal jährlich gebrannt bzw. gemäht, die restlichen fünf verblieben ungepflegt. Die Untersuchungsergebnisse zeigten, dass die stärksten Unterschiede in der Vegetationsstruktur und –diversität zwischen eingezäunten und kontinuierlich beweideten Flächen in den gemähten Wiesen auftraten. Mit Hilfe von Wildkameras konnte nachgewiesen werden, dass sich die Rothirsche tatsächlich mehr auf den gemähten als auf anderen Flächen aufhielten. Daher scheint es möglich zu sein, die Habitatnutzung von Rothirschen durch das Mähen ausgewählter Flächen zu beeinflussen.

Insgesamt konnte die Studie nachweisen, dass die Beweidung wildlebender Rothirsche günstige Auswirkungen auf unterschiedliche geschützte Offenlandlebensräume mit sich bringt. Wildtierbeweidung erscheint daher als eine effektive und praktikable Naturschutzmaßname, die insbesondere für große Gebiete mit eingeschränkten Zugangsmöglichkeiten geeignet ist.

Zu der vollständigen Studie gelangen Sie hier:

Friederike Riesch, Bettina Tonn, Hans Georg Stroh, Marcus Meißner, Niko Balkenhol & Johannes Isselstein (2020). Grazing by wild red deer maintains characteristic vegetation of semi‐natural open habitats: Evidence from a 3‐year exclusion experiment. Applied Vegetation Science. doi:10.1111/avsc.12505

 

 

Neue Jagdzeiten: Ein Minister auf dem Irrweg

Deutsche Wildtier Stiftung kritisiert die Verlängerung der Jagdzeiten in Mecklenburg-Vorpommern

 Hamburg, 27.03.2020. Mit Beginn des neuen Jagdjahres am 1. April wird Mecklenburg-Vorpommern mit die längsten Jagdzeiten in Deutschland haben. Ob die Verlängerung der Jagdzeiten das richtige Mittel ist, um überhöhte Wildbestände abzubauen, stellt die Deutsche Wildtier Stiftung in Frage, so der Geschäftsführer der Deutschen Wildtier Stiftung, Hilmar Freiherr von Münchhausen.

Mit der neuen Verordnung beginnt die Jagdzeit auf Jährlinge beim Rot-, Dam- und Rehwild bereits am 16. April und soll bis zum 31. Januar andauern.  „Die Deutsche Wildtier Stiftung begrüßt einen früheren Beginn der Jagdzeit auf einjähriges Rot- und Damwild, jedoch erst ab dem 1. Mai.“ Der Rehbock ist nach der neuen Regelung 9,5 Monate zum Abschuss freigegeben. Das ist ein Negativrekord, den Mecklenburg-Vorpommern im bundesweiten Vergleich erreicht. „Das Management von Wild in unserer Kulturlandschaft und die Reduktion hoher Wildbeständen sind anspruchsvolle Aufgaben, die weit über das Totschießen von Wildtieren hinausgehen“, so Münchhausen. „Der Fokus auf die Verlängerung der Jagdzeiten bringt nicht die notwendigen Erfolge, wenn nicht alle jagdlichen Mittel vorher ausgeschöpft werden. Verlängerte Jagdzeiten führen zu mehr Störungen der Wildtiere mit der Konsequenz von scheuem Wild, das in den Wäldern steht und dort Bäume verbeißt.“

Lesen Sie hier die Stellungnahme der Deutschen Wildtier Stiftung zum Entwurf der neuen Jagdzeiten in Mecklenburg-Vorpommern.

Der zuständige Minister ignoriert mit seiner Entscheidung sowohl wildbiologische Erkenntnisse als auch die Einwände des Landesjagdverbandes. Er vertritt einseitig die Interessen von Privatwaldbesitzern und der Landesforst und vermittelt, dass hohe Wildbestände alleine durch längeren Jagddruck reduziert werden können. Die Praxis zeigt aber, dass der hohe Abschuss von Rot-, Dam- und Rehwild auch innerhalb einer kurzen Jagdzeit gelingen kann. „Auf dem Gutsbetrieb der Deutschen Wildtier Stiftung werden 65 Prozent des gesamten Jahresabschusses im August und September und damit in zwei Monaten erreicht. Im Januar herrscht Jagdruhe und wir werden auch im April nicht auf Rot- und Rehwild jagen“, betont Münchhausen.

Wege zu einer tierschutzgerechten Rotwildreduktion hat die Deutsche Wildtier Stiftung auf ihrem 9. Rotwildsymposium aufgezeigt. Das zentrale Instrument einer als Projekt verstandenen Reduktion ist dabei die Spätsommerjagd auf Kahlwild.

Den Tagungsband „Der Rothirsch in der Überzahl“ können Sie hier bestellen.

 

 

Röhr es raus! Petition zur Abschaffung von Rotwildbezirken läuft weiter

Der Rothirsch darf in Baden-Württemberg nur in fünf gesetzlich festgelegten Rotwildbezirken existieren. Sie umfassen etwa 4 % der Landesfläche. Kein anderes Bundesland gibt dem Hirsch so wenig Platz zum Leben. Deshalb fordern wir: Mehr Lebensraum für den Hirsch in Baden-Württemberg!

Geben Sie dem Rothirsch Ihre Stimme und unterstützen Sie damit die Petition der Deutschen Wildtier Stiftung!

Hier klicken und zur Petition gelangen: www.HilfdemHirsch.org

Rotwildbezirke Baden-Württemberg

Die Rotwildgebiete in Baden-Württemberg sind der Odenwald, der Nord- und Südschwarzwald, der Schönbuch und die Adelegg im Allgäu.

Die bestehende „Rotwildrichtlinie“ auf Basis einer völlig veralteten gesetzlichen Regelung von 1958 läuft im November 2020 aus. Sie darf aus unserer Sicht nicht verlängert werden! Denn sie verpflichtet Jäger dazu, 96 % der Landesfläche hirschfrei zu halten und die Art außerhalb der Rotwildgebiete auszurotten. So verhindert sie die natürlichen Wanderbewegungen der Tiere, den genetischen Austausch der Populationen und die Besiedlung neuer Landschaften. Der Grund: Forst- und Landwirtschaft haben Angst, dass Hirsche junge Bäume und landwirtschaftliche Kulturpflanzen fressen. In anderen Bundesländern findet daher ein Ausgleich zwischen den wirtschaftlichen Interessen des Menschen und den Bedürfnissen der Wildtiere statt. Unterzeichne jetzt diese Petition, um die Politik in Baden-Württemberg zum Umdenken zu bewegen!

Wir fordern, die Lebensräume für den Rothirsch in Baden-Württemberg auszuweiten. Er soll im gesamten Schwarzwald ebenso leben dürfen wie auf der Schwäbischen Alb und in weiteren geeigneten Gebieten. Der Hirsch ist ein faszinierendes Wildtier, eine Bereicherung der Artenvielfalt im „Ländle“ und ein großartiges Erlebnis für jeden Naturfreund. Wir sind davon überzeugt: Ein Miteinander von Hirsch und Mensch ist auch in Baden-Württemberg möglich.

 

12 Leitsätze für die Zukunft der Jagd

Für viele Menschen beinhaltet Jagd Leidenschaft, Passion und vor allem Engagement – für unsere Flora und Fauna. Deswegen unterstützt die Deutsche Wildtier Stiftung die Initiative Waidgerechte Jagd. Sie steht für ein aufgeklärtes Bild der Jagd, das durch aktiven Tier- und Naturschutz Lebewesen, Gesellschaft und Jäger eint. Die Mission der Initiatoren ist, Jägern einen Wertekompass für ihre jagdliche Praxis und Nichtjägern Informationen über eine aufgeklärte und moderne Form der Jagd auf der Homepage zu bieten. Die Initiative hat 12 Leitsätze zur Waidgerechten Jagd entwickelt, die auf der Homepage vorgestellt und in Blogbeiträgen mit Leben gefüllt werden.

Stellungnahme der Deutschen Wildtier Stiftung zum Entwurf neuer Jagdzeiten in M-V

Ende November 2019 hat sich das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Mecklenburg-Vorpommern mit Vertretern von Umwelt-, Forst- und Jagdverbänden getroffen, um gemeinsame Strategien für waldangepasste Wildbestände zu entwickeln. Das am Ende der dreistündigen Veranstaltung erarbeitete Positionspapier wurde von der Deutschen Wildtier Stiftung nicht mit unterzeichnet. In dem nun vorgelegten Verordnungsentwurf des MLU zur Änderung der Jagdzeiten in M-V soll die Jagdzeit für wiederkäuendes Schalenwild weiter verlängert werden – Mecklenburg-Vorpommern würde damit die längsten Jagdzeiten Europas erhalten.

Die Stellungnahme der Deutschen Wildtier Stiftung zu dem vom Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommerns erarbeiteten Vorschlag, die Jagdzeiten in Mecklenburg-Vorpommern zu verlängern und die Nachtjagd auf Schwarzwild weiter zu erleichtern, finden Sie hier.

Rotwildreduktion im Lechtaler Tötungsgatter

Im Tiroler Lechtal, keine 10 Kilometer von der deutschen Grenze entfernt, wurden in der Nacht vom 9. auf den 10. Februar 33 Stück Rotwild in einem extra errichteten Wildgatter getötet. Fotos zeigen Tiere mit zum Teil gebrochenen Unterkiefern, die zusammengedrängt an einem Zaun liegen. Die Tötung erfolgte auf Anweisung des Landesverwaltungsgerichtes zur Eindämmung der Tuberkulose (TBC), die in diesem Gebiet laut Aussage der Behörden besonders häufig vorkommt. Tatsächlich sollen fünf der 33 getöteten Tiere infiziert gewesen sein, in anderen Revieren ist die TBC-Infektionsrate deutlich geringer.

Der Bürgermeister der Gemeinde hatte Ende Januar in einem Brief an den zuständigen Bundesminister Alternativen zur Tötung im Gatter vorgeschlagen. Noch am Wochenende hatten Tierschützer versucht, mithilfe von Schildern die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit auf die geplante Aktion zur TBC-Seuchenbekämpfung zu lenken um die Tötung zu verhindern. Für Entsetzen hat nun die Art und Weise der Umsetzung gesorgt: Tirols Landesjägermeister Anton Larcher schrieb auf Facebook „In 45 Minuten wurde hier die Reputation unseres Landes massiv und international beschädigt.“

Einen Fernsehbeitrag zu den Geschehnissen in Kaisers im Lechtal sehen Sie hier.

Tatsächlich lassen die Bilder aus dem Tötungsgatter darauf schließen, dass die Aktion entgegen eines ersten Statements des Landesveterinärdirektors keineswegs „schonend und tierschutzgerecht“ abgelaufen ist. Tirols Vize-Landeshauptmann Josef Geisler äußerte sich bereits dahingehend, dass die Methoden der Tötungsgatter nicht mehr zeitgemäß und abzulehnen sei. Für ihn steht fest, dass Tirol derartige Gatterabschüsse künftig verbieten wird.

Wege zu einer tierschutzgerechten Rotwildreduktion

In dem betroffenen Revier im Tiroler Lechtal wurden seit längerem die Mindestabschüsse, die im Seuchenfall in Österreich nach nach dem Tierseuchenrecht und nicht nach dem Jagdrecht vorgegeben werden, nicht erfüllt. Im ablaufenden Jagdjahr konnten in der Gemeindejagd Kaisers von den 58 mindestens zu erlegenden Tieren nur 38 erlegt werden. Das Reduktionsziel bei Rotwild im Hegegebiet Lechtal beträgt derzeit 5,1 Stück pro 100 ha Rotwildlebensraum und ist damit im Vergleich zu den meisten Revieren in Deutschland relativ hoch.

Die offensichtlich tierschutzwidrige Tötung von Rotwild im Lechtaler Gatter ist sicherlich das extremste Beispiel für die Folgen, die eine fehlgeschlagene Reduktion von Rotwild haben kann. Wege zu einer tierschutzgerechten Rotwildreduktion hat die Deutsche Wildtier Stiftung auf ihrem 9. Rotwildsymposium aufgezeigt. Das zentrale Instrument einer als Projekt verstandenen Reduktion ist dabei die Spätsommerjagd auf Kahlwild.

Den Tagungsband „Der Rothirsch in der Überzahl“ können Sie hier bestellen.

Tierschutzbedenken gegen Nicht-Erlegung von Rotwild

Ein Gespenst geht um in Europa – das Gespenst der Afrikanischen Schweinepest (ASP). Um die Wildschweinbestände mit Blick auf die an den Grenzen Deutschlands stehende ASP zu reduzieren, sind den Jagdbehörden derzeit viele Mittel recht: Die Jagd mit Scheinwerfern oder Nachtzieltechnik sind ebenso wenig ein Tabu wie Prämien auf den Abschuss von Wildschweinen. Die oberste Jagdbehörde des Landes Brandenburg hat nun einen noch deutlich weitergehenden Vorschlag gemacht, durch den unter der Bedrohung durch die ASP allerdings nicht die Jagd auf Wildschweine intensiviert werden soll – sondern die auf Rehe und Hirsche. „Mit Begründung der ASP-Prävention möchte das grün-geführte Landwirtschaftsministerium in Potsdam die Jagdzeit auf Reh-, Dam- und Rotwild um anderthalb Monate bis zum 29. Februar verlängern“, sagt Dr. Andreas Kinser, stellvertretender Leiter Natur- und Artenschutz bei der Deutschen Wildtier Stiftung. In einem Schreiben vom 17.1. an die Jagdverbände in Brandenburg heißt es dazu lapidar, dass es „tierschutzrechtlich bedenklich“ sei, Rehe und Hirsche bei der Jagd auf Wildschweine nicht gleich mit zu erlegen, von denen es ja im Land sowieso zu viele gäbe. „Es ist schlicht unanständig, die ASP als Vorwand für eine intensivierte Jagd auf die von vielen Förstern ungeliebten Tierarten zu nutzen“, so Kinser weiter.

Mit Beginn der Setzzeit der Wildschweine etwa im Januar steigt auch die Gefahr von Fehlabschüssen führender Muttertiere, die ein Verwaisen und damit einen qualvollen Tod der Frischlinge zur Folge haben. Diese Gefahr ist gerade bei den sogenannten Drückjagden, die von der obersten Jagdbehörde im Land Brandenburg favorisiert werden, groß. Denn bei dieser Jagdart verlassen die Bachen häufig ihre gerade erst geborenen Frischlinge und kommen so einzeln und vermeintlich ohne Frischlinge vor die Schützen und werden erlegt. Die Deutsche Wildtier Stiftung empfiehlt zur ASP-Prävention dagegen in den Monaten Februar bis April vor allem die Jagd an Kirrungen, an denen selektiv die nicht-führenden bzw. männlichen Tiere erlegt werden können. Ganz im Gegensatz zu den Vorschlägen der obersten Jagdbehörde in Brandenburg sollte aus Sicht der Deutschen Wildtier Stiftung die Jagd auf reine Pflanzenfresser wie Reh- oder Rotwild ruhen, da jeder erhöhte Energieverbrauch der Tiere automatisch zu einem erhöhten Nahrungsbedarf und damit zu erhöhten Fraßeinwirkungen an der Waldvegetation führt.

Unter Rindern: Zweiter Rothirsch gesellt sich zu Galloway-Herde

Seit Jahren ist der Zuzug dänischen Rotwildes in das nördliche Schleswig-Holstein ungebrochen. In den Landkreisen Nordfriesland und Schleswig-Flensburg, die früher eher für ihre hohen Bestände an Niederwild bekannt waren, taucht immer wieder vereinzeltes Rotwild auf. Jährlich werden in beiden Landkreisen zusammen mittlerweile über 100 Tiere erlegt – Tendenz steigend. Sehr willkommen sind die Tiere dagegen auf Flächen der Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein, die auf einem ehemaligen Standortübungsplatz nahe Flensburg auf über 300 Hektar eine halboffene Weidelandschaft mit Rindern und Koniks entwickelt hat. Das diese Landschaften den ursprünglichen Lebensräumen des Rotwildes in Europa entsprechen, zeigen mittlerweile zwei wild lebende Rothirsche, die sich der Galloway-Herde angeschlossen haben.

Schon seit über drei Jahren ist Rothirsch „Sven“ ein steter Begleiter der Rinderherde, der auch vor den Menschen kaum mehr Scheu zeigt. Neu hinzugezogen ist in diesem Jahr ein weiterer junger Rothirsch, der immer wieder die Nähe seines Artgenossen und vielleicht auch die der Rinder sucht. Ginge es nach dem Pächter der Flächen, dem Ökolandbaubetrieb Bunde Wischen, dann dürfte sich gerne langfristig ein Rotwildrudel auf den Flächen etablieren. Tunlichst meiden sollten die beiden jungen Rothirsche hingegen den Landkreis Nordfriesland: Dort wurden in der bisherigen Jagdsaison knapp 40 Stück Rotwild erlegt – darunter fast 35 Hirsche!

 

 

 

Freiheit für den Rothirsch in Baden-Württemberg!

Die Deutsche Wildtier Stiftung hat am 11. Dezember die weltweit erste geröhrte Petition an Peter Hauk, Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz in Baden-Württemberg, übergeben. Doch statt Körben mit Unterschriftenlisten gab es einen Stick mit einer Audiodatei. Zu hören sind fast 10 Stunden Hirschröhren. „Mittlerweile fordern über 30.000 Naturfreunde mit uns gemeinsam mehr Lebensraum für den Rothirsch in Baden-Württemberg“, erläutert Hilmar Freiherr von Münchhausen, Geschäftsführer der Deutschen Wildtier Stiftung. Für die geröhrte Petition zählt jede Unterstützerstimme mit einer Sekunde Hirschröhren!

Rothirsch-Petition läuft weiter

Die Petition läuft auch nach der Übergabe der ersten 30.000 Stimmen weiter. Geben sie auf www.change.org weiterhin Ihre Stimme ab!

Bei der Übergabe zeigte sich der Minister zwar gesprächsbereit, verwies aber nur auf den noch nicht vorliegenden Managementplan für das Rotwild Gebiet Nordschwarzwald. „Wir brauchen nicht mehr Papier, sondern einen beherzten Schritt in eine neue Rotwildpolitik“, fordert der Geschäftsführer der Deutschen Wildtier Stiftung.

Mitte September startete die Deutsche Wildtier Stiftung ihre Online Petition auf www.HilfdemHirsch.org. Worum geht es bei der Petition? In Baden-Württemberg darf Deutschlands größtes Säugetier nur in fünf gesetzlich ausgewiesenen Rotwildgebieten leben. „Das sind gerade vier Prozent der Landesfläche“, kritisiert Münchhausen. „Außerhalb dieser fünf voneinander isolierten Rotwildgebiete müssen die Tiere erschossen werden. Wir fordern, die Lebensräume für den Rothirsch in Baden-Württemberg auszuweiten.“

Auch nach der Übergabe wird weiter um Unterschriften für den Rothirsch geworben, denn 2020 läuft die Rotwildrichtlinie des Landes Baden-Württemberg aus. Diese Richtlinie, die verhindert, dass sich die Tiere ausbreiten können, darf nicht einfach verlängert werden. „Wir werden mit allen Naturfreunden gemeinsam weiter dafür kämpfen, dass der Rothirsch zukünftig im ganzen Schwarzwald leben und neue Gebiete in Baden-Württemberg wie die Schwäbische Alb besiedeln darf“, so Münchhausen.

Argumente für die Abschaffung der Rotwildbezirke

Der Rothirsch kann im Gegensatz zu anderen Wildtieren seinen Lebensraum in Baden-Württemberg nicht selbst bestimmen. Eine Verordnung aus dem Jahr 1958 legt fest, wo der Rothirsch leben darf und wo nicht. Ein Lebensrecht hat der Rothirsch nur in fünf ausgewiesenen Rotwildbezirken. Alle Regionen außerhalb dieser Gebiete müssen per Totalabschuss hirschfrei gehalten werden. Die Rotwildbezirke umfassen weniger als 4% der Landesfläche, d.h. 96 % Baden-Württembergs sind ein „No Go Area“ für den Rothirsch. Die auf der Verordnung von 1958 aufbauende Rotwildrichtlinie läuft 2020 aus – eine Chance für eine bessere Rotwildpolitik!

Die Deutsche Wildtier Stiftung fordert das Land Baden-Württemberg auf, die Rotwildbezirke abzuschaffen und dem Rothirsch mehr Lebensraum zu geben!

  • Ob Reh, Wildschwein oder Wolf – alle Wildtiere suchen sich für sie geeignete Lebensräume. Kommt es dabei zu Konflikten mit den Nutzungsinteressen des Menschen, müssen diese gelöst werden. Die Lösung darf jedoch nicht heißen, Wildtiere großflächig zu vernichten. Die durch den Nahrungsbedarf ausgelösten Fraßeinwirkungen des Rotwildes in der Feldflur und im Wald sind kein hinreichendes Argument, diese Tierart nur in winzigen „Reservaten“ zu dulden und sie außerhalb vollständig abzuschießen. Durch ein umfassendes Management unter Einbindung aller relevanten Akteure lassen sich Schäden in der Land- und Forstwirtschaft reduzieren, u.a. durch veränderte Jagdmethoden und das Schaffen von Äsungsflächen.
  • Der Rothirsch ist Teil unserer Artenvielfalt und trägt als großer wildlebender Pflanzenfresser zur Erhaltung der Biodiversität bei. Nahrungsaufnahme und Wanderbewegungen der Tiere schaffen Mikrohabitate und verbreiten Pflanzensamen. Auch der Verbiss oder das Schälen von Bäumen sind aus ökologischer Sicht keine Schäden.
  • Langfristig bleiben vitale Rotwildpopulationen nur erhalten, wenn ein genetischer Austausch möglich ist. Solange der Lebensraum der Tiere in Baden-Württemberg auf fünf kleine und untereinander nicht vernetzte Areale begrenzt wird, besteht die Gefahr einer Inzuchtdepression durch zunehmende genetische Verarmung.
  • Da der Rothirsch bevorzugt tradierte Wanderrouten nutzt, können mögliche Kollisionen im Straßenverkehr durch Wildbrücken u.a. auf Grundlage des für Baden-Württemberg existierenden Generalwildwegeplans reduziert werden.
  • Der Rothirsch sollte auch in Baden-Württemberg für Naturfreunde erlebbar werden. Es besteht zurzeit kaum eine Chance, den Rothirsch in freier Wildbahn zu beobachten. Dabei ist das Tier eng mit der Landeskultur verbunden und das Erlebnis großer Wildtiere stärkt und fördert die Sensibilität und Akzeptanz der Öffentlichkeit für den Arten- und Naturschutz. Aufbauend auf den Konzepten im Südschwarzwald und im Schönbuch sind vor allem Nationalparke und Biosphärengebiete gefordert, das Erlebnis von Wildtieren für den Menschen zu ermöglichen.

 

Kampagne „PLATZ-Hirsch“ gestartet!

Der Landesjagdverband Baden-Württemberg hat die Kampagne „PLATZ-Hirsch“ gestartet! Denn der Umgang mit dem Rotwild ist nach Ansicht des Verbandes im „Ländle“ nicht mehr zeitgemäß. Rotwild wird dort nur in fünf exakt abgegrenzten Gebieten geduldet. Dabei ist Rotwild sehr mobil – seine Wanderkorridore sind Grundlage für den Generalwildwegeplan, der für die Raumplanung in Baden-Württemberg inzwischen verbindlich ist. Trotzdem muss heute noch nahezu alles Rotwild außerhalb der definierten Gebiete erlegt werden.

Der Umgang mit dem Rotwild wird im Land durch eine Verordnung aus dem Jahr 1958 geregelt. Trotzdem sich in den 61 Jahren sehr vieles verändert hat, gilt die antiquierte Regelung nach wie vor. Der LJV fordert deshalb

  • Mehr Platz:                       4% der Landesfläche als Rotwildlebensraum sind zu wenig, eine Anpassung der Rotwildgebiete und die Möglichkeit der Erschließung neuer Lebensräume ist erforderlich,
  • Mehr Plan:                        Ganzheitliche Managementplanung für das ganze Land,
  • Mehr Respekt:                 Wildruhezonen sind wichtige Bestandteile dieser Planung,
  • Mehr Vielfalt:                  die ökologische Rolle von Rotwild, u.a. als Biodiversitätsstifter muss stärker berücksichtigt werden,
  • Mehr Verbund:               die stärkere Vernetzung von Lebensräumen und die Aufhebung des Abschussgebots außerhalb von Rotwildgebieten.

Nähere Informationen sowie ein Erklär-Video zum Rotwildmanagement in Baden-Württemberg finden Sie unter www.platzhirschbw.de .

Die Kampagne des Landesjagdverbandes Baden-Württemberg läuft parallel zu der online-Petition der Deutschen Wildtier Stiftung  zum Thema Rotwild in BW hinweisen: https://kurzelinks.de/9f90. 

Die beiden Kampagnen laufen parallel und unterstützen sich gegenseitig. Das gemeinsame Ziel ist es, die Situation des Rotwildes in Baden-Württemberg zu verbessern.