Lebensraumgutachten Taunus

Wildschutzgebiet statt Wintersport

(Merkur.de vom 10.1.18) Gerade im Bergwald der Bayerischen Alpen gehört die Winterfütterung in einem Wildschutzgebiet zu den wichtigen Instrumenten des Wildtiermanagements. Die einstigen Wintereinstände des Rotwildes in den Tallagen sind durch Siedlungen und Straßen verbaut und dadurch für die störungsempfindlichen Tiere nicht mehr als Lebensraum geeignet. Die Winterfütterung ist also eine Krücke, um das Rotwild im Bergwald überhaupt zu erhalten.

Um dem Rotwild an einer Fütterungsstelle bei Wildbad Kreuth die dringend notwendige Ruhe zu verschaffen, hat das Landratsamt Miesbach im Oktober 2017 ein Wildschutzgebiet ausgewiesen. Von der Verordnung betroffen ist allerdings auch ein überaus beliebter Wanderweg, auf dem Wanderer im Winter nur noch vormittags und ohne Hunde unterwegs sein dürfen. Wer die die Wildschutzgebietsverordnung missachtet und trotzdem außerhalb der genehmigten Zeiten oder mit Hund auf dem Weg spaziert, dem droht eine Geldbuße von bis zu 5000 €. Die Rechtsgrundlage dafür bietet das Bayerische Jagdgesetz. Danach können insbesondere Bereiche, in denen gefüttert werden muss, zum Wildschutzgebiet erklärt werden. Im Fall des Wildschutzgebietes bei Wildbad Kreuth haben Wanderer  aber das Wild offenbar schon verschreckt. „Das Rotwild zieht sich zurück und nimmt die Fütterung nicht mehr an“, heißt es in einer Pressemitteilung.

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Die Deutsche Wildtier Stiftung fordert seit vielen Jahren, dass in den Schwerpunktgebieten der Rotwildverbreitung Wildruhezonen ausgewiesen werden. Damit Rotwild hier seinen natürlichen Verhaltensweisen nachgehen und im Winter seine Stoffwechselaktivität reduzieren kann, müssen sich in Wildruhezonen sowohl die Jagd als auch der nichtjagende Waldbesucher zurückziehen. Bayern gehört zu den wenigen Bundesländer, in denen solche Gebiete als Wildschutzgebiet auch per Gesetz ausgewiesen werden können.