EU-Naturschutz geht vor „Wald vor Wild“
(Jagd in Bayern 6/2016) In Oberbayern hat ein Eigenjagdbesitzer erfolgreich gegen die Festsetzung des Abschussplans auf Rotwild geklagt. Sein Revier liegt vollständig in einem europäischen Vogelschutzgebiet (SPA), in dem das besonders geschützte Auerwild vorkommt. Die Untere Jagdbehörde hatte diesem Umstand bei ihrer Bewertung aber nicht Rechnung gezollt. Das Bayerische Verwaltungsgericht München befand nun, dass in […]
