Wildruhezone Rotwild Peter Schild

Wildruhezone für das Rotwild

(dpa/ Nordbayerischer Kurier vom 19.02.)  Ein Spaziergang im Winterwald ist etwas Schönes. Schnee knirscht unter den Füßen und inmitten der schneebehangenen Bäume herrscht eine fast gespenstische Ruhe. Doch im tiefverschneiten Wald gibt es auch Regeln. Zum Beispiel: Betreten verboten. Im Veldensteiner Forst in der Oberpfalz dürfen zwei Wildruhezonen von Oktober bis April nicht betreten werden. „Wir hatten 2013 mit Absprache des Landratsamtes zwei Wildruhezonen eingerichtet“, sagt Frank Pirner, Leiter der Bayerischen Staatsforsten Pegnitz. Eine Wildruhezone ist 150 Hektar groß, die  andere 240 Hektar.

Wildruhezone hilft dem Waldumbau

Die Wildruhezonen im Veldensteiner Forst dienen nicht primär dem Wildtierschutz, sondern vielmehr dem Wald. Pirner erklärt, dass sich Rotwild im Winter kaum bewegt und den Stoffwechsel herunter fährt, um Energie zu sparen. Wenn es jetzt gestört werden würde und flüchten muss, werden die Reserven verbraucht, die durch Schäle und Verbiss der Waldvegetation wieder ausgeglichen werden müssen. Ganz wichtig: Damit eine Wildruhezone funktioniert gilt nicht nur für Spaziergänger „Betreten verboten“ sondern vor allem auch für Jäger. In den Wildruhzonen im Veldensteiner Forst wird nur an einem Tag im Jahr gejagt. Die restlichen 364 Tage hat das Rotwild dort seine Ruhe.

Zu dem vollständigen Artikel im Nordbayerischen Kurier gelangen Sie hier.

Stangensucher gefährden Wildruhezone

Im baden-württembergischen Schönbuch in der Nähe von Stuttgart appellieren die Förster derzeit an die Vernunft der Waldbesucher, Waldwege nicht zu verlassen und die ausgewiesenen Wildruhezonen zu respektieren. Gerade im Februar, wenn die älteren Rothirsche ihre Geweihstangen verlieren, gehen Stangensucher gezielt in die Wildruhezonen für dass Rotwild, um die abgeworfenen Geweihe aufzusammeln. Doch wer ein Geweih aus dem Wald mitnehme, mache sich der Wilderei schuldig, erklärte der stellvertretende Leiter der Abteilung Forst im Kreis Tübingen, Götz Graf Bülow von Dennewitz. Und wer Wildruhezonen betritt, könne mit einem Bußgeld von mehr als 100 Euro belegt werden.

Zu dem Artikel in der zvw vom 19.02. gelangen Sie hier.