Das „Ostsee-Papier“ zur Jagdethik

Aus Anlass ihres 7. Rotwildsymposiums ruft die Deutsche Wildtier Stiftung Jagdpraxis und Gesetzgebung zu einem verantwortungsvollen und fairen Umgang mit unseren großen Wildtieren auf. Der Aufruf wurde in dem Abschlussdokument des 7. Rotwildsymposiums, dem „Ostsee-Papier“ zum ethischen Umgang mit großen Wildtieren in Politik und Jagd, formuliert. Das Abschlussdokument enthält außerdem Gedanken zur Jagdethik, die Inhalt der Diskussionen auf dem 7. Rotwildsymposium der Deutschen Wildtier Stiftung gewesen sind.

 

DAS „OSTSEE-PAPIER“

zum ethischen Umgang mit unseren großen Wildtieren in Politik und Jagd

anlässlich des 7. Rotwildsymposiums der Deutschen Wildtier Stiftung (2014)

 

PRÄAMBEL

Leben und Wohlbefinden von Wildtieren sind in den Werten unserer Gesellschaft und den daraus resultierenden Gesetzen tief verankert. Um den ethischen und moralischen Ansprüchen unserer Gesellschaft gerecht zu werden, muss der Natur-nutzende Mensch bei allen Entscheidungen seine Verantwortung für das Wohlbefinden der Wildtiere gegen seine Handlungsmotive abwägen. Eine besondere Verantwortung hat der Gesetzgeber, der den Rahmen für die Handlungen des Menschen vorgibt und dabei die Belange der Wildtiere berücksichtigen muss. Sowohl der Natur-nutzende Mensch als auch der Gesetzgeber sollten alle Wildtiere mit gleichem Maß messen.

Einen wesentlichen Anteil an einem zeitgemäßen Umgang mit großen Wildtieren hat die Art der Jagdausübung. Ein ernst genommenes und sich weiterentwickelndes Selbstverständnis der Jäger bietet einen geeigneten Handlungsrahmen, um das Wohlbefinden der großen Wildtiere best-möglich zu gewährleisten. Wo dies nicht der Fall ist, müssen Gesetze formuliert werden, damit große Wildtiere vor unnötigem Leid bewahrt und im Sinne unserer gesellschaftlichen Werte behandelt werden.

GEDANKEN ZUR JAGDETHIK

Ethisches Handeln unterscheidet den menschlichen Jäger vom tierischen Beutegreifer. Es umfasst den Umgang mit Wildtieren inklusive ihrer Regulation sowie das Zusammenwirken von Jägern und zwischen Jägern und anderen Landnutzern.

Für die Jagd ist ein ethischer Umgang mit Wildtieren Verpflichtung und Herausforderung. Er ist immer auch Spiegel der Zeit und ist umso überzeugender, je stärker er gesellschaftlich getragen wird.

Voraussetzung für ethisches Handeln sind Wissen und Erfahrung. Daher müssen die wildbiologische Forschung und das Umsetzen ihrer Ergebnisse in der jagdlichen Praxis gefördert werden.

Jagdethisches Handeln verfolgt das Ziel, individuelles Tierleid zu minimieren und Wildtierpopulationen in freier Wildbahn zu erhalten. Wenn die Biodiversität durch Wildarten gefährdet wird, ist deren Regulation wichtig und sinnvoll. Eine nachhaltige Nutzung von Wildtieren, die auf jagdethischen Prinzipien beruht, ist auch eine Strategie zum Schutz von Wildtieren.

In Politik und Gesellschaft und auch bei den Jägern herrscht mit Blick auf den Umgang mit Wildtieren eine Doppelmoral – einige Wildtiere sind „gleicher“ als andere. Dies ist vielfach ein Resultat einer Projektion: Geschlagen wird das Wildtier – gemeint ist der Jäger. Ein fairer Umgang mit Wildtieren ist daher nicht allein Aufgabe der Jäger, sondern muss auch Grundlage von Politik und Gesetzgebung werden.

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AUFRUF AN DIE JAGDPRAXIS

Einen wesentlichen Anteil am ethischen Umgang mit großen Wildtieren hat die Art der Jagdausübung. Zusätzlich zu dem gesetzlichen Rahmen existiert bei den Jägern ein ethisches Selbstverständnis, das leider oft nur wenig Eingang in die Jagdpraxis findet. Dabei würde ein wirklich ernst genommener und sich vor dem Hintergrund neuer Erkenntnisse weiterentwickelnder Verhaltenskodex der Jäger einen geeigneten Handlungsrahmen für einen ethischen Umgang mit unseren großen Wildtieren bieten.

Vor diesem Hintergrund rufen wir die Jäger und ihre Organisationen auf…
  • ihr jagdliches Handeln permanent mit Blick auf ethische Grundsätze zu überprüfen und zu verbessern. Jäger müssen sich regelmäßig in der Sache weiterbilden und ihr eigenes praktisches Können einschätzen lernen.
  • so zu jagen und Reviere so zu gestalten, dass große Wildtiere ihrer Art entsprechend leben können.
  • den Abschuss von zur Aufzucht notwendigen Elterntieren selbst in Phasen starker Wildreduktion niemals billigend in Kauf zu nehmen. Verstöße gegen den Muttertierschutz führen zu massivem Tierleid und müssen konsequent zur Anzeige gebracht werden.
  • niemals auf die Nachsuche beschossener Wildtiere zu verzichten. Dabei darf es keine Unterschiede zwischen der Wildart oder der Art der Jagdausübung geben.
  • das Jagdhundewesen zu fördern und weiter zu professionalisieren.
  • die großräumige Lebensweise der Wildtiere in großräumiger Kooperation von Jägern und Landnutzern widerzuspiegeln.
  • keine Überhege von Wildarten zum Zwecke einer hohen Populationsdichte oder zur Erreichung starker Trophäen zu betreiben. Fütterung außerhalb von Notzeiten oder unzureichender Abschuss gehen zu Lasten anderer Teile des Ökosystems oder zu Lasten der legitimen Interessen anderer Gesellschaftsgruppen und sind kein zeitgemäßer Umgang mit Wildtieren.
  • neue Erkenntnisse und „richtiges“ Handeln auch über das Nutzen neuer Medien an Jäger zu vermitteln.
  • Vorbilder und „Leittiere“ für verantwortungsvolles Jagen zu suchen und kommunikativ zu nutzen.

FORDERUNGEN AN DIE GESETZGEBUNG

Neben dem Tierschutzgesetz bietet die Jagdgesetzgebung den Rahmen, durch den das Wohlbefinden der großen Wildtiere in Abwägung zum Nutzungsinteresse des Menschen an unserer Kulturlandschaft bestmöglich gewährleistet werden soll. Alle Wildtiere sollten dabei unabhängig von ihrem Einfluss auf das Nutzungsinteresse des Menschen an der Natur mit gleichem Maß gemessen werden.

Vor diesem Hintergrund fordern wir die Politik und den Gesetzgeber auf…
  • interessengeleitete Entscheidungsprozesse zu überwinden und Jagdpolitik aus den Bedürfnissen der Wildtiere heraus zu formulieren.
  • die rechtliche und ethische Ungleichbehandlung von Wildtieren zu beenden. Dazu gehört, die Jagd auf häufige Beutegreifer als Beitrag zum Artenschutz ebenso anzuerkennen wie die Jagd auf Schalenwild zur Sicherung der land- und forstwirtschaftlichen Erträge.
  • allen Wildtieren Wanderbewegungen und freie Wahl ihrer Lebensräume zu zugestehen.
  • artgerechte Fütterung von Rotwild im Winter vor dem Hintergrund des Nahrungspotentials in der Kulturlandschaft vorzusehen. Sie bietet Ersatz für die typischen Winterlebensräume bzw. für störungsarme Rückzugsräume.
  • die Pflicht zur Anschusskontrolle und zur Nachsuche angeschweißter Tiere mit einem bestätigten Nachsuchengespann gesetzlich zu verankern.
  • Jägern auch über geeignete Infrastrukturen, u.a. mit Blick auf Schießstände, eine ständige Weiterqualifizierung zu ermöglichen.
  • wirtschaftliche Ziele nicht über einen ethischen Umgang mit großen Wildtieren zu stellen und Wildtiere nicht an ihren natürlichen Verhaltensweisen zu hindern. Dazu gehört,
    • Anreize zur Beruhigung und Verbesserung der Lebensräume großer Gras-fressender Wildtiere zu schaffen.
    • Schalenwildbezirke aufzulösen, damit wandernde Arten nicht durch gesetzliche Vorgaben an Wanderungen oder Populationsausbreitungen gehindert werden.
    • Rückzugsräume zu fördern, in denen störungsempfindliche Arten ihrem natürlichen Tagesrhythmus nachgehen können.
    • sozial lebenden Arten eine ausreichende Populationsgröße zuzugestehen, um arttypische Sozialverbände zu bilden.
    • große Wildwiederkäuer im Winter von der Jagd zu verschonen, um eine Stoffwechselruhe zu ermöglichen.

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Das „Ostsee-Papier“ zur Jagdethik