Offener Brief zur Jagdgesetznovelle in Rheinland-Pfalz


An die
Staatsministerin für Umwelt, Forsten und
Verbraucherschutz des Landes
Rheinland-Pfalz
Frau Margit Conrad
Kaiser-Friedrich-Straße 1
55116 Mainz                                                 Hamburg, 03. November 2009


Der Jagdgesetzentwurf für Rheinland-Pfalz – Offener Brief an Staatsministerin Conrad



Sehr geehrte Frau Staatsministerin,

nachdem Rheinland-Pfalz im vergangenen Winter leider bereits die Jagdzeit auf Rotwild verlängert hat, strebt Ihr Haus nun eine Novelle des Landesjagdgesetzes an. Der vorliegende Entwurf ist jedoch kein Beitrag für ein innovatives, sich an den Prinzipien der Nachhaltigkeit orientierendes Wildmana-gement. Der Gesetzentwurf zeichnet sich vielmehr durch Änderungen aus, die die Situation vieler Wildarten verschlechtern wird. Obwohl es im Gesetzeszweck anders formuliert ist, stellt der Entwurf das ökonomische Interesse des Menschen und nicht die Ansprüche der Wildtiere in den Mittelpunkt.  

Ihr Gesetzentwurf zementiert die bisher als Landesverordnung formulierten Bewirtschaftungsbezirke für Rot-, Dam- und Muffelwild jetzt im Gesetz. Wanderungen über teuer bezahlte Grünbrücken wer-den auch zukünftig mit dem Tod bestraft. Dem unübersehbaren Credo „Forst vor Wild“ folgend, soll der Abschuss in erster Linie der Forstwirtschaft dienen. Alternative Maßnahmen zur Vermeidung von Wildschäden werden ignoriert, wie im Fall der rechtlich gesicherten Wildschutzgebiete sogar ersatz-los gestrichen. Dabei ist längst bekannt, dass - vor allem bei Rotwild - Jagdruhe gerade im Winter Schäden am Wald verhindern kann! Die geplante Reduzierung der Mindestpachtdauer von Jagdrevieren wird darüber hinaus dazu führen, dass Jagdpächter zukünftig nicht mehr in die Verbesserung des Lebensraumes investieren werden.

Einer der wenigen positiven Aspekte des geplanten Gesetzes ist die Pflichtmitgliedschaft in Hochwild-Hegegemeinschaften. Sie können als Körperschaften des öffentlichen Rechtes den hausgemachten Problemen des Rotwildes wie Überpopulation und katastrophaler Sozialstruktur sinnvoll entgegen wirken. Allerdings sollten sie um Vertreter aus Grundeigentum und Naturschutz erweitert werden und zusätzliche Kompetenzen bekommen.

Damit der verantwortungsvolle Umgang mit den bejagbaren Wildarten nicht auf der Strecke bleibt, bitten wir Sie eindringlich, die beiliegenden Empfehlungen der Deutschen Wildtier Stiftung bei der Überarbeitung des Landesjagdgesetzes zu berücksichtigen. Für eine Zukunft mit Wildtieren.

Mit freundlichen Grüßen


Hilmar Freiherr v. Münchhausen                    Andreas Kinser
Geschäftsführer                                           Forst- und Jagdpolitik

Den Offenen Brief als .pdf-Download erhalten Sie hier.

Partner

  • Deutsche Wildtier Stiftung
  • Vauna
  • NABU
  • TU Dresden

Konzeption Südschwarzwald

Das Rotwildgebiet Südschwarzwald ist eines der fünf in Baden-Württemberg ausgewiesenen Rotwildgebiete. Seit Juni 2005 arbeitete eine Projektgruppe unter der fachlichen Lenkung durch die Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt (FVA) an einer großräumigen Konzeption für das Rotwildgebiet Südschwarzwald. Als Ergebnis liegt ein Management-Konzept vor, das den Lebensraum-Ansprüchen des Rotwilds, aber auch den Interessen der Landnutzer Rechnung tragen soll. Konzeption Südschwarzwald