Jagdzeitenverordnung in Mecklenburg-Vorpommern

Neuer Entwurf zur Änderung der Jagdzeiten in MV

Am 14.12.2010 hat das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern einen Entwurf zur Änderung der Jagdzeiten vorgelegt. Er sieht vor, das zukünftig die Einzeljagd auf alles wiederkäuende Schalenwild bis zum 31.01. erlaubt sein soll. Bewegungsjagden sollen ab dem 31.12. eines jeden Jagdjahres verboten sein (mit Ausnahme von Drückjagden mit bis zu acht Schützen auf Schwarzwild). Den betroffenen Verbänden wurde bis zum 11.01.2011 die Möglichkeit zur Stellungnahme eingeräumt. Die Deutsche Wildtier Stiftung hat zum Verordnungsentwurf wie folgt Stellung genommen:


Stellungnahme der Deutschen Wildtier Stiftung

ZUM ENTWURF ZUR ÄNDERUNG DER JAGDZEITENVERORDNUNG IN MECKLENBURG-VORPOMMERN VOM 14.12.2010

Zu Artikel 2

Mit dem Entwurf zur „Verordnung zur Unterstellung von Tierarten unter das Jagdrecht und zur Änderung der Jagdzeiten“ vom 14.12.2010 soll die Jagdzeit auf alle wiederkäuenden Schalenwildarten in Mecklenburg-Vorpommern, mit Ausnahme von Muffelwild, vom 10. auf den 31. Januar verlängert werden. Mit Ausnahme der Jagd auf Schwarzwild mit bis zu acht Schützen sollen Treib- und Drückjagden im Januar verboten werden.

Der Verordnungsentwurf aus jagdpraktischer Sicht

Die derzeitige Regelung, die Jagdzeit auf wiederkäuendes Schalenwild am 10. Januar zu beenden, hat im ersten Geltungsjahr, dem Jagdjahr 2009/10, nicht zu einer nachweisbaren Verminderung der Abschüsse geführt. Im Gegenteil, der Abschuss lag bei Rot-, Reh- und Schwarzwild im Jagdjahr 2009/10 in Mecklenburg-Vorpommern sogar über dem Durchschnitt der davorliegenden fünf Jahre. Beim Rehwild ist dieser Trend sogar ausgeprägter als im bundesweiten Vergleich (Quelle: DJV-Handbuch Jagd 2011). Daher ist nicht nachvollziehbar, warum die bestehende Regelung nach nur einem Jahr praktischer Anwendung geändert werden soll, ohne dass eine umfassende Evaluierung der verkürzten Jagdzeit vorgenommen wurde. Darüber hinaus ist es im vorliegenden Gesetzentwurf nicht erkennbar, wie der Gesetzgeber die Kontrolle der maximalen Teilnehmerzahl von acht Schützen bei Bewegungsjagden im Januar vornehmen kann. Der Verordnungsentwurf ist daher aus jagdpraktischer- und ordnungspolitischer Sicht abzulehnen.
 
Der Verordnungsentwurf aus wildbiologischer Sicht

Die geplante Verlängerung der Jagdzeit erhöht den Jagddruck auf das wiederkäuende Schalenwild und missachtet die anerkannten Erkenntnisse über die Stoffwechselruhe des Rotwildes im Winter. Daran ändert auch das Verbot großer Bewegungsjagden im Januar nichts. Gerade der allabendliche Einzelansitz am Einstand oder sogar während der Nacht an Äsungsflächen verursacht Störungen und erzeugt Stress und damit Energieverbrauch bei Wild. Die Einzeljagd auf Schwarzwild im Januar kann abseits der Einstände durchgeführt werden und stört das Rotwild weit weniger als seine gezielte Bejagung. Zur Erreichung des Abschusszieles sind Bewegungsjagden in einem Zeitraum vor dem Jahreswechsel und nicht die Einzeljagd zu fördern.

Das Missachten des Ruhebedürfnisses der Wildarten wird das Risiko von Wald-Wildschäden erhöhen. Der Verordnungsentwurf ist daher aus wildbiologischen Gründen abzulehnen. 

Fazit

Der vorliegende Verordnungsentwurf trägt nicht zu einer verantwortungsvollen Wildbewirtschaftung bei. Er wird bei einer Umsetzung auf großer Fläche zu einer Verschärfung der Wald-Wildschadensproblematik beitragen.

Aus Sicht der Deutschen Wildtier Stiftung sollte die derzeitige Rechtslage beibehalten und nach dem Jagdjahr 2011/12 grundlegend überprüft werden. Langfristig ist ein Jagdzeitende für alle wiederkäuenden Schalenwildarten am 31. Dezember anzustreben.

(Die Stellungnahme als .pdf finden Sie hier.  )

Die Verordnung zur Änderung der Jagdzeiten vom 14. November 2008 finden Sie hier. 

Partner

  • Deutsche Wildtier Stiftung
  • Vauna
  • TU Dresden

Wild im Wald

Viele Jahre lang war der Rothirsch für die einen nur ein Waldschädling und für die anderen nur eine Jagdbeute. Doch bei der Diskussion um Wald und Wild kamen die positiven ökologischen Effekte des Rotwildes immer zu kurz. Zum Hubertustag 2010 hat die Deutsche Wildtier Stiftung gemeinsam mit Burkhard Stöcker die Broschüre „Wild im Wald“ veröffentlicht. Sie wirft einen anderen Blick auf unser Schalenwild und plädiert für einen fairen Umgang mit Rothirsch und Co.. Wild im Wald